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Annäherungsverbot an die verletzte Person: Kommentar zum Urteil Nr. 24351 von 2023. | Anwaltskanzlei Bianucci

Verbot der Annäherung an das Opfer: Kommentar zum Urteil Nr. 24351 von 2023

Das Urteil Nr. 24351 vom 28. April 2023 stellt einen wichtigen Schritt in der italienischen Rechtsprechung bezüglich persönlicher Vorsichtsmaßnahmen dar, insbesondere des Annäherungsverbots an das Opfer. Diese Entscheidung, die am 6. Juni 2023 hinterlegt wurde, bietet eine klare Auslegung von Artikel 282-bis der Strafprozessordnung und hebt die entscheidende Rolle von Schutzmaßnahmen für Opfer von Gewaltdelikten hervor.

Der rechtliche Kontext

Das Annäherungsverbot ist eine Maßnahme, die ergriffen wird, um die Sicherheit der Opfer zu gewährleisten, oft in Situationen häuslicher Gewalt oder Stalking. Das vorliegende Urteil klärt, dass dieses Verbot als eine dem Verlassen des familiären Wohnsitzes nachfolgende Auflage betrachtet wird, wie in Absatz 2 von Artikel 282-bis der Strafprozessordnung vorgesehen. Die Bedeutung dieser Maßnahme liegt in ihrer Fähigkeit, Opfer zu schützen und den notwendigen Sicherheitsspielraum für ihr Wohlbefinden zu schaffen.

Verbot der Annäherung an das Opfer – Nachfolgende Auflage zum Verlassen des familiären Wohnsitzes gemäß Art. 282-bis Abs. 2 StPO – Zulässigkeit. Das Verbot der Annäherung an das Opfer gehört zu den nachfolgenden Auflagen zum Verlassen des familiären Wohnsitzes, bei denen Art. 282-bis Abs. 2 StPO dem Richter die Befugnis einräumt, die Maßnahme durch Angabe der entsprechenden Modalitäten und Beschränkungen zu gestalten.

Analyse des Urteils

Der Gerichtshof bekräftigte die Zulässigkeit des Annäherungsverbots als notwendiges Instrument zur Gewährleistung eines wirksamen Schutzes der Opfer. Artikel 282-bis, Absatz 2, verleiht dem Richter die Befugnis, die Modalitäten und Beschränkungen dieser Maßnahme festzulegen, was eine Personalisierung ermöglicht, die die spezifischen Umstände jedes Falles berücksichtigt. Dieser Aspekt ist von grundlegender Bedeutung, da er die Anpassung von Schutzmaßnahmen an die Bedürfnisse und Situationen der beteiligten Personen ermöglicht.

  • Das Annäherungsverbot kann auch auf bestimmte Orte ausgedehnt werden.
  • Der Richter kann das Rückfallrisiko und die Schwere der Situation bewerten.
  • Die Umsetzungsmodalitäten können im Laufe der Zeit je nach Entwicklung des Falls geändert werden.

Schlussfolgerungen

Das Urteil Nr. 24351 von 2023 bietet eine klare und detaillierte Sicht auf die Bedeutung des Annäherungsverbots als Schutzmaßnahme für Opfer. Die Möglichkeit für den Richter, die nachfolgenden Auflagen zu personalisieren, stellt einen bedeutenden Fortschritt beim Schutz von Gewaltopfern dar. Vorsichtsmaßnahmen, wie die in diesem Urteil behandelten, zielen nicht nur darauf ab, den Täter zu bestrafen, sondern auch ein sicheres Umfeld für diejenigen zu gewährleisten, die Missbrauch erlitten haben, und unterstreichen die zentrale Rolle des Opfers im italienischen Rechtssystem.

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