Das Urteil Nr. 45398 vom 25. September 2024 des Obersten Kassationsgerichtshofs bietet wichtige Reflexionspunkte zur Haftung des Arbeitgebers bei Arbeitsunfällen, insbesondere in Kontexten, die durch ausweichende Praktiken gegenüber den Sicherheitsvorschriften gekennzeichnet sind. Dieses Thema ist von großer Bedeutung, da es nicht nur die rechtlichen Verantwortlichkeiten beleuchtet, sondern auch die Bedeutung der Sicherheitskultur am Arbeitsplatz hervorhebt.
Der Gerichtshof wies die Berufung gegen eine Entscheidung des Berufungsgerichts von Neapel zurück und bekräftigte, dass der Arbeitgeber bei ausweichenden Praktiken schuldig gesprochen werden kann. In diesem Fall ist die Schuld des Arbeitgebers gegeben, wenn seine Kenntnis oder seine schuldhafte Unkenntnis solcher Praktiken nachgewiesen wird. Dieses Rechtsprinzip ist von grundlegender Bedeutung, da es die Pflicht des Arbeitgebers zur Überwachung der Sicherheitsbedingungen unterstreicht.
Ausweichende Praktiken der Arbeitnehmer gegenüber den Sicherheitsvorschriften - Kenntnis oder schuldhafte Unkenntnis der ausweichenden Praktiken durch den Arbeitgeber - Arbeitsunfälle - Haftung - Bestehen - Sachverhalt. Im Bereich der Arbeitsunfälle ist bei ausweichenden Praktiken gegenüber den Sicherheitsvorschriften die Schuld des Arbeitgebers gegeben, wenn seine Kenntnis oder seine schuldhafte Unkenntnis dieser Praktiken nachgewiesen wird. (In Anwendung des Prinzips wurde die Haftungsfeststellung des Arbeitgebers als unanfechtbar angesehen, mit dem Hinweis auf die unvorsichtige Duldung von nicht nur gelegentlich anomalen Arbeitsweisen bei der Benutzung von Maschinen, die der Genannte aufgrund der geringen Größe der Betriebsräume, der geringen Anzahl von Arbeitnehmern und der nicht-episodischen Fehlfunktion nicht hätte übersehen können).
Dieses Urteil fügt sich in einen breiteren rechtlichen Rahmen ein, der das Gesetzesdekret Nr. 81 vom 9. April 2008 zur Gewährleistung von Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz umfasst. Gemäß Artikel 71 ist der Arbeitgeber verpflichtet, ein sicheres Arbeitsumfeld zu gewährleisten und die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften durch die Arbeitnehmer zu überwachen. Der Gerichtshof hob hervor, dass die Duldung von anomalen Verhaltensweisen bei der Verwendung von Geräten eine schwere Fahrlässigkeit darstellen kann.
Das Urteil Nr. 45398 von 2024 stellt eine klare Mahnung für Arbeitgeber dar: Die Verantwortung für Arbeitsunfälle darf nicht unterschätzt werden. Es ist unerlässlich, dass Unternehmen eine Sicherheitskultur etablieren, ihre Mitarbeiter sensibilisieren und die Arbeitsweisen sorgfältig überwachen. Prävention ist der Schlüssel, und die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften muss Priorität haben, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden und vor allem das Leben und die Gesundheit der Arbeitnehmer zu schützen.