Die jüngste Anordnung Nr. 16116 vom 10. Juni 2024 des Obersten Kassationsgerichtshofs hat sich als grundlegend für die Klärung der Modalitäten der Gesamtschuldverurteilung von Prozesskosten erwiesen. Dieses Urteil, erlassen vom Präsidenten Cristiano Magda und Berichterstatter Roberto Amatore, befasst sich mit einem Thema von entscheidender Bedeutung im Zivilprozessrecht: der Verurteilung zu Kosten für eine Vielzahl von Unterliegenden, mit besonderem Bezug auf die Gemeinsamkeit der Interessen zwischen den beteiligten Parteien.
Nach Ansicht des Gerichts kann die Gesamtschuldverurteilung der Unterliegenden auch bei einer bloßen Gemeinsamkeit der Interessen gerechtfertigt sein. Das bedeutet, dass bei einer wesentlichen Identität der streitigen Fragen zwischen den Parteien eine Gesamtschuldverurteilung möglich ist. Das Gericht hat jedoch klargestellt, dass eine solche Verurteilung nicht angewendet werden kann, wenn die von den verschiedenen Unterliegenden gestellten Anträge erheblich unterschiedliche Werte aufweisen.
SOLIDARITÄT Gemeinsamkeit der Interessen - Gesamtschuldverurteilung - Anträge von erheblich unterschiedlichem Wert - Nichtvorhandensein der Solidarität - Gründe - Sachverhalt. Im Hinblick auf die Regelung der Prozesskosten kann die Gesamtschuldverurteilung der Unterliegenden auch angesichts einer bloßen Gemeinsamkeit der Interessen gerechtfertigt sein, die auch nur bei einer Konvergenz der Verteidigungshaltungen vorliegt, wenn eine wesentliche Identität der zwischen den Parteien im Prozess erörterten Fragen besteht; die Gesamtschuldverurteilung ist jedoch nicht zulässig, wenn die verschiedenen Unterliegenden Anträge von erheblich unterschiedlichem Wert gestellt haben, da die Solidarität endet, wenn das gemeinsame Interesse für einen Teil des Antrags und nicht für den Rest besteht. (In Anwendung des Grundsatzes hat der Oberste Gerichtshof die erstinstanzliche Entscheidung aufgehoben, die die beiden Unterliegenden zur Zahlung der Prozesskosten im Gesamtschuldverhältnis verurteilt hatte, von denen der eine eine Forderung auf Rückzahlung von 900.000 Euro und der andere eine Forderung von nur 10.000 Euro geltend gemacht hatte).
Dieses Urteil hat wichtige praktische Auswirkungen für Anwälte und ihre Mandanten, da es klare Kriterien für die Verurteilung zu Prozesskosten festlegt. Verschiedene Situationen, in denen diese Grundsätze angewendet werden können:
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Anordnung Nr. 16116 von 2024 einen wichtigen Schritt zur Klärung der Vorschriften über die Verurteilung zu Prozesskosten im Kontext einer Vielzahl von Unterliegenden darstellt. Sie unterstreicht die Notwendigkeit einer sorgfältigen Bewertung der gestellten Anträge und der beteiligten Interessen, um eine gerechte und faire Verteilung der Rechtskosten zwischen den beteiligten Parteien zu gewährleisten. Diese Klarheit wird den Anwälten bei der Beratung ihrer Mandanten und bei der Planung von Verteidigungsstrategien nützlich sein.