Die jüngste Verordnung des Obersten Kassationsgerichtshofs, Nr. 32151 vom 20. November 2023, bietet wichtige Denkanstöße zum Thema der Zuweisung der Ehewohnung im Falle einer Scheidung. Insbesondere betrifft der untersuchte Fall den Antrag von A.A. auf Beibehaltung der Zuweisung der Familienwohnung, der von seinem Ex-Ehepartner B.B. angefochten wurde. Das Gericht vertrat die Ansicht, dass trotz des Erreichens der wirtschaftlichen Unabhängigkeit des volljährigen Sohnes die Frage der Zuweisung der Wohnung im Hinblick auf das Interesse des Sohnes sorgfältig geprüft werden müsse.
Artikel 155 des Zivilgesetzbuches legt fest, dass im Falle einer Trennung oder Scheidung die Ehewohnung einem der Ehepartner unter Berücksichtigung des Interesses der Kinder zugewiesen werden kann. Das vorliegende Urteil stellt klar, dass bei der Zuweisung der Wohnung nicht nur die wirtschaftliche Situation, sondern auch der Wohnbedarf berücksichtigt werden muss, insbesondere in Fällen, in denen Kinder vorhanden sind, sowohl minderjährige als auch volljährige.
Die Familienwohnung muss vorrangig unter Berücksichtigung des Interesses minderjähriger Kinder und volljähriger, nicht unabhängiger Kinder an der Fortsetzung des häuslichen Umfelds, in dem sie aufgewachsen sind, zugewiesen werden.
Im Fall A.A. gegen B.B. hatte das Berufungsgericht von Reggio Calabria zunächst dem Antrag von A.A. stattgegeben, später jedoch anerkannt, dass der Sohn, obwohl er sich häufig in der Familienwohnung aufhielt, dank einer stabilen Anstellung ein Maß an wirtschaftlicher Unabhängigkeit erreicht hatte. Dies führte zu einer Bewertung, die das Wohlergehen des Sohnes nicht mehr an die Notwendigkeit der Beibehaltung der Zuweisung der Wohnung knüpfte.
Das Gericht bekräftigte, dass bei volljährigen, wirtschaftlich unabhängigen Kindern die Beibehaltung der Zuweisung der Familienwohnung nicht automatisch erfolgt, da das Interesse des Kindes nicht mehr an einem stabilen Wohnbedarf gebunden ist.
Das Urteil Nr. 32151 von 2023 stellt eine wichtige Klarstellung in der heiklen Materie der Zuweisung der Ehewohnung in Scheidungsfällen dar. Es unterstreicht die Notwendigkeit, die wirtschaftliche Unabhängigkeit der Kinder und das vorrangige Interesse an ihrem Wohlergehen zu berücksichtigen, ohne die Wohnstabilität zu vernachlässigen. Dieser Ansatz ermöglicht es, die Rechte der Eltern mit den Bedürfnissen der Kinder in Einklang zu bringen und einen klaren und aktualisierten Rechtsrahmen für zukünftige Streitigkeiten in dieser Angelegenheit zu schaffen.