Avv. Marco Bianucci
Avv. Marco Bianucci

Anwalt für Strafrecht

Das Recht auf Freiheit und die Entschädigung für Justizirrtum

Die Freiheitsentziehung ist zweifellos eine der traumatischsten Erfahrungen, die ein Mensch machen kann, insbesondere wenn sich diese Maßnahme nachträglich als ungerecht oder unbegründet erweist. Als Strafverteidiger in Mailand versteht Rechtsanwalt Marco Bianucci zutiefst die verheerenden Auswirkungen, die eine Untersuchungshaft, gefolgt von einem Freispruch, auf das persönliche, berufliche und psychische Leben einer Person haben kann. Unsere Rechtsordnung erkennt die Schwere solcher Umstände an und sieht eine spezielle Einrichtung vor, um diejenigen zu entschädigen, die eine ungerechte Freiheitsbeschränkung erlitten haben: die Entschädigung für ungerechtfertigte Haft.

Dieses Instrument ist keine einfache zivilrechtliche Schadensersatzleistung, sondern eine gerechte Entschädigung, die der Staat dem Bürger anerkennt, der Opfer eines Justizirrtums oder einer vorsorglichen Maßnahme geworden ist, die außerhalb der gesetzlichen Voraussetzungen angewendet wurde. Die Durchführung des Verfahrens zur Erlangung dieser Anerkennung erfordert eine tiefgreifende technische Kenntnis des Strafverfahrens und der Rechtsprechung des Obersten Kassationsgerichts, weshalb es unerlässlich ist, sich an einen erfahrenen Fachmann zu wenden, der die bürokratischen und prozessualen Komplexitäten vor dem zuständigen Berufungsgericht navigieren kann.

Die rechtlichen Voraussetzungen für den Entschädigungsantrag

Die Entschädigung für ungerechtfertigte Haft ist in den Artikeln 314 ff. der Strafprozessordnung geregelt. Die Norm identifiziert im Wesentlichen zwei Hauptfälle, die Anspruch auf Entschädigung begründen. Der erste, als substanzielle Ungerechtigkeit bezeichnet, tritt ein, wenn der Angeklagte nach einer Untersuchungshaft im Gefängnis oder Hausarrest mit einem rechtskräftigen Urteil freigesprochen wird, weil die Tat nicht existiert, weil er die Tat nicht begangen hat, weil die Tat keine Straftat darstellt oder gesetzlich nicht als Straftat vorgesehen ist. Der zweite Fall, als formale Ungerechtigkeit bezeichnet, betrifft hingegen Fälle, in denen die vorsorgliche Maßnahme unter Verletzung der Artikel 273 und 280 der Strafprozessordnung angewendet oder aufrechterhalten wurde, unabhängig vom Endergebnis des Verfahrens.

Die Erlangung der Entschädigung ist jedoch nicht automatisch. Das Gesetz sieht eine grundlegende Ausschlussbedingung vor: Das Recht auf Entschädigung ist ausgeschlossen, wenn die betroffene Person vorsätzlich oder grob fahrlässig zur Untersuchungshaft beigetragen hat. Dies ist der entscheidende Punkt, an dem oft der Ausgang des Antrags entschieden wird. Als erfahrener Strafverteidiger analysiert Rechtsanwalt Marco Bianucci sorgfältig die Prozessakten, um nachzuweisen, dass das Verhalten des Mandanten nicht ausschlaggebend dafür war, die Justizbehörde in die Irre zu führen, und überwindet so die Einwände, die oft vom Staatlichen Anwaltsamt erhoben werden.

Der Ansatz der Anwaltskanzlei Bianucci bei der Schadensermittlung

Der Ansatz von Rechtsanwalt Marco Bianucci, einem erfahrenen Anwalt für Entschädigung bei ungerechtfertigter Haft in Mailand, zeichnet sich durch die akribische Rekonstruktion des erlittenen Schadens aus. Wir beschränken uns nicht darauf, die Anwendung des von der Rechtsprechung entwickelten standardmäßigen arithmetischen Parameters zu beantragen (der die maximal entschädigungsfähige Obergrenze für die Hafttage teilt), sondern arbeiten daran, den Antrag zu personalisieren. Jeder Tag, der im Gefängnis verbracht wird, hat ein anderes Gewicht, je nach persönlicher Geschichte des Mandanten.

