Das Urteil Nr. 11478 vom 29. April 2024 des Obersten Kassationsgerichtshofs befasst sich mit einem Thema von großer Bedeutung im Zivilrecht: dem Recht auf Schadensersatz und der Eigentümerschaft der beschädigten Sache. Insbesondere hat das Gericht entschieden, dass das Recht auf Erhalt einer Versicherungsentschädigung demjenigen zusteht, der zum Zeitpunkt des Schadensereignisses Eigentümer der Sache ist, auch wenn das Eigentum durch eine Zwangsversteigerung erworben wurde, gemäß Art. 2919 des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Das Gericht hat klargestellt, dass, wenn zum Zeitpunkt des Abschlusses der Police keine formelle Identifizierung der versicherten Person vorgenommen wurde, der Schadensersatz dem Eigentümer der beschädigten Sache zusteht. Dieser Grundsatz, der bereits in früheren Entscheidungen bekräftigt wurde, findet seine Grundlage in den folgenden Artikeln des Bürgerlichen Gesetzbuches:
Das Gericht hat somit die Anwendbarkeit des Grundsatzes auch auf Situationen der Zwangsversteigerung bestätigt, in denen der neue Eigentümer die Rechte und Schutzmaßnahmen erwirbt, die in der Versicherungspolice vorgesehen sind.
Im Allgemeinen. Der Grundsatz, dass das Recht auf Schadensersatz, d. h. auf Versicherungsentschädigung, bei fehlender ausdrücklicher und formeller Identifizierung der versicherten Person zum Zeitpunkt des Abschlusses der Police demjenigen zusteht, der zum Zeitpunkt des Schadensereignisses Eigentümer der beschädigten Sache ist, gilt auch gegenüber demjenigen, der gemäß und im Sinne von Art. 2919 ZGB Eigentümer der Sache geworden ist, da die Zwangsversteigerung der freiwilligen Veräußerung gleichgestellt werden muss.
Dieser Leitsatz hebt einen grundlegenden Grundsatz im Versicherungsrecht hervor: die Verbindung zwischen Eigentum und Recht auf Entschädigung. Tatsächlich legt das Gericht fest, dass derjenige, der Eigentümer einer Sache wird, auch durch Zwangsvollstreckungsverfahren, das Recht hat, die Versicherungsentschädigung zu erhalten. Dies stellt einen wichtigen Schutz für neue Eigentümer dar und gewährleistet, dass sie im Falle eines Schadensereignisses nicht gegenüber den früheren Inhabern benachteiligt werden.
Das Urteil Nr. 11478/2024 des Obersten Kassationsgerichtshofs stellt einen bedeutenden Schritt zur Klarheit in der Frage des Rechts auf Schadensersatz dar. Es unterstreicht die Bedeutung einer korrekten Identifizierung der versicherten Person und der Eigentümerschaft der Sache zum Zeitpunkt des Schadensereignisses. Diese Entscheidung steht im Einklang mit den Grundsätzen der Gerechtigkeit und Billigkeit und bestätigt den Schutz der Eigentumsrechte, sowohl bei freiwilliger als auch bei erzwungener Veräußerung. Es ist unerlässlich, dass Fachleute des Rechtswesens und Bürger über solche Entwicklungen informiert sind, um eine korrekte Anwendung der Vorschriften und einen wirksameren Schutz der Vermögensrechte zu gewährleisten.