Die jüngste Verordnung Nr. 11248, erlassen am 26. April 2024 vom Obersten Kassationsgerichtshof, bietet wichtige Reflexionspunkte zur Bestimmung der Anwaltshonorare in verwaltungsrechtlichen Streitigkeiten im Zusammenhang mit öffentlichen Aufträgen. Insbesondere hat das Gericht entschieden, dass solche Streitigkeiten nicht als Fälle von unbestimmbarem Wert betrachtet werden dürfen, sondern die tatsächlichen vermögensrechtlichen Auswirkungen berücksichtigt werden müssen.
Die Frage der Berufsgebühren wird durch das Ministerialdekret Nr. 55 von 2014 geregelt, ergänzt durch das Ministerialdekret Nr. 147 von 2022. In diesem Zusammenhang spielt Artikel 5 Absatz 3 eine entscheidende Rolle. Er besagt, dass für verwaltungsrechtliche Streitigkeiten im Bereich öffentlicher Aufträge der Wert des Gewinns oder der erwarteten Gewinne des Auftragnehmers oder des ausgeschlossenen Bieters berücksichtigt werden muss.
Verwaltungsrechtliche Streitigkeiten im Bereich öffentlicher Aufträge für Arbeiten und Dienstleistungen – Bestimmung der Anwaltshonorare – Art. 5 Abs. 3 des Ministerialdekrets Nr. 55 von 2014, wie ergänzt durch das Ministerialdekret Nr. 147 von 2022 – Skala für Fälle von unbestimmbarem Wert – Anwendbarkeit – Ausschluss – Vermögenseffekte des Sachverhalts – Relevanz. Im Hinblick auf die Bestimmung der Anwaltshonorare dürfen verwaltungsrechtliche Streitigkeiten im Bereich öffentlicher Aufträge für Arbeiten und Dienstleistungen nicht als Fälle von unbestimmbarem Wert betrachtet werden, da Art. 5 Abs. 3 des Ministerialdekrets Nr. 55 von 2014, wie ergänzt durch das Ministerialdekret Nr. 147 von 2022, den vermögensrechtlichen Auswirkungen des Sachverhalts ausdrücklich Rechnung trägt, bezogen auf den Wert des tatsächlichen Gewinns oder der erwarteten Gewinne des Auftragnehmers oder des ausgeschlossenen Bieters.
Die Entscheidung des Obersten Kassationsgerichtshofs stellt klar, dass verwaltungsrechtliche Streitigkeiten über öffentliche Aufträge nicht als Fälle von unbestimmbarem Wert behandelt werden können. Diese Klarstellung hat erhebliche Auswirkungen nicht nur für Anwälte, sondern auch für Mandanten, da der Streitwert für die Festsetzung der Honorare maßgeblich wird. Darüber hinaus impliziert dies mehr Transparenz und Verantwortung bei der Festlegung der Vergütung.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Verordnung Nr. 11248 von 2024 einen wichtigen Schritt bei der Regelung der Anwaltshonorare im Verwaltungsbereich darstellt. Sie unterstreicht die Notwendigkeit, den vermögensrechtlichen Wert von Streitigkeiten über öffentliche Aufträge zu berücksichtigen, und fordert die Rechtsakteure auf, jede Mehrdeutigkeit bei der Bestimmung ihrer beruflichen Leistungen zu reduzieren. Diese Entwicklung stellt einen Ausgangspunkt für mehr Klarheit und Professionalität im Rechtsbereich dar.