Die Strategie der Kanzlei sieht die Berücksichtigung aller negativen Folgen der Haft vor: vom biologischen und psychischen Schaden, der gegebenenfalls durch medizinische Gutachten gestützt wird, über den Vermögensschaden, der aus dem Verlust des Arbeitsplatzes oder entgangenem Gewinn resultiert, bis hin zum Imageschaden und Reputationsverlust, der für Freiberufler oder Unternehmer besonders relevant ist. Ziel ist es, die maximal mögliche Entschädigung im gesetzlichen Rahmen von 516.456,90 Euro zu erzielen, indem ein solider und gut begründeter Antrag erstellt wird, der nicht nur die erlittene Ungerechtigkeit hervorhebt, sondern auch das Fehlen jeglichen fahrlässigen Verhaltens des Mandanten.

Häufig gestellte Fragen

Welche Fristen gelten für die Einreichung des Entschädigungsantrags?

Der Antrag auf Entschädigung für ungerechtfertigte Haft muss, andernfalls unzulässig, innerhalb von zwei Jahren ab dem Tag eingereicht werden, an dem das Freispruch- oder Entschuldigungsurteil rechtskräftig geworden ist, oder ab dem Tag, an dem der Einstellungsbeschluss zugestellt wurde. Es ist entscheidend, diese Fristen sorgfältig zu überwachen, da die Nichteinhaltung der Zweijahresfrist zum endgültigen Verlust des Entschädigungsanspruchs führt.

Verhindert die Ausübung des Schweigerechts den Schadensersatz?

Nicht unbedingt, aber es ist ein heikler Aspekt. Die Rechtsprechung hat das Schweigen des Beschuldigten manchmal als ein Verhalten interpretiert, das zum Justizirrtum beigetragen haben könnte (grobe Fahrlässigkeit), insbesondere wenn der Beschuldigte über Elemente verfügte, die ihn sofort entlastet hätten. Als erfahrener Strafverteidiger bewertet Rechtsanwalt Marco Bianucci jedoch den spezifischen Kontext: Wenn das Schweigen die einzig mögliche Verteidigungsstrategie war oder wenn keine sofort verfügbaren Elemente für die Verteidigung vorhanden waren, kann das Recht auf Entschädigung gewahrt bleiben.

Wie wird die zu entschädigende Summe berechnet?

Die Berechnung basiert auf einem grundlegenden mathematischen Kriterium, indem das gesetzliche Maximum (516.456,90 Euro) durch die maximale Dauer der Untersuchungshaft geteilt wird, was einen ungefähren Tagesbetrag ergibt (derzeit etwa 235 Euro). Dies ist jedoch nur die Basis. Das Gericht hat die Befugnis, diese Summe nach billigem Ermessen zu erhöhen, indem es die spezifischen Auswirkungen auf das Familienleben, die Arbeit und die Gesundheit des Antragstellers berücksichtigt. Aus diesem Grund ist es unerlässlich, jeden Aspekt des erlittenen Schadens zu dokumentieren.

Gilt die Entschädigung auch für Hausarrest?

Ja, das Gesetz stellt die Untersuchungshaft im Gefängnis und den Hausarrest hinsichtlich der Entschädigung für ungerechtfertigte Haft gleich. Auch die Freiheitsentziehung im häuslichen Umfeld wird als belastende Maßnahme betrachtet, die, wenn sie ungerechtfertigt ist, eine angemessene finanzielle Entschädigung verdient, auch wenn die tägliche Bemessung geringfügig niedriger sein kann als bei der Haft in einer Strafanstalt.

Fordern Sie eine Bewertung Ihres Falls an

Wenn Sie Opfer eines Justizirrtums geworden sind oder eine ungerechte vorsorgliche Maßnahme erlitten haben, haben Sie das Recht zu verlangen, dass der Staat für den entstandenen Schaden haftet. Das Verfahren erfordert Kompetenz und Entschlossenheit. Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Marco Bianucci in seiner Kanzlei in Mailand, Via Alberto da Giussano, 26, für eine vorläufige Prüfung Ihrer prozessualen Situation und zur Bewertung der Machbarkeit Ihres Entschädigungsantrags.