Der jüngste Beschluss Nr. 10760 vom 22. April 2024 des Obersten Kassationsgerichtshofs (Corte di Cassazione) liefert wichtige Denkanstöße zum Thema Steuerstreitigkeiten und insbesondere zu den Folgen von Zustellungen von Zahlungsaufforderungen in Verfahren, die insolvente Personen betreffen. In diesem Artikel analysieren wir die wichtigsten Aspekte dieser Entscheidung und versuchen, ihre Auswirkungen auf den Schutz der Rechte von Personen, die nach einer Insolvenz wieder zahlungsfähig sind (in bonis), zu klären.
Die zentrale Frage, mit der sich der Gerichtshof befasste, betrifft die Gültigkeit der Zustellung von Zahlungsaufforderungen, die ausschließlich an den Insolvenzverwalter (curatore fallimentare) erfolgte. Nach Ansicht des Gerichtshofs ist eine solche Zustellung nicht dem Schuldner, der nach einer Insolvenz wieder zahlungsfähig ist (in bonis), entgegenzuhalten, wenn die Steuerbehörde beschließt, die Zahlungsaufforderung ausschließlich dem Insolvenzverwalter zuzustellen. Das bedeutet, dass der Schuldner, wenn er später die Zustellung einer auf der Zahlungsaufforderung basierenden Maßnahme erhält, das Recht hat, die Gültigkeit und Begründetheit dieser letzteren anzufechten.
Im Allgemeinen. Im Rahmen von Steuerstreitigkeiten kann die Steuerbehörde, die diskretionär beschließt, die Zahlungsaufforderung nur dem Insolvenzverwalter zuzustellen, diese Zustellung nicht gegenüber dem nach einer Insolvenz wieder zahlungsfähigen Schuldner (in bonis) nutzen. Wenn dieser später die Zustellung einer nachfolgenden Maßnahme erhalten hat, die auf dieser Zahlungsaufforderung beruht, kann er die Gültigkeit und Begründetheit auch der vorgelagerten Maßnahme anfechten, die die Verjährung der Steuerschuld gegenüber ihm nicht unterbrochen hat. (Im vorliegenden Fall hat der Oberste Kassationsgerichtshof das angefochtene Urteil aufgehoben und die vom nach einer Insolvenz wieder zahlungsfähigen Schuldner angefochtene Zahlungserinnerung für nichtig erklärt, da diese auf Zahlungsaufforderungen beruhte, die dem Insolvenzverwalter zugestellt worden waren, was zur Begründetheit der Einrede der Verjährung der zugrunde liegenden Steuern führte).
Dieses Urteil hat wichtige praktische Auswirkungen für Schuldner, die nach einer Insolvenz wieder zahlungsfähig sind (in bonis). Es legt fest, dass der Schuldner in Fällen, in denen die Zahlungsaufforderung nur dem Insolvenzverwalter zugestellt wurde, die Möglichkeit hat, die Verjährung der Steuerschuld geltend zu machen, auch wenn er später Zustellungen im Zusammenhang mit nachfolgenden Maßnahmen erhält. Dieser Aspekt stellt einen erheblichen Schutz für den Schuldner dar, der die Rechtmäßigkeit steuerlicher Forderungen anfechten und so eine ungünstige Position vermeiden kann.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Beschluss Nr. 10760 von 2024 einen wichtigen Schritt im Schutz der Rechte von insolventen Personen im Steuerstreit darstellt. Der Oberste Kassationsgerichtshof klärt mit dieser Entscheidung, dass Zustellungen, die ausschließlich an den Insolvenzverwalter erfolgen, nicht gegen den nach einer Insolvenz wieder zahlungsfähigen Schuldner (in bonis) verwendet werden können, wodurch das Prinzip der Verteidigung und der ordnungsgemäßen Verfahrensführung gestärkt wird. Für Personen, die sich in ähnlichen Situationen befinden, ist es unerlässlich, qualifizierte Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen, um ihre Rechte bestmöglich zu schützen.