Das jüngste Urteil Nr. 32769 vom 19. Juni 2024 des Obersten Kassationsgerichtshofs (Corte di Cassazione) liefert bedeutende Einblicke in das Thema der Urteilsüberprüfung und die Verwendung neuer Beweismittel. Insbesondere betonte das Gericht die Notwendigkeit einer sorgfältigen Bewertung der Zuverlässigkeit neuer Beweismittel, bevor diese mit den bereits im Hauptverfahren erhobenen Beweismitteln verglichen werden.
Die Entscheidung ist Teil eines Berufungsverfahrens, das die Überprüfung einer rechtskräftigen Verurteilung betrifft. Das Berufungsgericht Neapel (Corte di Appello di Napoli) hatte zuvor den Antrag auf Überprüfung zurückgewiesen, was den Fall vor den Kassationsgerichtshof brachte. Hier war die zentrale Frage die Unterscheidung zwischen der Bewertung der Zuverlässigkeit neuer Beweismittel und deren Vergleich mit den bereits im Hauptverfahren berücksichtigten Beweismitteln.
Neue Beweismittel – Bereits im Hauptverfahren erhobene Beweismittel – Gemeinsame oder vergleichende Bewertung der letzteren im Verhältnis zu ersteren – Notwendigkeit – Beurteilung der Zuverlässigkeit des neuen Beweismittels – Notwendiges Bestehen dieser Beurteilung, bevor die gemeinsame oder vergleichende Bewertung des neuen Beweismittels mit den bereits erhobenen Beweismitteln vorgenommen wird – Vorhandensein – Nichtbestehen der Zuverlässigkeitsbeurteilung – Folgen. Im Hinblick auf die Überprüfung ist die gemeinsame oder vergleichende Bewertung der im mit einer rechtskräftigen Verurteilung abgeschlossenen Verfahren erhobenen Beweismittel mit den neuen Beweismitteln von der Beurteilung der Zuverlässigkeit letzterer zu unterscheiden, da das neue Beweismittel zum Vergleich seiner Tragweite mit den bereits berücksichtigten Ergebnissen, die eine rechtskräftige Verurteilung begründen können, nur dann verwendet werden kann, wenn es als frei von Unzuverlässigkeitsaspekten bewertet wird. Es besteht hingegen keine Verpflichtung für das Überprüfungsgericht, den Widerspruch über das neue Beweismittel einzuleiten, um den Antrag auf Überprüfung für unzulässig zu erklären oder zurückzuweisen, wenn die Beurteilung umgekehrt ausfällt, auch wenn die Erklärung in der Wiederaufnahmesphase erfolgt.
Die Entscheidung des Kassationsgerichtshofs klärt einige grundlegende Aspekte der Urteilsüberprüfung. Erstens unterstreicht sie, dass vor einem Vergleich neuer Beweismittel mit bereits vorhandenen Beweismitteln die Zuverlässigkeit der neuen Beweismittel unerlässlich ist. Nur wenn die neuen Beweismittel als zuverlässig eingestuft werden, können sie im Rahmen der Überprüfung berücksichtigt werden.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Urteil Nr. 32769 von 2024 einen wichtigen Fortschritt in der italienischen Rechtsprechung zur Überprüfung von Urteilen darstellt. Es betont die Notwendigkeit einer rigorosen Analyse neuer Beweismittel und stellt so sicher, dass nur zuverlässige Beweismittel die Bewertung des früheren Urteils beeinflussen können. Dieser Ansatz trägt zu größerer Rechtssicherheit und Gerechtigkeit im Rechtssystem bei und schützt die Rechte der beteiligten Personen.