Das Urteil Nr. 10957 vom 23. April 2024, erlassen vom Obersten Kassationsgerichtshof, befasst sich mit einem entscheidenden Thema im Kontext von Rentenstreitigkeiten: der Festsetzung der Prozesskosten. Insbesondere äußert sich das Gericht zur Wertgrenze der im Rechtsstreit geltend gemachten Leistung und verweist auf Artikel 152 der Durchführungsbestimmungen zur Zivilprozessordnung. Dieses Urteil liefert interessante Einblicke, um die prozessualen Dynamiken und ihre praktische Anwendung zu verstehen.
Das Gericht stellt fest, dass die Wertgrenze der geltend gemachten Leistung gemäß Art. 152 der Durchführungsbestimmungen eine allgemeine und umfassende Reichweite hat. Dieses Prinzip ist von grundlegender Bedeutung, um zu verstehen, dass diese Grenze auch bei einer Erklärung über den unbestimmbaren Wert der Klage nicht überschritten werden darf. Das Gericht präzisiert, dass diese Unbestimmbarkeit nicht mit der Möglichkeit, die Leistung monetär zu beziffern, verwechselt werden darf.
Festsetzung der Prozesskosten – Art. 152 der Durchführungsbestimmungen der Zivilprozessordnung – Wertgrenze der geltend gemachten Leistung – Allgemeine und umfassende Reichweite – Bestehen – Erklärung über den unbestimmbaren Wert der Klage – Logisch vorgelagerte Feststellungen zur Feststellung der Leistung – Irrelevanz – Begründung. Im Hinblick auf die Festsetzung der Prozesskosten in Verfahren über Renten- oder Sozialleistungen hat die Wertgrenze der im Rechtsstreit geltend gemachten Leistung gemäß Art. 152 der Durchführungsbestimmungen der Zivilprozessordnung eine allgemeine und umfassende Reichweite und darf durch die Erklärung über den unbestimmbaren Wert der Klage (aufgrund der unabdingbaren vorgelagerten Feststellung der gesundheitlichen Voraussetzung) nicht überschritten werden, sowohl weil eine solche Erklärung stets überprüfbar ist, als auch weil die Unbestimmbarkeit die objektive Unmöglichkeit voraussetzt, den Anspruch monetär zu beziffern (was nicht der Fall ist, wenn eine zuverlässige Quantifizierung möglich ist), als auch weil die Anerkennung des Anspruchs auf eine Rente stets die Feststellung ihrer konstitutiven Elemente als unabdingbare logische Voraussetzung hat.
Dieses Urteil hat erhebliche praktische Auswirkungen für Juristen. Es klärt, dass die Feststellung der gesundheitlichen Voraussetzungen unerlässlich ist und jeder wirtschaftlichen Bewertung der Leistung vorausgehen muss. Nachfolgend einige Kernpunkte:
Das Urteil Nr. 10957 von 2024 stellt einen wichtigen Fortschritt in der normativen Klarheit hinsichtlich der Festsetzung der Prozesskosten in Rentenstreitigkeiten dar. Es unterstreicht die Bedeutung eines rigorosen Ansatzes bei der Feststellung der für die Anerkennung von Leistungen erforderlichen Bedingungen. Diese Entscheidung harmonisiert nicht nur den rechtlichen Rahmen, sondern bietet auch eine nützliche Referenz für Anwälte und Fachleute, die im Rentenbereich tätig sind, und fördert eine transparentere und gerechtere Handhabung der Rechtskosten.