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Kommentar zum Urteil Nr. 9296 von 2024: Öffentliche Zuschüsse und Verbot von Beherbergungsbetrieben in Venedig | Anwaltskanzlei Bianucci

Kommentar zum Urteil Nr. 9296 von 2024: Öffentliche Zuschüsse und Verbot von Beherbergungsbetrieben in Venedig

Der Oberste Kassationsgerichtshof (Corte di Cassazione) hat mit Beschluss Nr. 9296 vom 8. April 2024 ein Thema von erheblicher Bedeutung für den Schutz des Immobilienvermögens in Venedig behandelt. Insbesondere befasst sich das Urteil mit der Rechtmäßigkeit des Widerrufs öffentlicher Zuschüsse, die für die Erhaltung von Immobilien gewährt wurden, infolge der Verletzung des Verbots, diese Immobilien für familiär geführte Beherbergungsbetriebe, allgemein bekannt als Bed & Breakfast, zu nutzen.

Der rechtliche Rahmen

Das italienische Recht, insbesondere das Gesetz Nr. 798 vom 29.11.1984, legt präzise Kriterien für die Gewährung öffentlicher Zuschüsse zur Erhaltung Venedigs fest. Ein entscheidender Aspekt ist die Einhaltung der Zweckbestimmung der Immobilien, die Wohnzwecken dienen muss. Das Gericht hat bekräftigt, dass die Verletzung dieses Verbots zum automatischen Widerruf der Zuschüsse führt, ohne dass die Vereinbarkeit zwischen Beherbergungs- und Wohnzwecken berücksichtigt werden kann.

Die Leitsätze des Urteils

Öffentliche Zuschüsse zur Erhaltung Venedigs – Ausschreibung zur Gewährung und nachfolgende einseitige Verpflichtungserklärung – Verbot der Nutzung der Immobilie für familiär geführte Beherbergungsbetriebe (sog. „Bed & Breakfast“) – Vereinbarkeit der Beherbergungsnutzung mit der Wohnnutzung – Irrelevanz – Folgen – Widerruf des Zuschusses. Im Hinblick auf öffentliche Zuschüsse zur Erhaltung Venedigs ist der Widerruf der Leistung, der sich aus der festgestellten Verletzung des Verbots ergibt, die Immobilie, für die der Zuschuss gewährt wurde, für familiär geführte Beherbergungsbetriebe (sog. „Bed & Breakfast“) zu nutzen, die von der ausschließlichen eigenen Nutzung abweichen, als rechtmäßig anzusehen. Es ist hierfür weder relevant, dass der Begünstigte in einem Teil der vermieteten Immobilie wohnen kann, noch dass eine solche Beherbergungsaktivität abstrakt mit der Wohn- oder Aufenthaltszweckbestimmung der Immobilieneinheit vereinbar ist.

Die Auswirkungen des Urteils

Diese Entscheidung hat nicht nur für die Begünstigten öffentlicher Zuschüsse, sondern auch für den Schutz des kulturellen und architektonischen Erbes Venedigs erhebliche Auswirkungen. Das Urteil unterstreicht, dass:

  • Die Einhaltung der Vorschriften für die Gewährung öffentlicher Zuschüsse von grundlegender Bedeutung ist.
  • Familiär geführte Beherbergungsbetriebe in geschützten Wohngebieten nicht zulässig sind.
  • Die Verletzung solcher Verbote zu sofortigen Sanktionen führt, wie z. B. dem Widerruf von Zuschüssen.

Auf diese Weise positioniert sich der Oberste Kassationsgerichtshof als Hüter der Vorschriften zum Schutz Venedigs und setzt klare und strenge Regeln für die Verwaltung von Immobilien, die öffentliche Hilfen erhalten sollen.

Schlussfolgerungen

Das Urteil Nr. 9296 von 2024 stellt einen wichtigen Meilenstein in der italienischen Rechtsprechung zum Schutz Venedigs dar. Es bekräftigt die Notwendigkeit, die Vorschriften zur Zweckbestimmung von Immobilien strikt einzuhalten und somit den Schutz eines der wertvollsten Kulturgüter unseres Landes zu gewährleisten. Es ist unerlässlich, dass Immobilieneigentümer in Venedig sich dieser Bestimmungen voll bewusst sind, um Sanktionen und den Widerruf erhaltener öffentlicher Zuschüsse zu vermeiden.

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