Eine Trennung oder Scheidung zu bewältigen bedeutet, komplexe Entscheidungen zu treffen, die das Leben der ganzen Familie nachhaltig beeinflussen werden. Unter diesen ist eine der heikelsten und besorgniserregendsten zweifellos das Schicksal des Familienheims, insbesondere wenn es mit einer Hypothek belastet ist. Wir verstehen, dass Ihre Sorge nicht nur wirtschaftlicher Natur ist, sondern auch die Stabilität und das Wohlergehen Ihrer Kinder betrifft. Als Fachanwalt für Familienrecht in Mailand befasst sich Rechtsanwalt Marco Bianucci täglich mit solchen Situationen und bietet eine klare Rechtsberatung zum Schutz der primären Interessen von Minderjährigen und zur Findung eines tragfähigen Gleichgewichts für die Ehegatten.
Das italienische Recht, insbesondere Artikel 337-sexies des Zivilgesetzbuches, legt einen Grundsatz fest: Die Zuweisung des Familienheims wird unter vorrangiger Berücksichtigung des Kindeswohls entschieden. Das Ziel des Gesetzgebers und des Richters ist es, Minderjährigen, insbesondere in jungem Alter, die Möglichkeit zu geben, die häusliche Umgebung, in der sie aufgewachsen sind, zu erhalten und somit ihre Gewohnheiten und die Kontinuität ihrer sozialen Beziehungen zu wahren. Folglich wird das Nutzungsrecht am Haus in der Regel dem Elternteil zugewiesen, bei dem die Kinder überwiegend leben, unabhängig davon, wer der tatsächliche Eigentümer der Immobilie ist.
Es ist wichtig, einen technischen, aber grundlegenden Aspekt zu verstehen: Die Zuweisungsentscheidung des Gerichts ändert nichts an den vertraglichen Verpflichtungen gegenüber der Bank. Wenn die Hypothek gemeinsam aufgenommen wurde, bleiben beide Ehegatten rechtlich zur Zahlung der Raten verpflichtet. Die Bank ist eine dritte Partei und von den Trennungsvereinbarungen unabhängig. Das Gericht wird jedoch bei der Festlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse zwischen den Ehegatten berücksichtigen, wer weiterhin die Hypothek zahlt. Oft wird die vom nicht zugewiesenen Ehegatten gezahlte Rate als ganzes oder teilweises Element des Unterhaltsvorschusses für die Kinder oder den wirtschaftlich schwächeren Ehegatten betrachtet.
Der Ansatz von Rechtsanwalt Marco Bianucci, einem erfahrenen Anwalt für Familienrecht in Mailand, basiert auf einer personalisierten Strategie, die darauf abzielt, zukünftige Konflikte zu vermeiden und gerechte und dauerhafte Lösungen zu gewährleisten. Jeder Fall wird im Detail analysiert, wobei nicht nur die rechtlichen Aspekte, sondern auch die familiären und finanziellen Dynamiken bewertet werden. Unsere Priorität ist der Schutz von Minderjährigen, um sicherzustellen, dass ihre Stabilität nicht gefährdet wird. Wir arbeiten daran, einvernehmliche Vereinbarungen zu finden, die die Aufteilung der Kosten, einschließlich der Hypothekenrate, klar regeln, um Unsicherheiten zu vermeiden. Sollte eine Einigung nicht möglich sein, unterstützen wir den Mandanten in einem Gerichtsverfahren mit einer soliden Verteidigung, die darauf abzielt, eine Entscheidung zu erwirken, die den tatsächlichen Bedürfnissen der Familie entspricht.
Das Familienheim wird in der Regel dem Elternteil zugewiesen, bei dem die Kinder überwiegend untergebracht werden. Diese Entscheidung wird getroffen, um die häusliche Umgebung der Minderjährigen zu schützen und ihnen Stabilität zu gewährleisten, unabhängig davon, wer Eigentümer der Immobilie ist. Bei Kindern, die volljährig und wirtschaftlich unabhängig sind, wird das Haus nicht zugewiesen und folgt den allgemeinen Eigentumsregeln.
Die Verpflichtung zur Zahlung der Hypothek gegenüber dem Kreditinstitut bleibt bei demjenigen, der den Vertrag unterzeichnet hat. Wenn die Hypothek gemeinsam aufgenommen wurde, bleiben beide Ehegatten Gesamtschuldner. Das Gericht kann jedoch festlegen, dass die vom nicht ansässigen Ehegatten gezahlten Raten einen Teil des Unterhaltsvorschusses darstellen und somit das gesamte wirtschaftliche Gleichgewicht zwischen den Parteien festlegen.
Auch wenn die Immobilie im Besitz von Dritten, wie den Eltern eines der Ehegatten, ist, kann das Recht auf Zuweisung an den Elternteil, bei dem die Kinder untergebracht sind, Vorrang haben. Dies geschieht, wenn die Immobilie als unentgeltliche Leihgabe mit der spezifischen Bestimmung als Familienheim überlassen wurde. Die gefestigte Rechtsprechung tendiert dazu, die Kontinuität der Wohnverhältnisse der Kinder auch in diesen Fällen zu schützen.
Ja, der Genuss des Familienheims stellt einen erheblichen wirtschaftlichen Wert dar. Das Gericht berücksichtigt dies bei der Festlegung des Unterhaltsvorschusses. Der Ehegatte, der die Zuweisung genießt, hat einen wirtschaftlichen Vorteil (die Einsparung einer Miete), der die Bewertung seiner finanziellen Leistungsfähigkeit und damit die Höhe des etwaigen Unterhaltsvorschusses zu seinen Gunsten oder zu Lasten des anderen beeinflusst.
Die Verwaltung der Zuweisung des Familienheims und der damit verbundenen Hypothek erfordert Kompetenz, Klarheit und eine klare Strategie zum Schutz Ihrer Rechte und vor allem der Zukunft Ihrer Kinder. Wenn Sie diese heikle Phase Ihres Lebens durchlaufen, ist es unerlässlich, sich an einen Fachmann zu wenden, der Sie zur am besten geeigneten Lösung führen kann. Als Fachanwalt für Familienrecht bietet Rechtsanwalt Marco Bianucci eine eingehende Analyse Ihres Falls, um den wirksamsten Rechtsweg zu definieren. Kontaktieren Sie die Anwaltskanzlei Bianucci mit Sitz in Mailand in der Via Alberto da Giussano, 26, für eine Bewertung Ihres Falls.