Die jüngste Verordnung Nr. 16007 vom 7. Juni 2024 des Obersten Kassationsgerichts (Corte di Cassazione) liefert wichtige Klarstellungen zur Rechtsnachfolge im Falle der Abtretung eines Geschäftsbereichs. Dieser Aspekt ist besonders relevant für Unternehmen, die vom Garantiefonds für Verkehrsopfer (Fondo di garanzia per le vittime della strada) benannt werden, wie der vorliegende Fall zeigt, in dem die Rechtmäßigkeit der Nachfolge der Erwerberin im strittigen Recht mit der Veräußerin diskutiert wird.
Das Gericht musste eine Situation prüfen, in der ein Geschäftsbereich, einschließlich der Beziehungen zum Garantiefonds, mit Genehmigung der IVASS abgetreten wurde. Die Leitsätze des Urteils besagen:
Vom Garantiefonds für Verkehrsopfer benanntes Unternehmen – Übertragung eines Geschäftsbereichs mit Genehmigung der IVASS – Nachfolge der Erwerberin im strittigen Recht mit der Veräußerin – Eignung – Vorhandensein – Sachverhalt. Die Abtretung eines Geschäftsbereichs durch das für den Garantiefonds für Verkehrsopfer benannte Unternehmen, einschließlich der Beziehungen zum Fonds selbst, ist, wenn sie von der IVASS genehmigt wurde, geeignet, die besondere Nachfolge der Erwerberin im bereits gerichtlich strittigen Recht mit der Veräußerin zu bewirken. (In Anwendung des Grundsatzes hat der Oberste Gerichtshof die Berufungsfähigkeit von Generali Italia s.p.a. als Übernehmerin des Versicherungsgeschäftsbereichs bestätigt, angesichts der Genehmigung der IVASS für die Übertragung durch Ausgliederung des „Komplexes von Vermögenswerten, Verbindlichkeiten und Vertragsbeziehungen im Zusammenhang mit der Versicherungsaktivität der Direktion für Italien“ von Assicurazioni Generali s.p.a., dem ursprünglichen vom Garantiefonds benannten Unternehmen, das bereits in erster Instanz gegründet wurde).
Diese Leitsätze unterstreichen die Gültigkeit der Rechtsnachfolge in Situationen, in denen ein Geschäftsbereich übertragen wird, vorausgesetzt, diese Abtretung wird von einer zuständigen Behörde wie der IVASS genehmigt. Dies stellt einen rechtlichen Schutz für die Erwerber dar und ermöglicht es ihnen, in bestehende Rechte und Pflichten einzutreten, einschließlich möglicher Anfechtungsrechte.
Das Urteil hat direkte Auswirkungen auf Verkehrsopfer, da der Garantiefonds die Aufgabe hat, die Entschädigung für Schäden zu gewährleisten, die durch Verkehrsunfälle verursacht wurden, insbesondere wenn der Verursacher nicht versichert oder nicht identifizierbar ist. Im Folgenden sind einige wichtige Punkte zu dieser Angelegenheit aufgeführt:
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Verordnung Nr. 16007 von 2024 eine wichtige Entwicklung im Bereich des Versicherungsrechts und der zivilrechtlichen Haftung darstellt. Sie unterstreicht, wie die Rechtsnachfolge reibungslos und geschützt erfolgen kann, um Kontinuität und Schutz für Verkehrsopfer zu gewährleisten. Das Urteil bietet Denkanstöße für die Handhabung von Rechtsstreitigkeiten im Kontext von Unternehmensübertragungen und für die Bedeutung der Aufsicht durch Regulierungsbehörden wie die IVASS.