Das Urteil Nr. 8907 vom 04. April 2024, erlassen vom Kassationsgerichtshof, befasst sich mit einem entscheidenden Thema im Vertragsrecht: dem Interessenkonflikt in Vertretungssituationen. Diese Entscheidung fügt sich in einen rechtlichen Kontext ein, in dem der Schutz der Interessen der Parteien für die Gewährleistung der Gültigkeit und Wirksamkeit vertraglicher Handlungen von grundlegender Bedeutung ist.
Nach dem betreffenden Urteil muss der zur Anfechtbarkeit des Vertrags führende Interessenkonflikt konkret bewertet werden. Artikel 1394 des Zivilgesetzbuches legt fest, dass ein Verhältnis der Unvereinbarkeit zwischen den Interessen des Vertretenen und denen des Vertreters besteht. Diese Unvereinbarkeit kann nicht abstrakt nachgewiesen werden; sie muss sich auf die einzelne Verhandlungshandlung beziehen, bei der sich zeigt, wie der Vorteil für eine Partei aus dem Nachteil der anderen resultieren kann.
INTERESSENKONFLIKT Unvereinbarkeit – Konkrete Bewertung der einzelnen Handlung oder des Vertrags – Voraussetzungen – Vorteil für eine der Parteien durch den Nachteil der anderen – Zeitlicher Bezug zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses – Erforderlichkeit – Nachfolgende Ereignisse – Irrelevanz. Der Interessenkonflikt, der gemäß Art. 1394 ZGB zur Anfechtbarkeit des Vertrags führen kann, erfordert die Feststellung des Bestehens eines Unvereinbarkeitsverhältnisses zwischen den Interessen des Vertretenen und denen des Vertreters, das nicht abstrakt oder hypothetisch nachgewiesen werden darf, sondern sich auf die einzelne Handlung oder das einzelne Rechtsgeschäft beziehen muss, das aufgrund seiner inneren Merkmale die Erzielung eines Vorteils für eine Person durch den Nachteil der anderen ermöglicht; diese Situation, die sich auf einen Willensmangel des Geschäfts bezieht, muss zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses feststellbar sein, wobei nachfolgende Ereignisse, die die anfängliche Interessenkonvergenz möglicherweise verändern, irrelevant sind.
Das Urteil Nr. 8907/2024 bekräftigt die Bedeutung der Analyse des spezifischen Kontexts, in dem ein Vertrag abgeschlossen wird. Dieser Ansatz erfordert eine sorgfältige Bewertung der Umstände zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses und nicht möglicher späterer Änderungen oder Entwicklungen. Es ist von grundlegender Bedeutung, dass die beteiligten Parteien sich der Risiken bewusst sind, die mit der Vertretung verbunden sind, und des potenziellen Interessenkonflikts.
Das Urteil Nr. 8907 von 2024 stellt einen wichtigen Fortschritt beim Schutz der Interessen der Vertragsparteien dar. Es unterstreicht, dass Interessenkonflikte mit Ernsthaftigkeit und Sorgfalt angegangen werden müssen, was eine konkrete Bewertung der einzelnen Vertragsakte erfordert. Unternehmen und Juristen sind aufgerufen, diesen Aspekten besondere Aufmerksamkeit zu schenken, um gültige und mangelfreie Verträge zu gewährleisten. Nur so können Anfechtbarkeit und andere rechtliche Probleme vermieden werden.