Die jüngste Verordnung Nr. 17248 vom 21. Juni 2024, erlassen vom Obersten Kassationsgerichtshof, bietet wichtige Klarstellungen zur Vorzugsstellung beruflicher Forderungen im Rahmen von Insolvenzverfahren. Diese Bestimmung fügt sich in einen komplexen, aber wesentlichen rechtlichen Rahmen ein, um zu verstehen, wie professionelle Leistungen, die in der außergerichtlichen Phase erbracht werden, die Verwaltung von Insolvenzschulden beeinflussen können.
Der vorliegende Fall betrifft einen Freiberufler, der einen später für insolvent erklärten Schuldner außergerichtlich unterstützt hat. Die zentrale Frage betrifft die Möglichkeit, die Forderung für solche Leistungen gemäß Artikel 111 des Insolvenzgesetzes als vorzugswürdig einzustufen. Die Verordnung stellt klar, dass die Leistungen, damit die Forderung eine solche Vorzugsstellung genießt, mit dem Interesse der Gläubigergesamtheit übereinstimmen und für die ordnungsgemäße Bewältigung der Unternehmenskrise zweckmäßig sein müssen.
Forderung aus beruflicher Leistung – Außergerichtliche Unterstützung vor Insolvenzeröffnung – Vorzugsstellung gemäß Art. 111 InsO – Voraussetzungen – Begründung. Im Falle einer Insolvenz genießt die Forderung des Freiberuflers, der den später insolventen Schuldner außergerichtlich unterstützt hat, die sogenannte funktionale Vorzugsstellung gemäß Art. 111 Abs. 2 InsO, sofern die damit verbundenen Leistungen teleologisch mit dem Interesse der Gläubigergesamtheit an der unverzüglichen Einleitung des für die tatsächliche Unternehmenslage und die tatsächlichen Möglichkeiten der Insolvenzbewältigung geeigneten Insolvenzverfahrens übereinstimmen und somit nach einem ex-ante-Urteil, das vom tatsächlich erzielten Ergebnis absieht, als zweckmäßig für die Einreichung des entsprechenden Antrags und die Vorbereitung der hierfür erforderlichen Unterlagen oder für die Erhaltung der Integrität des Unternehmensvermögens oder des betreffenden Unternehmens bewertet werden können.
Dieser Leitsatz unterstreicht die Notwendigkeit eines proaktiven Ansatzes seitens der Freiberufler, die Schuldner in Schwierigkeiten unterstützen. Es ist unerlässlich, dass ihre Leistungen auf den Schutz der Gläubigerinteressen und die Bewältigung der Krise ausgerichtet sind und somit zu einem wirksamen Insolvenzverfahren beitragen.
Die Verordnung Nr. 17248 von 2024 stellt einen wichtigen Schritt bei der Festlegung der Kriterien für die Vorzugsstellung beruflicher Forderungen dar. Sie betont, wie die Qualität und die Ausrichtung der erbrachten Leistungen für die Anerkennung dieser Forderungen im Insolvenzverfahren von grundlegender Bedeutung sind. Für Fachleute in diesem Sektor ist dieses Urteil eine Aufforderung, über die Bedeutung einer gezielten und strategischen Unterstützung nachzudenken, die in der Lage ist, den Bedürfnissen der Gläubigergesamtheit gerecht zu werden und eine faire und transparente Behandlung im Rahmen von Insolvenzverfahren zu gewährleisten.