Die kürzlich erlassene Verordnung Nr. 9035 vom 4. April 2024 des Obersten Kassationsgerichtshofs bietet wichtige Reflexionspunkte hinsichtlich der Überprüfung der Katasterklassifizierung von städtischen Immobilien. In einem Kontext, in dem Markt- und Katasterwerte erhebliche Diskrepanzen aufweisen können, ist es unerlässlich zu verstehen, welche Voraussetzungen und Modalitäten die Gemeindeverwaltung für diese Überprüfung einhalten muss.
Nach den Festlegungen des Gerichts muss die Überprüfung der Klassifizierung einer städtischen Immobilie durch eine signifikante Abweichung zwischen dem Marktwert und dem Katasterwert gerechtfertigt sein. Insbesondere klärt das Urteil, dass die Verwaltung nachweisen muss, wie diese Abweichung mit der in den kommunalen Mikrozonen bestehenden Abweichung übereinstimmt, um eine faire und homogene Behandlung aller Steuerzahler zu gewährleisten.
Im Allgemeinen. Im Bereich der Katasterbewertung setzt die Überprüfung der Klassifizierung einer städtischen Immobilie, die auf Initiative der Gemeindeverwaltung gemäß Art. 1, Abs. 335 des Gesetzes Nr. 311 von 2004 erlassen wird, eine signifikante Abweichung des Verhältnisses zwischen Marktwert und Katasterwert im Vergleich zum analogen Verhältnis in den gesamten kommunalen Mikrozonen voraus und zielt darauf ab, die Verhältnisse zwischen durchschnittlichen Marktwerten und durchschnittlichen Katasterwerten, die die sogenannte anomale Mikrozone betreffen, neu auszurichten, indem den darin enthaltenen Immobilien eine prozentuale Erhöhung von nicht mehr als 35 % zugewiesen wird; zu diesem Zweck muss die Verwaltung die Voraussetzungen nachweisen, die die Massenneuklassifizierung legitimieren, und nachweisen, dass sie Kriterien und Methoden verwendet hat, die den rein ausgleichenden und neu ausrichtenden Zwecken des vorliegenden Verfahrens entsprechen, indem sie die durchgeführten Operationen und die verwendeten Daten spezifiziert, um dem Steuerzahler die Kontrolle und Verteidigung, sowohl in tatsächlicher als auch in rechtlicher Hinsicht, auch in Bezug auf die Anwendungsphase der Überprüfung nach Mikrozonen zu ermöglichen.
Dieser Abschnitt unterstreicht die Bedeutung der Begründung durch die Verwaltung, die ein klares und detailliertes Bild der während der Überprüfung durchgeführten Operationen und der verwendeten Daten liefern muss. Transparenz ist unerlässlich, um das Recht des Steuerzahlers auf Verteidigung zu gewährleisten und ihm die Überprüfung des Handelns der Verwaltung selbst zu ermöglichen.
Die Verordnung Nr. 9035 von 2024 stellt einen wichtigen Schritt in Richtung größerer Klarheit und Gerechtigkeit im Bereich der Katasterüberprüfung dar. Sie betont, dass die Gemeindeverwaltung strenge Kriterien und angemessene Begründungen einhalten muss, um eine faire Feststellung zu ermöglichen. Nur so kann das Recht der Bürger auf eine korrekte Bewertung ihrer Immobilien gewährleistet und mögliche Missbräuche und Diskrepanzen im Steuersystem vermieden werden.