Das jüngste Urteil Nr. 17164 vom 25. März 2024 des Obersten Kassationsgerichtshofs (Corte di Cassazione) liefert wichtige Klarstellungen zur Ausübung des Arztberufs und zu den Kompetenzen von Zahntechnikern. Insbesondere unterstreicht die Entscheidung, dass die Handlungen der Abformung von Zahnabdrücken und der Inspektion der Mundhöhle durch einen Zahntechniker zur Überprüfung oder Anbringung von Prothesen den Straftatbestand der missbräuchlichen Ausübung des Arztberufs erfüllen. Dieser Artikel befasst sich mit den wichtigsten Aspekten dieses Urteils unter Berücksichtigung des relevanten rechtlichen Rahmens.
Arztberuf – Abformung von Zahnabdrücken und Inspektion der Mundhöhle des Patienten durch einen Zahntechniker – Strafbarkeit – Vorliegen – Gründe. Die Handlungen, die in der direkten Abformung von Zahnabdrücken und der Inspektion der Mundhöhle des Patienten durch einen Zahntechniker zur Überprüfung der Bedingungen einer Prothese oder zu deren Anbringung bestehen, erfüllen den Straftatbestand der missbräuchlichen Ausübung des Arztberufs, da für diese Berufsgruppe Art. 11 des königlichen Dekrets vom 31. Mai 1928, Nr. 1334, jegliche Manipulation im Mund des Patienten verbietet.
Dieser Leitsatz verdeutlicht die Haltung des Gerichts bezüglich der beruflichen Kompetenzen von Zahntechnikern und legt klar fest, dass diese Personen nicht direkt in die Mundhöhle von Patienten eingreifen dürfen. Die maßgebliche Gesetzgebung, insbesondere Artikel 11 des königlichen Dekrets vom 31. Mai 1928, Nr. 1334, bekräftigt dieses Prinzip und verbietet jegliche Handlungen, die als ärztliche Tätigkeiten betrachtet werden könnten.
Das italienische Strafgesetzbuch (Codice Penale) sanktioniert in Artikel 348 die Ausübung eines Berufs, für den eine spezifische Zulassung erforderlich ist, ohne die entsprechende Befähigung zu besitzen. Diese Bestimmung gilt auch dann, wenn der Zahntechniker bei der Ausübung seiner Tätigkeit die gesetzlich festgelegten Grenzen überschreitet. Das Verfassungsgericht (Corte Costituzionale) hat wiederholt die Bedeutung des Schutzes der öffentlichen Gesundheit durch eine strenge Regulierung der Gesundheitsberufe betont.
Das Urteil Nr. 17164 vom 24. März 2024 stellt einen wichtigen Bezugspunkt für den Zahntechnikerberuf und den Schutz der öffentlichen Gesundheit dar. Es klärt, dass jeglicher direkte Eingriff in die Mundhöhle von Patienten durch einen Zahntechniker als rechtswidrig und strafrechtlich verfolgbar gilt. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass die Fachleute in diesem Sektor stets ihrer Kompetenzen und der gesetzlichen Grenzen bewusst sind, um das Risiko von Sanktionen wegen missbräuchlicher Ausübung des Arztberufs zu vermeiden. Nur durch die Einhaltung der geltenden Vorschriften kann ein qualitativ hochwertiger und sicherer Service für die Patienten gewährleistet werden.