Die jüngste Verordnung Nr. 8823 vom 3. April 2024, erlassen vom Kassationsgerichtshof, bietet wichtige Klarstellungen zum Verfahren der Zustellung von Steuerbescheiden in Fällen absoluter Unauffindbarkeit des Steuerpflichtigen. Dieser Aspekt ist entscheidend, um die Achtung der Rechte des Steuerpflichtigen und die Wirksamkeit steuerlicher Bescheide zu gewährleisten.
Die maßgebliche Rechtsvorschrift ist das Präsidialdekret Nr. 600 von 1973, insbesondere Artikel 60, Absatz 1, Buchstabe e), der die Zustellungsmodalitäten für als unauffindbar geltende Personen festlegt. Die vorliegende Verordnung stellt klar, dass der Zustellungsbeamte oder Gerichtsvollzieher vor der Zustellung Nachforschungen anstellen muss, um zu überprüfen, ob der Steuerpflichtige seinen Wohnsitz oder seine Niederlassung nicht mehr in der Gemeinde hat, in der sein steuerlicher Wohnsitz eingetragen war.
Zustellung gemäß Art. 60, Abs. 1, lit. e), des D.P.R. Nr. 600 von 1973 – Voraussetzungen – Absolute Unauffindbarkeit – Präventive Nachforschungen des Zustellers – Inhalt. Im Hinblick auf die Zustellung von Steuerbescheiden muss der Zustellungsbeamte oder Gerichtsvollzieher vor der Zustellung gemäß den vorgesehenen Modalitäten für "absolut Unauffindbare" gemäß Art. 60, Abs. 1, lit. e), des D.P.R. Nr. 600 von 1973 anstelle der Zustellung gemäß Art. 140 ZPO Nachforschungen anstellen, um zu überprüfen, ob der Steuerpflichtige weder seine Wohnung noch seine Niederlassung oder sein Unternehmen in der Gemeinde, in der er seinen steuerlichen Wohnsitz hatte, mehr unterhält.
Dieser Leitsatz unterstreicht die Bedeutung eines sorgfältigen Vorgehens des Zustellers. Die bloße Erklärung der Unauffindbarkeit reicht nicht aus, um eine Zustellung vorzunehmen. Die Verordnung verlangt eine konkrete Überprüfung, um festzustellen, dass der Steuerpflichtige in der Registriergemeinde nicht mehr präsent ist. Dies stellt einen grundlegenden Schritt dar, um das Recht auf Verteidigung des Steuerpflichtigen zu gewährleisten und Zustellungen zu vermeiden, die mangels angemessener Nachforschungen ungültig sein könnten.
Zusammenfassend dient die Verordnung Nr. 8823 von 2024 als Mahnung für alle Rechtsakteure und zuständigen Behörden. Die korrekte Anwendung der Vorschriften über die Zustellung von Steuerbescheiden ist für die Achtung der Verfahrensgarantien unerlässlich. Der Kassationsgerichtshof bekräftigt mit dieser Entscheidung die Bedeutung einer sorgfältigen Prüfung der Situation des Steuerpflichtigen vor der Einleitung von Steuerverfahren und betont somit die Notwendigkeit einer gerechten und transparenten Steuerjustiz.