Das jüngste Urteil Nr. 15430 vom 12. März 2024, erlassen vom Obersten Kassationsgerichtshof, bietet bedeutende Reflexionsanstöße hinsichtlich des Devolutivprinzips im Rahmen des Berufungsverfahrens. Dieses Urteil, das eine Entscheidung des Berufungsgerichts Genua teilweise aufhebt, konzentriert sich auf die Rechtswidrigkeit der von Amts wegen erfolgten Auflösung der Fortsetzungszurechnung, eine Frage von großer Bedeutung für Juristen und Angeklagte.
Das Devolutivprinzip, verankert in Artikel 597 der Strafprozessordnung, besagt, dass die Berufung ausschließlich die von den Parteien aufgeworfenen Fragen betreffen muss. In diesem Fall hat das Gericht hervorgehoben, wie die Entscheidung, die Fortsetzungszurechnung, die im ersten Rechtszug anerkannt wurde, von Amts wegen aufzulösen, gegen dieses Prinzip verstößt. Dies bedeutet, dass ein Richter die rechtliche Qualifizierung einer Straftat nicht ändern kann, ohne dass dies von den beteiligten Parteien ausdrücklich beantragt wurde.
Berufungsverfahren - Rechtsmittelgründe, die sich nicht auf die Sanktionsbehandlung beziehen - Von Amts wegen erfolgte Auflösung der im ersten Rechtszug anerkannten Fortsetzungszurechnung - Möglichkeit - Ausschluss - Folgen - Sachverhalt. Im Berufungsverfahren ist die Entscheidung, mit der die vom alleinigen Angeklagten mit Gründen, die sich nicht auf die Sanktionsbehandlung beziehen, angefochtene Entscheidung abgeändert und die im ersten Rechtszug anerkannte Fortsetzungszurechnung "ex officio" aufgelöst wird, rechtswidrig, da sie gegen das Devolutivprinzip verstößt. (Sachverhalt, in dem das Gericht die Entscheidung beanstandete, mit der die angenommene Fortsetzungszurechnung zwischen Vergehen und Vergehen von Amts wegen aufgelöst worden war).
Die Auswirkungen dieses Urteils sind vielfältig und gehen über den spezifischen Fall hinaus. Tatsächlich bekräftigt es die Bedeutung der Achtung der Verteidigungsgarantien und des Rechts jedes Angeklagten, über wesentliche Änderungen seiner rechtlichen Stellung informiert zu werden und diese anfechten zu können. Dieses Prinzip ist grundlegend, um ein faires Verfahren zu gewährleisten, wie es in Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention vorgesehen ist.
Das Urteil Nr. 15430 von 2024 stellt einen wichtigen Schritt zur Stärkung der Rechte von Angeklagten im italienischen Strafrechtssystem dar. Indem es die Rechtswidrigkeit der von Amts wegen erfolgten Auflösung der Fortsetzungszurechnung hervorhebt, bekräftigt es den Wert des Devolutivprinzips und die Bedeutung eines fairen und gerechten Verfahrens. Juristen sind aufgerufen, über diese Themen nachzudenken, damit stets eine Gerechtigkeit gewährleistet werden kann, die die Rechte aller Beteiligten achtet.