Das Urteil Nr. 27148 vom 17. Mai 2023 stellt einen wichtigen Bezugspunkt für die Haftung von Unternehmen für Umweltstraftaten dar. Das von der Corte di Cassazione (Oberster Kassationsgerichtshof) erlassene Urteil klärt die notwendigen Bedingungen, unter denen ein Organisations- und Managementmodell als wirksam und somit als Haftungsbefreiung für juristische Personen angesehen werden kann. Dieser Artikel zielt darauf ab, die wichtigsten Aspekte des Urteils zu analysieren und seine Bedeutung sowie seine praktischen Auswirkungen hervorzuheben.
Nach dem Urteil ist es unerlässlich, dass das Organisations- und Managementmodell in Bezug auf die spezifische Struktur und die Art der Geschäftstätigkeit des Unternehmens angenommen wird, um eine befreiende Wirkung zu erzielen. Dies bedeutet, dass jedes Unternehmen sein eigenes Modell personalisieren muss, um es an seine Besonderheiten und spezifischen Risiken anzupassen.
Umweltstraftaten – Haftung des Unternehmens – Befreiende Wirksamkeit des Organisations- und Managementmodells – Bedingungen – Hinweise. Im Bereich der Haftung von Unternehmen für Umweltstraftaten muss das Organisations- und Managementmodell, um eine befreiende Wirksamkeit zu erzielen, in Bezug auf die spezifische Struktur und die Art der Geschäftstätigkeit des Unternehmens angenommen werden, wobei die Aufgaben, die individuellen Verantwortlichkeiten und die konkret zur Verhinderung der Begehung von Straftaten gegen die Umwelt bestimmten Instrumente klar und präzise festgelegt werden müssen. Es muss wirksam umgesetzt werden, mit Ausnahme der Fälle gemäß Art. 6 Abs. 4 und 4-bis des Gesetzesdekrets vom 8. Juni 2001, Nr. 231, durch die Einrichtung der Aufsichtsstelle mit konkreten Kontrollbefugnissen und die Festlegung von Systemen zur regelmäßigen Überprüfung, die die Aufrechterhaltung dieses Modells im Laufe der Zeit gewährleisten.
Das Gericht betont, dass die Annahme eines Modells nicht ausreicht; es muss wirksam umgesetzt werden. Das bedeutet, dass Unternehmen in die Schulung des Personals und die Schaffung einer unternehmensweiten Kultur der Rechtskonformität investieren müssen. Darüber hinaus muss die Aufsichtsstelle über reale Befugnisse zur Überwachung und Gewährleistung der Anwendung der präventiven Maßnahmen verfügen.
Das Urteil Nr. 27148/2023 stellt einen bedeutenden Schritt im Kampf gegen Umweltstraftaten dar und unterstreicht die Bedeutung eines angemessenen und umgesetzten Managementmodells. Unternehmen sind aufgefordert, ihre interne Organisation ernsthaft zu überdenken und in Prävention zu investieren, nicht nur um Sanktionen zu vermeiden, sondern auch um zu einer gesünderen und nachhaltigeren Umwelt beizutragen.