Der Grundsatz des Verbots des 'bis in idem' ist im italienischen Rechtssystem von grundlegender Bedeutung, insbesondere im Strafrecht. Das jüngste Urteil Nr. 39498 vom 7. Juni 2023, erlassen vom Obersten Kassationsgerichtshof, bietet wichtige Klarstellungen zu diesem Grundsatz und hebt die Beziehung zwischen einem Einstellungsbeschluss und einem anschließenden strafrechtlichen Verurteilungsurteil hervor.
Das Verbot des 'bis in idem' hindert daran, dass eine Person wegen desselben Sachverhalts zweimal vor Gericht gestellt werden kann. Das vorliegende Urteil legt jedoch nahe, dass ein Einstellungsbeschluss gemäß Art. 131-bis des Strafgesetzbuches die Möglichkeit einer Verurteilung wegen desselben Sachverhalts zu einem späteren Zeitpunkt nicht ausschließt. Dieser Aspekt ist relevant, da er klärt, dass die Einstellung, obwohl sie wie ein Abschluss des Falls erscheinen mag, keine präklusiven Auswirkungen auf zukünftige Strafverfahren hat.
NE BIS IN IDEM - Urteil oder Strafbefehl - Vorheriger Einstellungsbeschluss gemäß Art. 131-bis StGB - Präklusion - Ausschluss - Gründe. Im Hinblick auf das Verbot des "bis in idem" wird die Erlassung eines Urteils oder eines Strafbefehls wegen desselben Sachverhalts nicht durch die Existenz eines vorherigen Einstellungsbeschlusses gemäß Art. 131-bis StGB präkludiert, da letzterer kein Beschluss ist, der vollstreckt werden kann oder Rechtskraft erlangen kann.
Im vorliegenden Urteil war der Angeklagte M. F. P. Gegenstand eines Einstellungsbeschlusses wegen eines bestimmten Sachverhalts. Das Gericht stellte jedoch fest, dass dieser Beschluss kein nachfolgendes Strafverfahren, das zu einer Verurteilung führte, verhinderte. Dies ist in einem rechtlichen Kontext, in dem der Grundsatz 'ne bis in idem' häufig zur Vermeidung von Doppelgerichtsverfahren herangezogen wird, von besonderer Bedeutung. Das Gericht bezog sich auf frühere Rechtsprechung und hob eine Kohärenz in seiner Auslegung hervor.
Die Auswirkungen dieses Urteils sind vielfältig. Erstens klärt es, dass die Einstellung nicht einer Nichtschuld-Erklärung gleichkommt, sondern vielmehr einer Entscheidung, das Verfahren mangels ausreichender Beweise nicht fortzusetzen. Darüber hinaus darf der Grundsatz 'ne bis in idem' nicht starr ausgelegt werden, sondern muss die spezifischen Umstände jedes Falles berücksichtigen. Auf diese Weise wird ein besserer Schutz der Gerechtigkeit gewährleistet, indem verhindert wird, dass schwerwiegende Sachverhalte ungestraft bleiben.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Urteil Nr. 39498 von 2023 einen wichtigen Schritt bei der Definition des Grundsatzes 'ne bis in idem' im italienischen Strafrecht darstellt. Es unterstreicht die Bedeutung einer flexiblen und kontextbezogenen Auslegung der Normen und gewährleistet so ein Gleichgewicht zwischen dem Recht auf Verteidigung und dem Interesse der Gesellschaft an der Bestrafung von Straftaten. Juristen sowie Bürger sollten diesen Entwicklungen in der Rechtsprechung Beachtung schenken, um ihre Rechte und Pflichten im Rahmen des Strafsystems besser zu verstehen.