Eine Haftzeit zu durchlaufen, ist für jeden eine schwierige Prüfung, aber die Freiheitsberaubung darf niemals zum Verlust der Menschenwürde führen. Leider führen die Überbelegung von Gefängnissen und die strukturellen Bedingungen vieler italienischer Strafanstalten häufig zu Verletzungen der durch die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) garantierten Grundrechte. Wenn der Lebensraum in der Zelle unzureichend ist oder die sanitären Bedingungen menschenunwürdig sind, sieht das Gesetz spezifische Schutzinstrumente vor. Als Strafverteidiger in Mailand bietet Rechtsanwalt Marco Bianucci gezielte Rechtsberatung für diejenigen, die während der Strafvollstreckung Behandlungen erlitten haben, die gegen den Anstand verstoßen, und führt den Mandanten zur Erlangung der gesetzlich vorgesehenen gerechten Entschädigung.
Der rechtliche Bezugspunkt für diese Fälle ist Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention, der Folter und unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe strikt verbietet. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Italien mit dem bekannten Urteil Torreggiani wegen Überbelegung von Gefängnissen verurteilt und festgelegt, dass jedem Gefangenen ein Mindestlebensraum (allgemein als 3 Quadratmeter begehbare Fläche definiert) zur Verfügung stehen muss. Als Reaktion auf diese Verurteilung hat der italienische Gesetzgeber Artikel 35-ter der Strafvollzugsordnung eingeführt. Diese Norm sieht zwei Formen von Rechtsmitteln für diejenigen vor, die solche Verletzungen erlitten haben: eine Reduzierung der noch zu verbüßenden Freiheitsstrafe (ein Tag Haftbefreiung für zehn Tage erlittene Verletzung) oder, falls die Strafe bereits verbüßt wurde oder eine Reduzierung nicht möglich ist, eine Geldentschädigung in Höhe von 8 Euro für jeden Tag, der unter nicht menschenrechtskonformen Bedingungen verbracht wurde. Es ist wichtig zu verstehen, dass dieses Recht nicht automatisch besteht, sondern durch eine präzise Untersuchung nachgewiesen werden muss, die die strukturellen Mängel und die Dauer des Aufenthalts unter diesen Bedingungen hervorhebt.
Rechtsanwalt Marco Bianucci, ein erfahrener Anwalt für Straf- und Strafvollzugsrecht in Mailand, verfolgt eine strenge Methode bei der Bearbeitung dieser Fälle, da er sich der Sensibilität des Themas und der Notwendigkeit konkreter Beweise bewusst ist. Die Strategie der Kanzlei beschränkt sich nicht auf die Einreichung eines allgemeinen Antrags, sondern beginnt mit einer eingehenden Analyse der Akte des Gefangenen und der Einrichtung, in der er untergebracht war. Ziel ist es, die Haftgeschichte des Mandanten akribisch zu rekonstruieren und die Registrierungsunterlagen sowie die Zellengrundrisse zu beschaffen, um den verfügbaren Platz pro Person abzüglich der festen Einrichtungsgegenstände genau zu berechnen. Rechtsanwalt Marco Bianucci prüft auch die Existenz weiterer erschwerender Faktoren, wie fehlendes Tageslicht, schlechte Belüftung oder mangelnde Privatsphäre bei den sanitären Anlagen, die die Forderung nach Entschädigung stärken können. Dieser analytische Ansatz ermöglicht die Einreichung solider Anträge beim zuständigen Überwachungsrichter oder, falls die internen Rechtsmittel ausgeschöpft sind, die direkte Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg, wodurch dem Mandanten die höchste Professionalität beim Schutz seiner verletzten Rechte garantiert wird.
Die Hauptvoraussetzung, die von der Rechtsprechung des EGMR und des Obersten Kassationsgerichts bestätigt wurde, ist die Verfügbarkeit eines individuellen Raums von weniger als 3 Quadratmetern in der Gemeinschaftszelle. Auch wenn der Raum zwischen 3 und 4 Quadratmetern liegt, ist es möglich, eine Entschädigung zu erhalten, wenn andere erniedrigende Bedingungen vorliegen, wie z. B. fehlende Luft, fehlendes Tageslicht oder unzureichende sanitäre Einrichtungen, die vom Rest der Zelle getrennt sind.
Wenn die Haft noch andauert, kann der Antrag jederzeit beim Überwachungsrichter gestellt werden, um eine Strafminderung zu erwirken. Wenn die Strafe jedoch beendet ist, hat der ehemalige Gefangene eine Frist von sechs Monaten ab dem Datum der Entlassung, um beim zuständigen Zivilgericht Klage einzureichen und eine Geldentschädigung zu beantragen.
Das Gesetz sieht eine pauschale Entschädigung von 8,00 Euro für jeden Tag vor, an dem die Person den Schaden erlitten hat, d. h. unter Bedingungen gelebt hat, die nicht mit Artikel 3 der EMRK konform waren. Dieser Betrag wird nur gezahlt, wenn eine Reduzierung der Freiheitsstrafe nicht möglich ist, z. B. weil die Strafe bereits vollständig verbüßt wurde oder geringer ist als die zustehenden Reduzierungstage.
Die aktuelle Gesetzgebung sieht strenge Verfallsfristen für interne Rechtsmittel vor (sechs Monate nach Ende der Haft). Für besondere Situationen oder fortgesetzte Verletzungen, die keine interne Abhilfe gefunden haben, könnte jedoch die Möglichkeit einer direkten Klage vor dem Europäischen Gerichtshof geprüft werden, obwohl eine spezifische Analyse des Einzelfalls durch einen erfahrenen Anwalt in dieser Angelegenheit erforderlich ist.
Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihre Grundrechte während einer Haftzeit verletzt wurden, ist es unerlässlich, umgehend zu handeln, um das Recht auf Entschädigung nicht zu verlieren. Rechtsanwalt Marco Bianucci steht Ihnen zur Verfügung, um Ihre Situation zu prüfen und die Voraussetzungen für rechtliche Schritte zu ermitteln. Kontaktieren Sie die Kanzlei in der Via Alberto da Giussano, 26 in Mailand, um einen Termin zu vereinbaren und die Ihnen zur Verfügung stehenden Optionen zur Erlangung der gerechten Entschädigung zu besprechen.