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Urteil Nr. 17346 von 2024: Delikt der Hehlerei und Schadensersatz | Anwaltskanzlei Bianucci

Urteil Nr. 17346 von 2024: Hehlerei und Schadenswiedergutmachung

Das jüngste Urteil Nr. 17346 vom 28. März 2024 des Obersten Kassationsgerichtshofs (Corte di Cassazione) bietet bedeutende Reflexionspunkte in Bezug auf die Hehlerei und die notwendigen Bedingungen für die Gewährung von Strafmilderungen. Insbesondere stellt es klar, dass die Rückgabe des für die Vermittlung beim Verkauf von aus kriminellen Quellen stammenden Gütern erhaltenen Betrags nicht ausreicht, um eine Strafmilderung zu erwirken. Diese Entscheidung fügt sich in einen komplexen rechtlichen Kontext ein, in dem die Schadenswiedergutmachung eine zentrale Rolle spielt.

Der Kontext des Urteils

Der vorliegende Fall betraf den Angeklagten L. C., der der Hehlerei beschuldigt wurde. Das Berufungsgericht von Palermo hatte zunächst Strafmilderungen gewährt, basierend auf der Rückgabe des für den Verkauf eines gestohlenen Gutes erhaltenen Betrags. Der Oberste Kassationsgerichtshof hob jedoch teilweise die Entscheidung auf und legte fest, dass die bloße Rückgabe nicht ausreicht, um von einer Strafminderung zu profitieren. Dieses Urteil stützt sich auf Artikel 648 des Strafgesetzbuches (Codice Penale), der die Hehlerei und die mildernden Umstände regelt.

Die Bedingungen für die Gewährung von Strafmilderungen

Delikt der Hehlerei – Voraussetzungen für die Gewährung der Strafmilderung – Rückgabe des vom Hehler für die Vermittlung des Verkaufs an einen anderen Hehler der aus kriminellen Quellen stammenden Sache erhaltenen Betrags – Ausreichend – Ausschluss – Entsprechung des Wertes der verlorenen Sache an den Geschädigten – Notwendigkeit. Zur Erlangung der Strafmilderung durch vollständige Schadenswiedergutmachung reicht es nicht aus, dass der Hehler den für die Vermittlung beim Verkauf des aus kriminellen Quellen stammenden Gutes an einen anderen Hehler erhaltenen Betrag zurückgibt, da es notwendig ist, den nicht-materiellen Schaden und den materiellen Schaden, der aus entgangenem Gewinn und anderen aufgetretenen Schäden resultiert, zu ersetzen und außerdem dem Eigentümer, Opfer der Wegnahme, den Wert der durch die Hehlerei verloren gegangenen Sache zu entrichten.

Diese Leitsatz verdeutlicht klar, dass der Hehler zur Erlangung einer Strafmilderung nicht nur den erhaltenen Betrag zurückgeben, sondern auch den von der geschädigten Partei erlittenen Schaden vollständig wiedergutmachen muss. Dies impliziert eine vollständige Wiedergutmachung, die sowohl den materiellen als auch den nicht-materiellen Schaden, wie entgangenen Gewinn und andere aufgetretene Schäden, umfasst. Das Urteil unterstreicht die Bedeutung der Gewährleistung eines angemessenen Schutzes für die Opfer von Vermögensdelikten.

Rechtliche Implikationen und Schlussfolgerungen

Das Urteil Nr. 17346 von 2024 stellt einen bedeutenden Schritt im Schutz der Rechte von Opfern der Hehlerei dar. Es stellt klar, dass das italienische Rechtssystem eine bloße Rückgabe zur Erlangung von Strafmilderungen nicht als ausreichend ansehen kann. Dieser Grundsatz ist von grundlegender Bedeutung, um eine gerechte Wiedergutmachung zu gewährleisten und rechtswidrige Handlungen im Zusammenhang mit der Hehlerei abzuschrecken.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Entscheidung des Obersten Kassationsgerichtshofs eine klare Anweisung zur Notwendigkeit einer vollständigen Wiedergutmachung gibt und die Bedeutung des Schutzes der Rechte der Opfer hervorhebt und sicherstellt, dass Hehler ihre rechtlichen Verantwortlichkeiten nicht durch die bloße Rückgabe von Geldbeträgen umgehen können. Ein Ansatz, der, obwohl streng, dazu beitragen könnte, die Hehlerei zu entmutigen und eine gerechtere Justiz zu fördern.

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