Avv. Marco Bianucci
Avv. Marco Bianucci

Anwalt für Strafrecht

Die Haftung des Berufsträgers bei Steuerstraftaten

In ein Strafverfahren wegen Steuerstraftaten verwickelt zu werden, nur weil Daten von einem Mandanten stammen, ist eine der komplexesten und stressigsten Situationen für einen Berufsträger. Oftmals finden sich Buchhalter und Steuerberater auf der Anklagebank wieder, beschuldigt der Beihilfe zu einer betrügerischen Steuererklärung, nur weil sie Rechnungen oder Dokumente bearbeitet haben, die sich später als falsch herausstellten. Als Strafverteidiger in Mailand versteht Rechtsanwalt Marco Bianucci die verheerenden Auswirkungen, die solche Anschuldigungen auf die Karriere, die Gelassenheit und den Ruf eines Berufsträgers haben können.

Die Grenze zwischen Fahrlässigkeit und Eventualvorsatz: Kassationsgerichtshof 156/2022

Im Steuerstrafrecht ist die Trennlinie zwischen einfacher Nachlässigkeit und strafrechtlicher Verantwortung oft dünn, aber grundlegend. Die Rechtsprechung, insbesondere mit der bedeutenden Entscheidung des Obersten Kassationsgerichtshofs Nr. 156/2022, hat sich mit dem heiklen Thema des Eventualvorsatzes im Zusammenhang mit der Tätigkeit von Beratern befasst. Die Anklage behauptet oft, dass der Berufsträger angesichts offensichtlich anomaler oder verdächtiger Daten das Risiko akzeptiert habe, dass diese Dokumente falsch seien, und somit de facto zur Steuerhinterziehung seines Mandanten beigetragen habe.

Der Oberste Gerichtshof hat jedoch einen wesentlichen Grundsatz für die Verteidigung klargestellt: Eine bloße Fahrlässigkeit, Unvorsichtigkeit oder ein Mangel an Sorgfalt bei der Buchprüfung reicht nicht aus, um Eventualvorsatz zu begründen. Damit der Berater strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden kann, muss der strenge Beweis erbracht werden, dass er eine klare und konkrete Wahrnehmung der Falschheit der Daten hatte und sich dennoch entschieden hat, fortzufahren und damit bewusst das Risiko einer Straftat eingegangen ist. Die bloße Verletzung von Prüfpflichten, so schwerwiegend sie auch aus deontologischer oder zivilrechtlicher Sicht sein mag, fällt in den Bereich der Fahrlässigkeit, die bei Steuerstraftaten, die stets Vorsatz erfordern, nicht strafbar ist.

Der Ansatz der Anwaltskanzlei Bianucci bei der Verteidigung von Beratern

Die Auseinandersetzung mit einem Vorwurf, der auf Eventualvorsatz beruht, erfordert eine sorgfältige und hochtechnische Verteidigungsstrategie. Der Ansatz von Rechtsanwalt Marco Bianucci, einem erfahrenen Strafverteidiger in Mailand, beruht darauf, die Anklage zu demontieren, indem die absolute Abwesenheit des psychologischen Tatbestandsmerkmals nachgewiesen wird. Das Hauptziel ist es, unmissverständlich zu beweisen, dass der Berufsträger in völliger Gutgläubigkeit gehandelt hat, sich auf die Erklärungen und die vom Mandanten vorgelegten Unterlagen verlassen hat, ohne jegliches tatsächliche Wissen oder begründeten Verdacht hinsichtlich deren betrügerischer Natur zu haben.

Durch eine eingehende Analyse der zwischen dem Berufsträger und dem Mandanten geführten Kommunikation, des Arbeitsumfangs der Beratungsgesellschaft und der von der Anklage beanstandeten spezifischen Anomalien arbeitet die Anwaltskanzlei Bianucci daran, hervorzuheben, dass ein etwaiger Fehler des Beraters höchstens einer fahrlässigen Handlung zuzurechnen ist. Zu beweisen, dass keine freiwillige Zustimmung oder Akzeptanz des kriminellen Plans des Mandanten vorlag, ist der entscheidende Punkt, um auf einen Freispruch oder eine Einstellung des Strafverfahrens hinzuwirken.

Häufig gestellte Fragen

Was droht mir, wenn ich eine Steuererklärung mit gefälschten Rechnungen meines Mandanten eingereicht habe?

Wenn die Anklage nachweisen kann, dass Sie Kenntnis von der Falschheit der Rechnungen hatten oder mit Eventualvorsatz gehandelt haben und damit das offensichtliche Risiko der Steuerhinterziehung eingegangen sind, droht Ihnen eine Anklage wegen Beihilfe zu einer betrügerischen Steuererklärung. Die italienische Strafgesetzgebung sieht strenge Strafen vor, die Freiheitsstrafen sowie schwerwiegende disziplinarische Folgen für Ihre berufliche Zulassung beinhalten. Wenn hingegen Ihre völlige Unschuld und Gutgläubigkeit nachgewiesen wird, besteht die Straftat nicht.

Wie verteidigt sich ein Buchhalter gegen den Vorwurf des Eventualvorsatzes?

Die Verteidigung konzentriert sich auf den Nachweis des Fehlens von Bewusstsein und Beteiligungswillen. Es ist unerlässlich zu beweisen, dass die vom Mandanten bereitgestellten Daten keine so offensichtlichen Anomalien aufwiesen, dass sie beim durchschnittlichen Berufsträger einen unvermeidlichen und begründeten Verdacht hätten erregen müssen. E-Mail-Austausch, formelle Anfragen an den Mandanten um Klärung und interne Dokumente der Kanzlei werden verwendet, um zu beweisen, dass der Berufsträger sein Mandat ohne Wahrnehmung einer Steuerhinterziehungsabsicht ausgeführt hat.

Kann mich eine einfache Nachlässigkeit bei der Buchprüfung zu einer strafrechtlichen Verurteilung führen?

Nein, das italienische Steuerstrafrecht bestraft ausschließlich vorsätzliche Handlungen, nicht fahrlässige. Eine Nachlässigkeit, ein Rechenfehler oder eine Fahrlässigkeit bei der Prüfung fallen unter den Begriff der Fahrlässigkeit und reichen nicht aus, um eine strafrechtliche Verurteilung wegen Steuerbetrugs zu begründen. Die Hauptaufgabe der technischen Verteidigung besteht gerade darin, eine klare und unüberwindbare Unterscheidung zwischen einem beruflichen Fehler und einer bewussten Beteiligung an der Straftat zu ziehen.

Schützen Sie Ihren Beruf: Fordern Sie Rechtsberatung an

Wenn Sie ein Berufsträger sind und in eine Untersuchung wegen Steuerstraftaten im Zusammenhang mit der Tätigkeit Ihrer Mandanten verwickelt wurden, ist es von entscheidender Bedeutung, unverzüglich zu handeln und die Situation nicht zu unterschätzen. Sich an einen kompetenten Strafverteidiger in Mailand für Wirtschaftsstrafsachen zu wenden, ist der erste Schritt zum Schutz Ihrer Karriere, Ihrer Freiheit und Ihrer Zukunft. Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Marco Bianucci in der Kanzlei in der Via Alberto da Giussano, 26, um Ihre Situation eingehend zu analysieren und gemeinsam die solideste und effektivste Verteidigungsstrategie für Ihren spezifischen Fall zu entwickeln.