Das Urteil Nr. 18760 vom 20. Dezember 2022, hinterlegt am 4. Mai 2023, hat wichtige Fragen bezüglich der Rechte von Gefangenen und der Haftbedingungen in Italien aufgeworfen. Insbesondere hat das Gericht entschieden, dass für die Berechnung des Mindestplatzes von drei Quadratmetern pro Gefangenem der vom Einzelbett eingenommene Raum nicht berücksichtigt werden darf. Diese Entscheidung steht im Kontext des Verbots unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung, das in Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verankert ist.
Die Entschädigungsrechtliche Abhilfe gemäß Art. 35-ter der Strafvollzugsordnung ist von grundlegender Bedeutung für die Gewährleistung der Rechte von Gefangenen. Sowohl das Verfassungsgericht als auch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte haben wiederholt die Bedeutung der Haftbedingungen unterstrichen. Insbesondere legt Artikel 3 der EMRK fest, dass niemand der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden darf. Das vorliegende Urteil stützt sich auf diese Grundsätze und stellt fest, dass die Achtung des persönlichen Raums entscheidend ist, um solche Verstöße zu vermeiden.
01 Präsident: MOGINI STEFANO. Berichterstatter: CENTOFANTI FRANCESCO. Berichterstatter: CENTOFANTI FRANCESCO. Angeklagter: JUSTIZMINISTERIUM. P.M. DALL'OLIO MARCO. (Bestätigt) Weist ab, TRIBUNAL FÜR ÜBERWACHUNG PERUGIA, 03/02/2022 563000 PRÄVENTIONS- UND STRAFANSTALTEN (STRAFVOLLZUGSORDNUNG) - Entschädigungsrechtliche Abhilfe gemäß Art. 35-ter StVollzO - Verbot unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung - Bestimmung des individuellen Mindestraums innerhalb der Anstalt - Vom Einzelbett eingenommener Raum - Berücksichtigungsfähigkeit - Ausschluss - Gründe.
Das Gericht hat klargestellt, dass das Einzelbett, da es sich um eine feste und nicht leicht zu bewegende Einrichtung handelt, nicht in die Berechnung des für den Gefangenen verfügbaren Raums einbezogen werden darf. Dies impliziert eine Überprüfung der aktuellen Praktiken in den Strafvollzugsanstalten, wo der Lebensraum bereits eingeschränkt ist. Das Urteil legt fest, dass zur Gewährleistung einer angemessenen Bewegungsfreiheit des Gefangenen die Einhaltung des Mindestraums unerlässlich ist, wobei feste Elemente, die dessen Nutzung einschränken, ausgeschlossen werden.
Das Urteil Nr. 18760 von 2022 stellt einen bedeutenden Schritt zur Achtung der Menschenrechte in den italienischen Gefängnissen dar. Der Ausschluss des vom Einzelbett eingenommenen Raums bei der Berechnung des Mindestraums ist eine Entscheidung, die zukünftige Vorschriften und Strafvollzugspraktiken beeinflussen könnte. Es ist unerlässlich, dass das Strafsystem diese Vorgaben umsetzt und Haftbedingungen gewährleistet, die die Menschenwürde achten. Die Rechtsprechung spielt weiterhin eine entscheidende Rolle bei der Festlegung der Grenzen der Rechte von Gefangenen, und dieses Urteil ist ein klares Beispiel dafür, wie Institutionen daran arbeiten können, das Leben in den Gefängnissen zu verbessern.