Das jüngste Urteil Nr. 8745 vom 3. April 2024 des Obersten Kassationsgerichtshofs hat wichtige Fragen bezüglich der Disziplinargewalt im vertragsrechtlich organisierten öffentlichen Dienst aufgeworfen. Insbesondere hat sich das Gericht zur Anwendung von Disziplinarmaßnahmen geäußert, indem es zwischen erhaltenden und ausschließenden Maßnahmen unterschieden und die Grenzen des Verbots des materiellen "ne bis in idem" geklärt hat. Doch was bedeutet das alles für öffentliche Bedienstete und Arbeitgeber?
Der vom Gericht geprüfte Fall betraf einen Teilzeitbeschäftigten einer Gemeinde, der für das Amt für Baukonsens zuständig war und gegen die Regeln zum Interessenkonflikt verstoßen hatte. Der Bedienstete war zunächst mit einer erhaltenden Maßnahme sanktioniert worden, wurde aber anschließend mit einer ausschließenden Maßnahme wegen beanstandeter Sachverhalte ähnlicher, aber unterschiedlicher Natur entlassen. Das Gericht bestätigte die Rechtmäßigkeit der Entlassung und stellte fest, dass keine Verletzung des Grundsatzes "ne bis in idem" vorlag.
Vertragsrechtlich organisierter öffentlicher Dienst – Ausübung der Disziplinargewalt mit erhaltender Maßnahme – Nachfolgende Anwendung einer ausschließenden Maßnahme – Gleiche Art der Vorwürfe – Unterschiedlichkeit der beanstandeten Sachverhalte – Verletzung des materiellen "ne bis in idem" – Nichtvorliegen – Sachverhalt.
Der Grundsatz des "ne bis in idem" verbietet es, eine Person für dasselbe Verhalten mehrmals zu sanktionieren. Im vorliegenden Fall waren die beanstandeten Sachverhalte jedoch unterschiedlich, auch wenn sie ähnliche Verhaltensweisen betrafen. Das Gericht bekräftigte daher, dass nach einer erhaltenden Maßnahme eine ausschließende Maßnahme angewendet werden kann, sofern die Sachverhalte eigenständig und unterschiedlich sind.
Das Urteil Nr. 8745 von 2024 stellt somit einen wichtigen Bezugspunkt für die Anwendung von Sanktionen im öffentlichen Dienst dar und klärt, wie und wann die Disziplinargewalt ausgeübt werden kann, ohne die Rechte der Arbeitnehmer zu verletzen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Urteil des Obersten Kassationsgerichtshofs eine klare Auslegung der disziplinarischen Dynamiken im öffentlichen Dienst bietet und die Bedeutung eines juristischen Ansatzes hervorhebt, der die Rechte der Arbeitnehmer wahrt. Die Unterscheidung zwischen erhaltenden und ausschließenden Maßnahmen, verbunden mit der Notwendigkeit, die Eigenständigkeit der beanstandeten Sachverhalte zu prüfen, stellt ein grundlegendes Element zur Gewährleistung von Fairness und Gerechtigkeit in Disziplinarverfahren dar. Es ist unerlässlich, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer diese Dynamiken verstehen, um zukünftige Konflikte und Missverständnisse zu vermeiden.