Sich einem Zahnarzt anzuvertrauen, um das eigene Lächeln mit Prothesen oder Veneers zu verschönern, und dann mit einem ästhetischen oder funktionellen Schaden dazustehen, ist eine traumatische Erfahrung, die nicht nur die körperliche Gesundheit, sondern auch die psychische und soziale Sphäre beeinträchtigt. Als Anwalt für Schadensersatzansprüche in Mailand versteht Avv. Marco Bianucci den daraus resultierenden Leidenszustand zutiefst. Es handelt sich nicht nur um eine schlecht ausgeführte Arbeit, sondern um eine Verletzung des Vertrauens in den medizinischen Fachmann und um einen Schaden, der einen angemessenen schadensrechtlichen Schutz verdient.
Wenn eine prothetische Rehabilitation fehlschlägt oder die Anwendung von ästhetischen Veneers offensichtliche Entstellungen, Schmerzen oder Kauprobleme verursacht, stehen wir vor einer möglichen medizinischen Haftung. Das italienische Recht schützt den Patienten, der aufgrund von Unfähigkeit, Fahrlässigkeit oder Unvorsichtigkeit des Zahnarztes einen Schaden erlitten hat, und sieht das Recht auf Entschädigung sowohl für die entstandenen Kosten (und die für die Behebung des Fehlers noch anfallenden Kosten) als auch für den erlittenen biologischen und existenziellen Schaden vor.
Im Bereich der ästhetischen Zahnheilkunde, wie z. B. bei der Anwendung von Veneers oder hochpräzisen Prothesen, sind die Erwartungen des Patienten berechtigterweise hoch. Obwohl in der Medizin oft von einer "Mittelverpflichtung" (der Arzt muss sein Bestes tun) und nicht von einem "Ergebnis" gesprochen wird, neigt die neuere Rechtsprechung dazu, ästhetische oder routinemäßige prothetische Eingriffe strenger zu bewerten. Wenn das Ergebnis schlechter ist oder nicht den vereinbarten Standards entspricht, liegt eine vertragliche oder außervertragliche Haftung vor.
Der in diesen Fällen zu entschädigende Schaden ist komplex und vielschichtig. Er umfasst den materiellen Schaden, d. h. die Rückerstattung der gezahlten Beträge und die Kosten für Reparaturbehandlungen bei einem anderen Spezialisten, sowie den immateriellen Schaden. Letzterer umfasst den biologischen Schaden (Verletzung der psychophysischen Integrität), den moralischen Schaden (inneres Leid) und, ein entscheidender Aspekt in diesem Bereich, den ästhetischen Schaden, der die negativen Auswirkungen auf das äußere Erscheinungsbild der Person und ihr soziales Leben bewertet.
Avv. Marco Bianucci, ein auf medizinische Haftung und Schadensersatz spezialisierter Anwalt in Mailand, geht Fälle von zahnärztlicher Fehlbehandlung mit einer rigorosen und analytischen Methode an. Die Strategie der Kanzlei basiert nicht auf wahllosen rechtlichen Schritten, sondern auf einer eingehenden vorläufigen Bewertung der Kausalität zwischen dem Handeln des Zahnarztes und dem vom Mandanten geltend gemachten Schaden.
Die Zusammenarbeit mit Gerichtsmedizinern und Spezialisten für forensische Zahnmedizin ist der Eckpfeiler des Ansatzes der Anwaltskanzlei Bianucci. Bevor formelle Anträge gestellt werden, wird ein gerichtsmedizinisches Gutachten erstellt, das den biologischen und ästhetischen Schaden genau beziffert und die Krankenakten analysiert, um technische Fehler (z. B. fehlerhafte Planung der Prothese, minderwertige Materialien, übermäßige Abtragung gesunder Zähne) zu identifizieren. Dieser technisch-rechtliche Ansatz ermöglicht es, mit den Versicherungen Verhandlungen aufzunehmen oder mit soliden Argumenten vor Gericht aufzutreten und so die Chancen auf eine gerechte Entschädigung für den Mandanten zu maximieren.
Ja, das ist möglich. Wenn die prothetische Arbeit die versprochenen ästhetischen und funktionellen Standards nicht erfüllt oder strukturelle Mängel wie häufiges Ablösen aufweist, liegt ein Vertragsbruch vor. Es ist unerlässlich, den Zustand der Zähne zu dokumentieren und alle klinischen und steuerlichen Unterlagen aufzubewahren, um eine genaue rechtliche Bewertung zu ermöglichen.
Gegenüber dem Patienten ist immer der Zahnarzt der Hauptverantwortliche. Er ist der Arzt, der die direkte Beziehung zum Patienten hat, die Abdrücke nimmt und das Werkstück anbringt. Wenn der Fehler dem zahntechnischen Labor zuzurechnen ist, wird der Zahnarzt sich später an dieses wenden, aber der Patient muss die Schadensersatzforderung an den medizinischen Fachmann oder die Einrichtung richten, die die Leistung erbracht hat.
Bei vertraglicher Haftung beträgt die Verjährungsfrist zehn Jahre ab dem Zeitpunkt, an dem der Schaden eingetreten ist und als Folge des zahnärztlichen Eingriffs wahrgenommen wurde. Es ist jedoch immer ratsam, unverzüglich zu handeln. Ein schnelles Vorgehen erleichtert die Beweiserhebung und die gerichtsmedizinische Beurteilung des Zustands vor Ort, bevor sich die Situation weiter verändert.
Im Falle einer Haftungsverweigerung leitet Avv. Marco Bianucci das Verfahren zur vorläufigen technischen Klärung (ATP) zum Zwecke der Streitbeilegung (Art. 696 Abs. 2 ZPO) ein. Dieses Verfahren sieht die Ernennung eines unparteiischen Sachverständigen durch das Gericht vor, der das Handeln des Arztes beurteilt. Oft sind die Versicherungsgesellschaften angesichts eines negativen Gutachtens bereit, den Schaden zu liquidieren, bevor es zu einem ordentlichen Gerichtsverfahren kommt.
Wenn Sie aufgrund mangelhafter Zahnprothesen oder schlecht angebrachter ästhetischer Veneers einen Schaden erlitten haben, lassen Sie nicht zu, dass die Zeit vergeht und Ihre Rechte beeinträchtigt werden. Kontaktieren Sie Avv. Marco Bianucci für eine vorläufige Bewertung Ihrer Situation. Die Anwaltskanzlei Bianucci empfängt Sie in ihrer Niederlassung in Mailand, Via Alberto da Giussano 26, um gemeinsam den besten Weg zu analysieren, um die Ihnen zustehende Entschädigung zu erhalten und Ihnen die Gelassenheit zurückzugeben, lächeln zu können.