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Kommentar zur Verordnung Nr. 9633 vom 10.04.2024: Irap und öffentliche Beiträge. | Anwaltskanzlei Bianucci

Kommentar zur Verordnung Nr. 9633 vom 10.04.2024: Irap und öffentliche Zuschüsse

Die kürzlich von der Corte di Cassazione am 10. April 2024 erlassene Verordnung Nr. 9633 liefert wichtige Klarstellungen zur Irap und zu öffentlichen Zuschüssen, die für Erdbebenereignisse gewährt werden. Insbesondere konzentriert sich die Entscheidung auf die Bestimmung der Bemessungsgrundlage und den Zeitpunkt der Verbuchung von Zuschüssen, mit besonderem Augenmerk auf die Bestimmungen des Gesetzes Nr. 219 von 1981.

Der Kontext des Urteils

Die Kontroverse ergibt sich aus der Frage, ob die gemäß den Artikeln 21 und 32 des Gesetzes Nr. 219 von 1981 gewährten öffentlichen Zuschüsse für Schäden, die durch die Erdbeben von 1980 und 1981 verursacht wurden, im Jahr ihrer Beschlussfassung oder ihrer tatsächlichen Auszahlung verbucht werden müssen. Das Gericht hat entschieden, dass diese Zuschüsse für die Bestimmung der Irap-Bemessungsgrundlage vom Begünstigten sofort erworben werden und integraler Bestandteil seines Vermögens werden.

NACH DEM REFORM VON 1972 ERHOBENE STEUERN - Im Allgemeinen Irap - Bestimmung der Bemessungsgrundlage - Gemäß den Artikeln 21 und 32 des Gesetzes Nr. 219 von 1981 für Erdbebenereignisse von 1980 und 1981 gewährte Zuschüsse - Verfall der Vergünstigungen wegen Nichterrichtung der Arbeiten - Sofortiger Erwerb durch den Begünstigten mit der Beschlussfassung oder der Nichtwiderrufbarkeit - Grundsatz der Periodenabgrenzung - Notwendigkeit. Im Hinblick auf die Irap müssen für die jährliche Bestimmung der Bemessungsgrundlage die gemäß Artikel 21 des Gesetzes Nr. 219 von 1981 aufgrund der Erdbebenereignisse von 1980 und 1981 gewährten öffentlichen Zuschüsse – für die Artikel 32 desselben Gesetzes bei Nichterrichtung von mindestens neunzig Prozent des Werkes innerhalb der in den Anträgen auf Zulassung angegebenen Frist den Verfall vorsieht – vom Begünstigten sofort erworben werden und somit Teil seines Vermögens werden; daher müssen sie in Übereinstimmung mit dem Grundsatz der Periodenabgrenzung in dem Jahr verbucht werden, in dem sie beschlossen wurden, und nicht, wenn sie tatsächlich ausgezahlt wurden oder wenn sie nach Abschluss der Prüfungen nicht mehr der Möglichkeit des Widerrufs unterliegen.

Auswirkungen der Entscheidung

Die Entscheidung der Corte di Cassazione hat mehrere bedeutende Auswirkungen:

  • Sofortiger Erwerb: Öffentliche Zuschüsse werden mit der Beschlussfassung Teil des Vermögens des Begünstigten, was bedeutet, dass Unternehmen bereit sein müssen, diese Mittel zeitnah zu verwalten.
  • Grundsatz der Periodenabgrenzung: Das Gericht betont die Bedeutung der Verbuchung von Zuschüssen in dem Jahr, in dem sie beschlossen werden, und beachtet somit den Rechnungslegungsgrundsatz der Periodenabgrenzung, anstatt auf die tatsächliche Zahlung zu warten.
  • Verfall der Vergünstigungen: Es ist für die Begünstigten von entscheidender Bedeutung, die Fristen für die Errichtung der Werke einzuhalten, da das Gesetz bei Nichterreichung von neunzig Prozent des Werkes den Verfall der Vergünstigungen vorsieht.

Schlussfolgerungen

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Verordnung Nr. 9633 von 2024 einen wichtigen Schritt zur Klarheit der Vorschriften hinsichtlich der Verbuchung öffentlicher Zuschüsse im Rahmen der Irap darstellt. Unternehmen und Fachleute in diesem Sektor müssen diese Hinweise beachten, um zukünftige steuerliche Probleme zu vermeiden. Diese Entscheidung klärt nicht nur die Anwendung des Gesetzes Nr. 219 von 1981, sondern schafft auch einen bedeutenden Präzedenzfall für ähnliche zukünftige Fälle.

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