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Adoptierbarkeit und Verlassenheit: Kommentar zu Cass. civ., Ord. n. 16714 von 2024. | Anwaltskanzlei Bianucci

Adoptionsfähigkeit und Verlassenheitsstatus: Kommentar zu Cass. civ., Ord. Nr. 16714 von 2024

Das Urteil des Obersten Kassationsgerichtshofs Nr. 16714 von 2024 bietet eine wichtige Reflexion über das heikle Thema der Adoptionsfähigkeit von Minderjährigen, insbesondere in Situationen von Misshandlung und Verlassenheit. Das Gericht bestätigte die Ablehnung der von A.A., B.B. und C.C. gegen das Urteil des Berufungsgerichts Rom eingelegten Rechtsmittel, das den Adoptionsstatus der Minderjährigen F.F. und G.G. festgestellt hatte, und hob die Schwere der Umstände hervor, unter denen sich die Kinder befanden.

Der prozessuale Kontext

Der vorliegende Fall ist ein Beispiel dafür, wie das italienische Rechtssystem den Schutz von Minderjährigen handhabt. Die Staatsanwaltschaft hatte ein Verfahren zur Aussetzung der elterlichen Verantwortung der Eltern von F.F. und G.G. eingeleitet, nachdem Misshandlungen gemeldet worden waren. Das Berufungsgericht hatte die Unfähigkeit der Eltern, ein sicheres Umfeld für die Minderjährigen zu gewährleisten, bestätigt und beide wegen schwerer Misshandlungsdelikte verurteilt. Dieses Szenario führte zur Forderung nach Feststellung der Adoptionsfähigkeit.

Das Berufungsgericht stellte die völlige Unfähigkeit der Mutter, des Vaters und der Großmutter, die elterliche Rolle auszuüben, sowie die Unmöglichkeit einer schnellen Genesung fest.

Die Begründungen des Urteils

Das Oberste Kassationsgericht wies die Berufungsgründe wegen territorialer Unzuständigkeit zurück und erklärte, dass die Zuständigkeit vom tatsächlichen Wohnsitz des Minderjährigen zum Zeitpunkt der Eröffnung des Verfahrens abhänge. Darüber hinaus betonte es die Bedeutung einer vollständigen und strengen Bewertung der familiären Bedingungen und berief sich auf die Grundsätze des Gesetzes Nr. 184 von 1983 zum Schutz von Minderjährigen.

Ein entscheidender Aspekt, der sich aus dem Urteil ergab, ist, dass die Adoptionserklärung die letzte Möglichkeit sein muss, die nur nach Ausschluss jeder Möglichkeit der Wiederherstellung der familiären Bindung ergriffen werden darf. In diesem Fall befand das Gericht, dass die Verlassenheitssituation die Adoption rechtfertigte, unter Berücksichtigung der offensichtlichen elterlichen Unfähigkeiten der Beschwerdeführer.

Schlussfolgerungen

Das Urteil Nr. 16714 von 2024 stellt eine wichtige Bestätigung der italienischen Rechtsprechung zum Schutz von Minderjährigen dar und bekräftigt den Grundsatz, dass das Wohl des Kindes immer im Mittelpunkt rechtlicher Entscheidungen stehen muss. In extremen Situationen, wie denen von Misshandlungen, ist es unerlässlich, dass das Rechtssystem entschlossen handelt, um den betroffenen Minderjährigen ein würdiges und sicheres Leben zu gewährleisten.

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