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R. M. und die Umgehung der Gerichtsvorschriften: Kommentar zum Urteil Cass. Pen., Sez. VI, Nr. 12976 von 2020. | Anwaltskanzlei Bianucci

R. M. und die Umgehung richterlicher Anordnungen: Kommentar zum Urteil Cass. Pen., Sektion VI, Nr. 12976 von 2020

Das Urteil des Obersten Kassationsgerichtshofs vom 19. Februar 2020, Nr. 12976, befasst sich mit einem Thema von großer Bedeutung im Familienrecht, insbesondere im Hinblick auf das Sorgerecht für Minderjährige und die rechtlichen Folgen der Umgehung richterlicher Anordnungen. In diesem Fall wurde R. M. wegen der Verhinderung von geschützten Treffen zwischen ihrer Tochter und dem Vater verurteilt, doch der Gerichtshof äußerte erhebliche Zweifel an der Strafbarkeit des Umgehungstatbestands.

Der Fall R. M. und die erhobenen Vorwürfe

R. M. wurde zunächst wegen Umgehung einer richterlichen Anordnung verurteilt, die geschützte Treffen mit dem Vater des Kindes vorsah. Das Berufungsgericht von Caltanissetta erklärte jedoch später die Nichtbestrafbarkeit der Angeklagten und erkannte die besondere Geringfügigkeit des Sachverhalts an. Anschließend legte R. M. Berufung beim Kassationsgerichtshof ein und bestritt verschiedene Aspekte des Urteils.

  • Erste Beschwerde: Ablehnung des Antrags auf Vertagung wegen gleichzeitiger beruflicher Verpflichtung des Verteidigers.
  • Zweite Beschwerde: Ablehnung eines Antrags auf Vertagung aus gesundheitlichen Gründen.
  • Dritte Beschwerde: Fehlende Prüfung der Gründe, die das Verhalten der Angeklagten rechtfertigten.
In diesem Zusammenhang kann das Konzept der Umgehung nicht einfach mit Nichterfüllung gleichgesetzt werden, sondern erfordert eine eingehendere Prüfung der Umstände des Falles.

Die Entscheidungen des Kassationsgerichtshofs

Der Kassationsgerichtshof hielt die ersten beiden Beschwerden bezüglich der Ablehnung der Vertagungsanträge für unbegründet. Er gab jedoch den Kritikpunkten hinsichtlich der Nichtberücksichtigung von entlastenden Beweismitteln und der Verwechslung von Umgehung und Nichterfüllung durch das Berufungsgericht statt. Der Gerichtshof stellte klar, dass zur Begründung des Umgehungstatbestands erforderlich ist, dass der Elternteil böswillig den vom Richter auferlegten Verpflichtungen entzieht und es sich nicht um eine bloße Nichteinhaltung handelt.

Schlussfolgerungen

Das Urteil des Kassationsgerichtshofs stellt eine wichtige Reflexion über die Rechte der Eltern und ihre Pflichten gegenüber Minderjährigen dar. Die Unterscheidung zwischen Umgehung und Nichterfüllung ist entscheidend für die Verteidigung der Elternrechte und den Schutz des Wohlergehens von Minderjährigen. Der Gerichtshof ordnete eine neue Verhandlung an und forderte eine sorgfältigere Prüfung der tatsächlichen Umstände und der vorgelegten Beweise. Dieses Urteil unterstreicht die Bedeutung einer strengen Auslegung der Normen und Rechtsgrundsätze, damit die Gerechtigkeit wirklich fair und ausgewogen sein kann.

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