Die rasante Entwicklung von Kryptowährungen stellt das Recht ständig vor neue Herausforderungen und fordert die Rechtsprechung auf, traditionelle Normen auf neuartige digitale Realitäten anzuwenden und zu interpretieren. Das Urteil Nr. 20138 von 2025 des Obersten Kassationsgerichtshofs, das am 29. Mai 2025 hinterlegt wurde, stellt einen entscheidenden Wendepunkt in diesem Panorama dar. Mit dieser Entscheidung, unter dem Vorsitz von Dr. V. G. und mit Dr. N. G. als Berichterstatter, hat der Oberste Gerichtshof die Rechtsnatur von Bitcoin zu strafrechtlichen Zwecken geklärt und es als "bewegliche Sache" eingestuft, wodurch es folglich Gegenstand des Verbrechens der Unterschlagung wird. Doch welche Auswirkungen hat diese historische Entscheidung für die Welt der Krypto-Assets?
Die Angelegenheit, die zu dieser wichtigen Entscheidung führte, ist paradigmatisch: Eine geschädigte Person hatte den Besitz der digitalen Daten ihres Bitcoin auf das elektronische Portemonnaie (E-Wallet) einer Person, des Angeklagten U., übertragen. Letzterer war beauftragt worden, die Kryptowährung in einer nachfolgenden wirtschaftlichen Transaktion zu investieren. Der Angeklagte erfüllte jedoch nicht nur den Auftrag nicht, sondern gab den Bitcoin trotz wiederholter Aufforderungen nie zurück. Das Berufungsgericht Mailand hatte die Verteidigung bereits abgewiesen, und der Kassationsgerichtshof hat nun den Rechtsgrundsatz bestätigt und verfestigt.
Der Kern des Urteils liegt in der präzisen rechtlichen Qualifizierung von Bitcoin. Der Kassationsgerichtshof hat mit einer wegweisenden Entscheidung festgelegt:
Die endgültige Unterschlagung des Krypto-Assets "Bitcoin", das als bewegliche Sache im Sinne des Strafrechts qualifiziert werden kann, da es sich um digitale Daten handelt, die einen übertragbaren und elektronisch speicherbaren "digitalen" Wert oder ein "digitales" Recht darstellen, erfüllt das Verbrechen der Unterschlagung. (Sachverhalt, bei dem die geschädigte Person den Besitz der digitalen Daten ihres "Bitcoin" auf das elektronische Portemonnaie, "E-Wallet", des Angeklagten übertragen hatte, der, beauftragt, es in einer nachfolgenden wirtschaftlichen Transaktion zu investieren, dies nicht getan hatte und es trotz wiederholter Aufforderungen nicht mehr zurückgegeben hatte).
Diese Lehre ist von außerordentlicher Bedeutung. Der Oberste Gerichtshof, Sektion 2, hat Bitcoin eindeutig einer "beweglichen Sache" für die Anwendung von Artikel 646 des Strafgesetzbuches, der die Unterschlagung sanktioniert, gleichgestellt. Die Begründung beruht auf der Tatsache, dass Bitcoin, obwohl es im herkömmlichen Sinne immateriell ist, ein "digitales Datum" ist, das "einen digitalen Wert oder ein digitales Recht darstellt" und "übertragbar und elektronisch speicherbar" ist. Das bedeutet, dass es, obwohl es kein physisches Objekt ist, alle funktionalen Merkmale eines Gutes besitzt, das entzogen und rechtswidrig verwendet werden kann. Die Entscheidung fügt sich in einen gerichtlichen Weg ein, der bereits mit Urteilen wie Nr. 27023 von 2022 begonnen hat, die strafrechtlichen Schutz für digitale Daten anzuerkennen, der nun ausdrücklich auf Kryptowährungen ausgedehnt wird. Genannte Rechtsgrundlagen sind Art. 646 c.p. und europäische Verordnungen wie die EU-Verordnung vom 31.05.2023 Nr. 1114, die einen immer klareren rechtlichen Rahmen für Krypto-Assets skizzieren.
Die Folgen dieses Urteils sind tiefgreifend für alle, die im Kryptowährungssektor tätig sind:
Diese Entscheidung ist ein starkes Signal: Das Recht passt sich schnell an neue Formen digitalen Reichtums an und stellt sicher, dass auch in der virtuellen Welt rechtswidrige Handlungen angemessen geahndet werden.
Das Urteil Nr. 20138 von 2025 des Obersten Kassationsgerichtshofs stellt einen Eckpfeiler für das italienische Strafrecht und die Anerkennung von Kryptowährungen dar. Indem der Oberste Gerichtshof Bitcoin als "bewegliche Sache" für die Zwecke der Unterschlagung anerkennt, hat er ein wesentliches Instrument zum Schutz des digitalen Vermögens bereitgestellt und eine Lücke geschlossen, die Unsicherheit hervorrief. Diese Entscheidung stärkt nicht nur den Schutz der Anleger, sondern bekräftigt auch, dass rechtswidrige Handlungen, auch wenn sie in der virtuellen Welt begangen werden, der Justiz nicht entgehen können. Unsere Anwaltskanzlei steht Ihnen für weitere Informationen und Beratungen zu diesen komplexen Themen zur Verfügung und bietet qualifizierte Unterstützung im Strafrecht und im Recht neuer Technologien.