Der emotionale Schmerz eines Kindes ist für Eltern eine der komplexesten Herausforderungen, insbesondere im Zusammenhang mit einer Trennung oder Scheidung. Wenn ein Minderjähriger Unbehagen zeigt, wird die Entscheidung für eine psychologische Unterstützung entscheidend für seine Entwicklung und sein Wohlbefinden. In Situationen elterlicher Konflikte kann diese Entscheidung jedoch zu einem rechtlichen Streitpunkt werden. Als erfahrener Anwalt für Familienrecht in Mailand versteht Rechtsanwalt Marco Bianucci die heiklen Dynamiken zwischen dem Schutz der Gesundheit des Minderjährigen und den Rechten und Pflichten der Eltern zutiefst. Die Rolle des Anwalts besteht in diesen Momenten nicht nur darin, das Gesetz zu interpretieren, sondern Lösungen zu erleichtern, die das Kindeswohl konkret und nicht nur rhetorisch in den Mittelpunkt stellen.
Die Frage der Zustimmung zur Psychotherapie eines Minderjährigen ist oft Gegenstand von Debatten in Gerichten und Anwaltskanzleien. Viele Eltern fragen sich, ob sie ihr Kind ohne die Zustimmung des anderen Elternteils zum Psychologen bringen können oder wie sie vorgehen sollen, wenn der Ex-Partner der Behandlung entschieden widerspricht. Die italienische Gesetzgebung ist klar in der Definition der Regeln der elterlichen Verantwortung, aber ihre praktische Anwendung erfordert eine sorgfältige Analyse jedes einzelnen Falls. In der Anwaltskanzlei Bianucci, in der Via Alberto da Giussano 26 in Mailand gelegen, wird jede Situation mit größter Sorgfalt geprüft, wobei sowohl rechtliche als auch emotionale Aspekte bewertet werden, um sicherzustellen, dass der Behandlungsweg des Minderjährigen nicht durch konfliktträchtige Dynamiken zwischen Erwachsenen behindert wird.
Das italienische Zivilgesetzbuch legt in Artikel 337-ter fest, dass die elterliche Verantwortung von beiden Elternteilen im gegenseitigen Einvernehmen ausgeübt werden muss, wobei die Fähigkeiten, die natürliche Neigung und die Bestrebungen der Kinder zu berücksichtigen sind. Insbesondere Entscheidungen von größtem Interesse für die Kinder in Bezug auf Bildung, Erziehung und Gesundheit müssen im gegenseitigen Einvernehmen getroffen werden. Psychotherapie gehört unbestreitbar zu den Entscheidungen von größtem Interesse für die Gesundheit des Minderjährigen. Es handelt sich tatsächlich nicht um eine gewöhnliche oder routinemäßige Verwaltungsmaßnahme, sondern um eine gesundheitliche Intervention, die die persönliche Sphäre und die Entwicklung des Kindes oder Jugendlichen tiefgreifend beeinflusst.
Folglich sieht die allgemeine Regel vor, dass für die Einleitung eines psychotherapeutischen Weges für einen Minderjährigen die Zustimmung beider Elternteile erforderlich ist, unabhängig vom Sorgerechtsmodell (das in den meisten Fällen geteilt ist). Ein Elternteil kann nicht einseitig entscheiden, das Kind einer Therapie zu unterziehen oder den Fachmann ohne Rücksprache mit dem anderen auszuwählen. Wenn ein Elternteil eigenmächtig handelt und den anderen von dieser grundlegenden Entscheidung ausschließt, riskiert er, die Regeln für die Ausübung der elterlichen Verantwortung zu verletzen, mit möglichen rechtlichen Folgen, die in schwerwiegenderen Fällen zur Überprüfung der Sorgerechtsbedingungen führen können. Es gibt jedoch Ausnahmen und spezifische Verfahren, die befolgt werden müssen, wenn die Zustimmung fehlt, die Intervention jedoch dringend oder für das Wohl des Minderjährigen unerlässlich ist.
Leider kommt es häufig vor, dass angesichts des Vorschlags für einen psychologischen Weg für das Kind einer der beiden Elternteile die Zustimmung verweigert. Die Gründe können vielfältig sein: von der Leugnung des Problems über die Befürchtung, dass der Therapeut vom anderen Elternteil beeinflusst werden könnte, bis hin zu reinen wirtschaftlichen Fragen. Wenn der Dialog abbricht und keine Einigung erzielt werden kann, sieht das Gesetz die Intervention der Justizbehörde vor. Als erfahrener Anwalt für Familienrecht unterstützt Rechtsanwalt Marco Bianucci seine Mandanten bei der Vorbereitung des Antrags beim Vormundschaftsgericht oder beim zuständigen Gericht, damit der Richter den Streit beilegt.
Der Richter kann, nach Prüfung des Kindeswohls, die psychotherapeutische Behandlung auch ohne Zustimmung eines Elternteils genehmigen, wenn er der Ansicht ist, dass dieser Weg für die psychophysische Gesundheit des Kindes notwendig ist. Oftmals zieht das Gericht die Unterstützung der Sozialdienste heran oder ordnet eine gerichtliche technische Beratung (CTU) an, um den tatsächlichen Hilfebedarf des Minderjährigen festzustellen. Es ist wichtig zu verstehen, dass die ungerechtfertigte Verweigerung notwendiger Behandlungen für das Kind vom Richter im Hinblick auf die elterliche Eignung negativ bewertet werden kann. Das Ziel der rechtlichen Schritte ist in diesen Fällen nicht