Das jüngste Urteil Nr. 14954 von 2024 des Obersten Kassationsgerichtshofs hat eine bedeutende Debatte über die strafrechtliche Haftung von qualifizierten Fachleuten bei der Ausstellung der Konformitätsbescheinigung ausgelöst. Insbesondere hat das Gericht klargestellt, wie die Ausstellung einer "leichten" Konformitätsbescheinigung in Abwesenheit der erforderlichen Voraussetzungen einen relevanten kausalen Beitrag zur Straftat der betrügerischen Steuererklärung durch Verwendung von Rechnungen für nicht existierende Transaktionen darstellen kann.
Das Verbrechen der betrügerischen Steuererklärung ist in Artikel 4 des Gesetzesdekrets Nr. 74 von 2000 geregelt, das strenge Strafen für diejenigen vorsieht, die Rechnungen für nicht existierende Transaktionen verwenden, um Steuern zu hinterziehen. Das vorliegende Urteil fügt sich in einen komplexen rechtlichen Rahmen ein, in dem das Strafgesetzbuch, insbesondere Artikel 110, festlegt, dass jeder, der zu einer fremden Straftat mit kausalem Beitrag beiträgt, bestraft wird.
In diesem Fall erleichtert der qualifizierte Fachmann, der eine Konformitätsbescheinigung ausstellt, obwohl die gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen fehlen, nicht nur die Straftat, sondern verstärkt auch die kriminelle Absicht des Steuerzahlers. Dieses Verhalten kann nicht als neutrale Handlung betrachtet werden, sondern wird zu einem integralen Bestandteil eines betrügerischen Mechanismus.
Straftat der betrügerischen Steuererklärung durch Verwendung von Rechnungen für nicht existierende Transaktionen - Ausstellung der sogenannten "leichten" Konformitätsbescheinigung durch qualifizierten Fachmann - Relevanter kausaler Beitrag gemäß Art. 110 StGB - Vorhandensein - Gründe. Im Hinblick auf Steuerstraftaten stellt die Ausstellung der sogenannten "leichten" Konformitätsbescheinigung der Mehrwertsteuererklärung durch einen qualifizierten Fachmann, die in Abwesenheit der erforderlichen Voraussetzungen erfolgte, einen kausal relevanten Beitragsbeitrag gemäß Art. 110 StGB zur Straftat der betrügerischen Steuererklärung durch Verwendung von Rechnungen für nicht existierende Transaktionen dar, da dieses Verhalten, da es normalerweise vor der Einreichung der Erklärung erfolgt, den kriminellen Vorsatz anderer erleichtert oder verstärkt.
Dieser Leitsatz fasst die Position des Gerichts wirksam zusammen und hebt hervor, wie die Konformitätsbescheinigung ein entscheidender Faktor bei der Begehung von Steuerstraftaten sein kann. Die Verantwortung der Fachleute beschränkt sich daher nicht auf einfache formale Fehler, sondern erstreckt sich auf Verhaltensweisen, die rechtswidrige Handlungen erleichtern können.
Das Urteil Nr. 14954 von 2024 stellt einen wichtigen Schritt im Kampf gegen Steuerhinterziehung und Steuerstraftaten dar. Es unterstreicht die Notwendigkeit einer strengen Einhaltung der Vorschriften durch qualifizierte Fachleute und fordert zur Reflexion über deren Verantwortung auf. In einem Kontext, in dem Steuerhinterziehung ein Thema von nationaler Bedeutung darstellt, kann die harte Linie der Rechtsprechung dazu beitragen, mehr Transparenz und Korrektheit im italienischen Steuersystem zu gewährleisten.