Betrügerische Vermögensübertragung: Wann die Wiederholung nach der Rechtsprechung des Obersten Kassationsgerichtshofs die Mehrheit von Straftaten begründet (Urteil 18413/2025)

Im italienischen Strafrecht stellt der Kampf gegen die betrügerische Vermögensübertragung einen Eckpfeiler zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und zur Verhinderung von Wirtschaftskriminalität dar. In diesem Zusammenhang hat der Oberste Kassationsgerichtshof mit seiner jüngsten Entscheidung Nr. 18413 vom 15.05.2025 wichtige Klarstellungen zu den Dynamiken dieser Straftat geliefert, insbesondere im Hinblick auf die Wiederholung rechtswidriger Handlungen. Dieses Urteil wird die Auslegung und Anwendung von Artikel 512 bis des Strafgesetzbuches tiefgreifend beeinflussen und neue Perspektiven auf die Konfiguration der Mehrheit von Straftaten eröffnen.

Der Kontext der Entscheidung und der spezifische Fall

Die Gerichtsverhandlung, die zu dem vorliegenden Urteil führte, betraf den Angeklagten A. P., der in einen Fall der betrügerischen Vermögensübertragung verwickelt war. Das Berufungsgericht von Catania hatte mit Urteil vom 17.04.2024 ein Urteil gefällt, das vom Obersten Kassationsgerichtshof anschließend teilweise ohne Zurückverweisung aufgehoben wurde. Unter dem Vorsitz von Dr. G. L. und mit dem Bericht von Dr. A. C. musste der Oberste Gerichtshof eine grundlegende Frage prüfen: Ob die nachfolgende Wiederholung fiktiver Handlungen der Eintragung derselben Vermögenswerte und Gesellschaften eine einzige fortgesetzte Straftat oder eine Mehrheit eigenständiger Straftaten begründet. Der Staatsanwalt M. D. N. hatte die Notwendigkeit einer klaren Definition für die korrekte Anwendung des Gesetzes betont.

Die Lehre des Obersten Kassationsgerichtshofs: Ein Grundprinzip

Das Herzstück der Entscheidung des Obersten Kassationsgerichtshofs ist in seiner Lehre enthalten, einem Prinzip, das die Position des Gerichts unmissverständlich klärt:

Im Bereich der betrügerischen Vermögensübertragung begründet die nachfolgende Wiederholung von Handlungen der fiktiven Eintragung derselben Vermögenswerte und Gesellschaften, die darauf abzielen, deren tatsächliches Eigentum zu verbergen und zu verschleiern, eine Mehrheit von eigenständig strafbaren Straftaten, wenn zwischen den verschiedenen fiktiven Übertragungen eine signifikante zeitliche Zäsur besteht. (In Anwendung des Prinzips hat das Gericht die erste Tatbestandsaufnahme der fiktiven Eintragung als verjährt angesehen und dabei die Tatsache gewürdigt, dass zwischen den beiden rechtswidrigen Handlungen drei Jahre vergangen waren und eine Anzeige gegen die erste eingetragene Person erstattet worden war).

Diese Aussage ist von größter Bedeutung. Der Oberste Kassationsgerichtshof stellt fest, dass nicht jede nachfolgende fiktive Eintragung mit der vorherigen verschmilzt, sondern eine neue und eigenständige Straftat darstellen kann. Der Dreh- und Angelpunkt ist die "signifikante zeitliche Zäsur" zwischen den verschiedenen Übertragungen. Das bedeutet, dass, wenn zwischen einer betrügerischen Übertragung und einer anderen ein beträchtlicher Zeitraum vergeht, und insbesondere wenn andere Faktoren wie eine Anzeige oder das Auftreten neuer Umstände hinzukommen, jede einzelne Handlung als eigenständige Straftat betrachtet werden kann. Das vom Gericht selbst angeführte Beispiel, bei dem die Verjährung der ersten Tatbestandsaufnahme aufgrund des Ablaufs von drei Jahren und der Einreichung einer Anzeige anerkannt wurde, beleuchtet die praktische Reichweite dieses Prinzips.

Praktische und normative Implikationen

Diese Auslegung hat mehrere bedeutende Auswirkungen:

  • Mehrheit von Straftaten: Jede fiktive Eintragung kann, wenn sie zeitlich getrennt ist, als separate Straftat verfolgt werden, anstatt als Teil eines einzigen kriminellen Plans.
  • Berechnung der Verjährung: Die Verjährung beginnt für jede Straftat separat zu laufen, was die Verteidigungsarbeit erschwert und potenziell den Zeitraum der strafrechtlichen Verfolgung für wiederholte Handlungen erweitert.
  • Art. 512 bis StGB: Artikel 512 bis des Strafgesetzbuches, der zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität und der Geldwäsche eingeführt wurde, findet hier eine strengere Anwendung, indem er verhindert, dass nachfolgende betrügerische Handlungen von der ersten "absorbiert" werden. Dieses Gesetz bestraft diejenigen, die fiktiv Dritten die Eigentümerschaft oder Verfügbarkeit von Geld, Gütern oder anderen Vorteilen zuweisen, um die Vorschriften zur Vermögensprävention oder zum Schmuggel zu umgehen oder die Begehung von Straftaten des Hehlens oder der Geldwäsche zu erleichtern.
  • Bekämpfung der Kriminalität: Das Urteil stärkt die der Justiz zur Verfügung stehenden Instrumente zur Bekämpfung der Verschleierung von Vermögenswerten, die häufig zur Verschleierung illegaler Erträge oder zur Umgehung von Vermögenspräventionsmaßnahmen eingesetzt werden.

Die vom Obersten Kassationsgerichtshof zitierten Gesetzesreferenzen (Art. 512 bis StGB, Gesetzesdekret 306/1992 Art. 12 quinquies, Gesetz 356/1992 Art. 1) unterstreichen die Kontinuität und Kohärenz mit dem legislativen Rahmen zur Prävention und Unterdrückung von Phänomenen der Wirtschafts- und organisierter Kriminalität.

Schlussfolgerungen

Das Urteil Nr. 18413/2025 des Obersten Kassationsgerichtshofs stellt einen grundlegenden Bezugspunkt für alle dar, die im Strafrecht tätig sind und sich mit Wirtschaftsstraftaten befassen. Es stellt klar, dass die Wiederholung von Handlungen der betrügerischen Vermögensübertragung, wenn sie durch eine signifikante zeitliche Zäsur getrennt ist, keine einzige Tatbestandsaufnahme darstellt, sondern eine Mehrheit von eigenständig strafbaren Straftaten. Dieses Prinzip stärkt die Wirksamkeit der Anti-Geldwäsche- und Vermögenspräventionsvorschriften und bietet ein stärkeres Abschreckungsmittel gegen diejenigen, die versuchen, das wahre Eigentum an Vermögenswerten durch fortlaufende fiktive Eintragungen zu verbergen. Für Fachleute und Bürger ist es eine Mahnung zur Aufmerksamkeit und Korrektheit bei Vermögenstransaktionen, die hervorhebt, wie das Gesetz gegenüber jeder Form der betrügerischen Verschleierung immer intransigenter wird.

Anwaltskanzlei Bianucci