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Auflösung der eingetragenen Lebenspartnerschaft in Mailand: Ratgeber und rechtliche Unterstützung
Avv. Marco Bianucci

Avv. Marco Bianucci

Anwalt für Strafrecht

Das Ende einer Verbindung: Die Auflösung der eingetragenen Lebenspartnerschaft verstehen

Die Beendigung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft ist ein heikler Moment, der mit emotionalen und rechtlichen Implikationen verbunden ist. Das Verständnis Ihrer Rechte und des richtigen Vorgehens ist der erste Schritt, um diesen Übergang bewusst und gelassen zu bewältigen. Das Gesetz Nr. 76/2016, bekannt als Cirinnà-Gesetz, hat die eingetragenen Lebenspartnerschaften in Italien eingeführt und geregelt und auch ein spezifisches Verfahren für deren Auflösung vorgesehen. Als erfahrener Anwalt für Familienrecht in Mailand unterstützt Rechtsanwalt Marco Bianucci die Partner auf diesem Weg und stellt sicher, dass jede Entscheidung im vollen Respekt vor dem Gesetz und zum Schutz ihrer Interessen getroffen wird.

Das im Cirinnà-Gesetz vorgesehene Auflösungsverfahren

Im Gegensatz zur Ehe folgt die Auflösung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft einem schlankeren Verfahren, da keine obligatorische Trennungszeit vorgesehen ist. Der Prozess beginnt mit einer formellen Erklärung und kann je nach Einvernehmen der Partner auf verschiedene Weise abgeschlossen werden. Das Verfahren gliedert sich im Allgemeinen in zwei Hauptphasen: die Willenserklärung und die Einreichung des eigentlichen Auflösungsantrags.

Die Willenserklärung zur Auflösung

Der erste formelle Schritt besteht in der Erklärung, die auch von nur einem der Partner abgegeben werden kann, gegenüber dem Standesbeamten des Wohnsitzes. Diese Erklärung drückt die Absicht aus, die Partnerschaft aufzulösen. Der Standesbeamte registriert sie und leitet sie dem anderen Partner zu. Ab diesem Zeitpunkt müssen mindestens drei Monate vergehen, bevor die nächste Phase eingeleitet werden kann. Diese Frist soll eine mögliche Versöhnung ermöglichen oder die notwendigen Unterlagen vorbereiten.

Die Modalitäten für die endgültige Auflösung

Nach Ablauf der drei Monate kann die eigentliche Auflösung erfolgen, die auf drei verschiedenen Wegen möglich ist. Die Wahl hängt hauptsächlich vom Grad der Einvernehmens zwischen den Partnern über die Regelung der Vermögens- und persönlichen Angelegenheiten ab. Die Optionen sind: ein gemeinsamer oder gerichtlicher Antrag beim Gericht, eine von Anwälten begleitete Verhandlung oder eine direkte Vereinbarung vor dem Standesbeamten. Letzteres ist nur möglich, wenn keine minderjährigen oder nicht unterhaltsfähigen Kinder vorhanden sind und keine Vereinbarungen über Vermögensübertragungen getroffen wurden.

Der Ansatz der Anwaltskanzlei Bianucci

Der Ansatz von Rechtsanwalt Marco Bianucci, einem erfahrenen Anwalt für Familienrecht in Mailand, basiert auf einer eingehenden Analyse der spezifischen Situation des Paares. Ziel ist es, die wirksamste Strategie zum Schutz der Rechte des Mandanten zu ermitteln, mit besonderem Augenmerk auf vermögensrechtliche Aspekte wie das Recht auf Unterhaltszahlungen und die Zuweisung des gemeinsamen Hauses. Ob eine einvernehmliche Lösung durch Verhandlung angestrebt wird oder ein Gerichtsverfahren erforderlich ist, die Kanzlei gewährleistet eine klare, strategische Rechtsberatung, die darauf abzielt, das bestmögliche Ergebnis zu erzielen und gleichzeitig Zeit und Konflikte zu minimieren.

Häufig gestellte Fragen

Wie lange dauert die Auflösung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

Die Fristen sind in der Regel kürzer als bei einer Scheidung. Nach der Willenserklärung beim Standesbeamten müssen mindestens drei Monate vergehen. Anschließend hängt die Dauer vom gewählten Verfahren ab: Eine einvernehmliche Vereinbarung kann in wenigen Wochen abgeschlossen werden, während ein streitiges Gerichtsverfahren je nach Komplexität des Falls und Arbeitsbelastung des zuständigen Gerichts mehrere Monate dauern kann.

Ist eine Trennung vor der Auflösung erforderlich?

Nein, das Cirinnà-Gesetz sieht keine gesetzliche Trennungszeit für eingetragene Lebenspartnerschaften vor. Die Auflösung kann direkt nach der Willenserklärung zur Trennung und nach Ablauf der dreimonatigen Frist beantragt werden, was das Verfahren erheblich beschleunigt im Vergleich zu dem für Ehen vorgesehenen.

Habe ich Anspruch auf Unterhaltszahlungen nach der Auflösung?

Ja, das Gesetz sieht die Möglichkeit vor, dass der wirtschaftlich schwächere Partner eine Unterhaltszahlung erhält, sofern er nicht in der Lage ist, für seinen eigenen Unterhalt zu sorgen. Das Gericht wird verschiedene Faktoren berücksichtigen, wie die Dauer der Partnerschaft, die wirtschaftlichen Verhältnisse der Partner, den persönlichen und wirtschaftlichen Beitrag jedes Einzelnen zur Führung des gemeinsamen Lebens und zur Bildung des Vermögens jedes Einzelnen oder des gemeinsamen Vermögens.

Wie wird die Zuweisung des gemeinsamen Hauses geregelt?

Die Zuweisung des gemeinsamen Wohnsitzes wird vom Gericht unter Berücksichtigung des Kindeswohls, falls vorhanden, entschieden. Bei Fehlen von Kindern kann das Gericht entscheiden, es dem Partner zuzuweisen, der es am dringendsten benötigt, unter Berücksichtigung der jeweiligen wirtschaftlichen Verhältnisse und der Eigentumsverhältnisse an der Immobilie. Vereinbarungen zwischen den Partnern spielen jedoch immer eine vorrangige Rolle.

Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Marco Bianucci für eine Bewertung Ihres Falls

Wenn Sie die Auflösung Ihrer eingetragenen Lebenspartnerschaft in Erwägung ziehen und die rechtlichen Implikationen und Ihre Optionen vollständig verstehen möchten, ist es unerlässlich, eine qualifizierte Rechtsberatung zu erhalten. Die Anwaltskanzlei Bianucci in Mailand bietet individuelle Beratungen an, um Ihre Situation zu analysieren und die am besten geeignete Strategie zum Schutz Ihrer Rechte zu definieren. Kontaktieren Sie die Kanzlei, um einen Termin zu vereinbaren und eine gezielte und kompetente Rechtsberatung zu erhalten.