Das Urteil Nr. 17615 vom 23. Februar 2023 stellt eine wichtige Entscheidung des Obersten Kassationsgerichtshofs in Bezug auf die unerlaubte Ausübung der Finanzintermediation dar. Mit dieser Entscheidung haben die Richter die Frage der gesetzlichen Verdoppelung der Strafen gemäß Gesetz Nr. 262 von 2005 und deren Anwendbarkeit im Lichte der durch das Gesetzesdekret Nr. 141 von 2010 vorgenommenen Änderungen geprüft.
Das Verbrechen der unerlaubten Ausübung der Finanzintermediation ist in Artikel 132 des Gesetzesdekrets Nr. 385 von 1993 geregelt. Die Neufassung dieses Artikels durch Artikel 8 Absatz 2 des Gesetzesdekrets Nr. 141 von 2010 hat zu erheblichen Änderungen der geltenden Vorschriften geführt. Insbesondere hat der Gerichtshof Folgendes festgestellt:
Unerlaubte Ausübung der Finanzintermediation gemäß Art. 132 Gesetzesdekret Nr. 385 von 1993, wie ersetzt durch Art. 8 Abs. 2 Gesetzesdekret Nr. 141 von 2010 – Verdoppelung der Strafen gemäß Art. 39 Gesetz Nr. 262 von 2005 – Anwendbarkeit – Ausschluss. Die Neufassung von Art. 132 Gesetzesdekret vom 1. September 1993, Nr. 385, betreffend das Verbrechen der unerlaubten Ausübung von Finanzgeschäften durch Art. 8 Abs. 2 Gesetzesdekret vom 13. August 2010, Nr. 141, hat zur stillschweigenden Aufhebung von Art. 39 Gesetz vom 28. Dezember 2005, Nr. 262, in Bezug auf die Verdoppelung der für das genannte Verbrechen verhängten Strafen geführt.
Der Gerichtshof hat klargestellt, dass die normative Neufassung zur stillschweigenden Aufhebung der Strafverdoppelung für das Verbrechen der unerlaubten Ausübung der Finanzintermediation geführt hat. Dies bedeutet, dass ab dem Inkrafttreten der neuen Bestimmungen die durch Gesetz Nr. 262 von 2005 vorgesehene Strafverdoppelung nicht mehr anwendbar ist. Diese Entscheidung hat erhebliche Auswirkungen auf die Sanktionierung von Finanzintermediationsdelikten und führt zu einer Reduzierung der Strafen für Personen, die eines solchen Verbrechens beschuldigt werden.
Das Urteil Nr. 17615 von 2023 bietet eine wichtige Reflexion über die regulatorischen Dynamiken im Bereich der Finanzintermediation. Die Gesetzesänderungen und die daraus resultierende Entscheidung des Obersten Kassationsgerichtshofs verdeutlichen, wie sich das Wirtschaftsstrafrecht ständig weiterentwickelt und eine sorgfältige Analyse durch Branchenakteure und Anwälte erfordert, die sich mit der Verteidigung von Personen befassen, die finanzieller Verbrechen beschuldigt werden. Auf dem Laufenden zu bleiben über diese Veränderungen ist unerlässlich, um eine wirksame und angemessene Verteidigung im Einklang mit den neuen Bestimmungen zu gewährleisten.