Im Bereich des Steuerrechts ist die Frage der Vergütung von Prozesskosten von grundlegender Bedeutung. Kürzlich hat die Anordnung Nr. 9312 vom 8. April 2024 bedeutende Klarstellungen zu den erforderlichen Voraussetzungen für eine solche Vergütung geliefert und klare Kriterien für Richter und beteiligte Parteien festgelegt. Die Entscheidung des Obersten Kassationsgerichtshofs konzentrierte sich auf Artikel 15 des Gesetzesdekrets Nr. 546 von 1992, geändert durch das Gesetzesdekret Nr. 156 von 2015, und betonte die Notwendigkeit einer ausdrücklichen Begründung.
Gemäß der Anordnung ist die Vergütung von Prozesskosten im Steuerverfahren nur zulässig, wenn die Begründungen klar und gut fundiert sind. Das Gericht hat betont, dass es notwendig ist, Folgendes anzugeben:
Diese Spezifikation ist von entscheidender Bedeutung, da ein Mangel an angemessener Begründung als Gesetzesverstoß angesehen werden kann, der vor dem Kassationsgerichtshof angefochten werden kann.
Steuerverfahren – Vergütung von Prozesskosten gemäß Art. 15 Abs. 1 und 2 des Gesetzesdekrets Nr. 546 von 1992, geändert durch Art. 9 Abs. 1 Buchst. f des Gesetzesdekrets Nr. 156 von 2015 – Begründung – Ausdrückliche Angabe schwerer und außergewöhnlicher Gründe – Notwendigkeit – Keine Unlogik oder Fehlerhaftigkeit – Überprüfbarkeit vor dem Kassationsgerichtshof. Im Steuerverfahren ist die Vergütung von Prozesskosten gemäß Art. 15 Abs. 1 und 2 des Gesetzesdekrets Nr. 546 von 1992, geändert durch Art. 9 Abs. 1 Buchst. f des Gesetzesdekrets Nr. 156 von 2015, zulässig, indem in der Begründung die schweren und außergewöhnlichen Gründe, die sie stützen, ausdrücklich dargelegt werden, die nicht unlogisch oder fehlerhaft sein dürfen, da andernfalls ein Gesetzesverstoß vorliegt, der im Rechtsprüfungsverfahren angefochten werden kann.
Diese Leitsätze heben die Bedeutung der Begründung im Entscheidungsprozess bezüglich der Vergütung von Kosten deutlich hervor. Der Oberste Kassationsgerichtshof hat somit bekräftigt, dass ein Mangel an angemessener Begründung zu erheblichen rechtlichen Konsequenzen führen kann und die Entscheidung anfällig für Anfechtungen macht.
Die Anordnung Nr. 9312 von 2024 stellt einen wichtigen Schritt bei der Festlegung der Regeln für die Vergütung von Prozesskosten im Steuerverfahren dar. Die Notwendigkeit, eine klare Begründung zu liefern und die schweren und außergewöhnlichen Gründe darzulegen, schützt nicht nur die Rechte der beteiligten Parteien, sondern trägt auch zu einer größeren Rechtssicherheit bei. Unternehmen und Steuerzahler sollten diesen Anforderungen besondere Aufmerksamkeit schenken, um zukünftige Probleme im Verfahren zu vermeiden.