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Die strafrechtliche Verjährung nach dem Cassation: Analyse des Urteils Nr. 25912 von 2021. | Anwaltskanzlei Bianucci

Die strafrechtliche Verjährung nach dem Kassationsgerichtshof: Analyse des Urteils Nr. 25912 von 2021

Das jüngste Urteil Nr. 25912 des Kassationsgerichtshofs vom 7. Juli 2021 hat wichtige Aspekte der Verjährungsregelung im Strafrecht beleuchtet, insbesondere in Bezug auf schwere Straftaten wie Korruption und Angebotsabsprachen. Das Gericht hat sich sorgfältig mit der Frage der Einziehung von Ersatzwerten befasst und einige kritische Punkte geklärt, die einer Analyse bedürfen.

Das Urteil und der rechtliche Kontext

Das Gericht prüfte die vom Generalstaatsanwalt eingelegte Berufung und hob hervor, dass das Urteil des Berufungsgerichts Mailand fälschlicherweise die Möglichkeit ausgeschlossen hatte, die Einziehung von Ersatzwerten gegen E.S. anzuordnen, und erklärte, dass die Straftat aufgrund von Verjährung erloschen sei. Diese Entscheidung steht im Widerspruch zu den von den Vereinigten Kammern des Kassationsgerichtshofs aufgestellten Grundsätzen, die besagen, dass die Einziehung von Ersatzwerten auch im Falle der Verjährung angeordnet werden kann, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Das angefochtene Urteil hat Verwirrung über die Anwendung der Einziehung von Ersatzwerten geschaffen, die für die Bekämpfung von Korruption und Angebotsabsprachen von grundlegender Bedeutung ist.

Die Auswirkungen der Verjährung

Ein entscheidender Aspekt, der sich aus der Entscheidung ergab, betrifft die Verjährung von Straftaten der erschwerten Korruption und der Angebotsabsprachen, für die das Gericht feststellte, dass die Verjährungsfrist nicht korrekt berechnet worden war. Tatsächlich bekräftigte das Gericht die Bedeutung der Berücksichtigung spezifischer erschwerender Umstände, wie z. B. derjenigen, die sich auf Artikel 7 des Gesetzes Nr. 203 von 1991 beziehen, für die Berechnung der Verjährungsfrist.

  • Die Verjährung von Korruptionsdelikten kann durch Ermittlungsmaßnahmen unterbrochen werden.
  • Die korrekte Anwendung von erschwerenden Umständen ist für die Berechnung der Verjährung unerlässlich.
  • Die Einziehung von Ersatzwerten muss unabhängig vom Erlöschen der Straftat durch Verjährung bewertet werden.

Schlussfolgerungen

Das Urteil Nr. 25912 des Kassationsgerichtshofs klärt verschiedene Aspekte der strafrechtlichen Verjährungsregelung und der Anwendbarkeit der Einziehung von Ersatzwerten. Es ist für Anwälte und Juristen von grundlegender Bedeutung, diese Grundsätze nicht nur für eine korrekte Gesetzesanwendung, sondern auch für eine wirksamere Bekämpfung von Korruption und Betrug bei Ausschreibungen zu beachten. Die Auslegung des Gerichts stellt einen wichtigen Schritt in Richtung einer gerechteren und strengeren Justiz dar.

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