Das Ende einer Ehe oder einer Lebensgemeinschaft bringt zahlreiche Komplexitäten mit sich, insbesondere wenn Kinder beteiligt sind. Eines der jüngsten und am meisten diskutierten Themen betrifft die Verwaltung des Einheitlichen Universellen Kindergelds. Zu verstehen, wie dieser wichtige finanzielle Beistand zwischen getrennten Eltern aufgeteilt werden soll, ist entscheidend, um Gelassenheit für die Kinder zu gewährleisten und unnötige Konflikte zu vermeiden. Als erfahrener Anwalt für Familienrecht in Mailand unterstützt Avv. Marco Bianucci täglich Eltern bei der Bewältigung dieses Übergangs und stellt sicher, dass jede Entscheidung im vollen Respekt vor den Vorschriften und vor allem im ausschließlichen Interesse der Minderjährigen getroffen wird.
Das Einheitliche Universelle Kindergeld für unterhaltsberechtigte Kinder, das mit dem gesetzesvertretenden Dekret 230/2021 eingeführt wurde, hat mehrere frühere Maßnahmen ersetzt und ein einziges Unterstützungsinstrument für Familien geschaffen. Das Gesetz legt eine klare allgemeine Regel fest: Im Falle einer Trennung steht das Kindergeld beiden Elternteilen zu gleichen Teilen, zu 50 %, unabhängig davon, wer das Sorgerecht hat. Diese Bestimmung zielt darauf ab, das Prinzip der gemeinsamen Elternschaft zu stärken und das gleiche Recht und die gleiche Pflicht beider Elternteile anzuerkennen, zum Unterhalt der Kinder beizutragen. Die Praxis kann jedoch Ausnahmen aufweisen. Die Eltern können im gegenseitigen Einvernehmen beschließen, den gesamten Betrag nur einem von ihnen auszuzahlen, normalerweise demjenigen, bei dem die Kinder überwiegend leben. In Ermangelung einer Einigung gilt stattdessen die Standardaufteilung von 50 %.
Wenn die Eltern keine Einigung über die Aufteilung erzielen können, kann die Angelegenheit vor Gericht gebracht werden. Der Richter kann, nachdem er die spezifische Situation bewertet hat, unterschiedliche Auszahlungsmodalitäten anordnen. Zum Beispiel könnte er beschließen, 100 % des Kindergeldes dem sorgeberechtigten Elternteil zuzuweisen, wenn dies zur Gewährleistung der Grundbedürfnisse des Minderjährigen am zweckmäßigsten ist, insbesondere in Kontexten hoher Konflikte oder wenn sich einer der beiden Elternteile seinen wirtschaftlichen Verpflichtungen nicht nachkommt. Es ist wichtig zu betonen, dass das Einheitliche Kindergeld nicht den Unterhaltsvorschuss ersetzt, sondern diesen ergänzt und einen zusätzlichen Beitrag zur Deckung der Ausgaben für die Kinder darstellt.
Die Bewältigung der Aufteilung des Einheitlichen Kindergeldes erfordert einen Ansatz, der sowohl pragmatisch als auch sensibel ist. Der Ansatz von Avv. Marco Bianucci, einem erfahrenen Anwalt für Familienrecht in Mailand, konzentriert sich auf die Suche nach konsensualen und nachhaltigen Lösungen. Das Hauptziel ist es, das Interesse des Minderjährigen zu schützen und zu verhindern, dass wirtschaftliche Fragen Spannungen zwischen den Eltern schüren. Die Kanzlei bietet strategische Beratung zur Analyse der familiären und vermögensrechtlichen Situation, erklärt klar die Rechte und Pflichten jedes Elternteils und hilft bei der Formalisierung von Vereinbarungen, die zukünftige Streitigkeiten verhindern können. Wo ein Dialog nicht möglich ist, bietet die Kanzlei umfassende rechtliche Unterstützung, um die Gründe des Mandanten vor Gericht zu verteidigen, mit dem Ziel, eine gerechte und gesetzeskonforme Entscheidung zu erwirken.
Normalerweise steht das Einheitliche Kindergeld jedem Elternteil zu 50 % zu. Die Eltern können jedoch vereinbaren, dass der gesamte Betrag nur an einen von ihnen ausgezahlt wird. In Ermangelung einer Einigung kann jeder Elternteil den Antrag für seinen 50 %-Anteil direkt bei der INPS stellen.
Auch im Falle des ausschließlichen Sorgerechts bleibt die allgemeine Regel der 50 %-Aufteilung gültig, vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen zwischen den Parteien oder einer spezifischen gerichtlichen Entscheidung. Das Prinzip ist, dass die Unterhaltslast bei beiden Elternteilen liegt und das Einheitliche Kindergeld ein Beitrag zu dieser Last ist. Das Gericht kann jedoch die Auszahlung von 100 % an den ausschließlichen Sorgeberechtigten anordnen, wenn es dies zum Wohl des Kindes für angemessen hält.
Wenn ein Elternteil den gesamten Betrag des Kindergeldes ohne Zustimmung des anderen einzieht, kann letzterer Maßnahmen ergreifen, um seinen Anteil zu erhalten. Der erste Schritt ist die Änderung des Antrags bei der INPS, um die Gutschrift seiner 50 % zu beantragen. Wenn dies nicht ausreicht oder wenn vergangene Beträge zurückgefordert werden sollen, ist eine rechtliche Klage mit anwaltlicher Unterstützung erforderlich.
Nein, absolut nicht. Das Einheitliche Universelle Kindergeld ist eine wirtschaftliche Unterstützungsmaßnahme, die den periodischen Unterhaltsvorschuss ergänzt und nicht ersetzt. Die Höhe des Unterhaltsvorschusses wird vom Gericht festgelegt oder zwischen den Parteien vereinbart, wobei verschiedene Faktoren berücksichtigt werden, und die Existenz des Einheitlichen Kindergeldes kann eines der Elemente bei der Gesamtbewertung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Eltern sein.
Wirtschaftliche Fragen im Zusammenhang mit der Trennung können eine Quelle großer Belastung und Unsicherheit sein. Die Gewährleistung einer korrekten und friedlichen Verwaltung des Einheitlichen Kindergeldes ist ein grundlegender Schritt zur Gewährleistung der Stabilität Ihrer Kinder. Wenn Sie Zweifel an der Aufteilung haben oder mit dem anderen Elternteil uneinig sind, ist die Kontaktaufnahme mit einem erfahrenen Familienanwalt die klügste Wahl. Die Anwaltskanzlei Bianucci mit Sitz in Mailand bietet gezielte Beratungen zur Analyse Ihres spezifischen Falls und zur Festlegung der besten Strategie. Kontaktieren Sie Avv. Marco Bianucci für eine Bewertung Ihrer Situation und um eine klare und kompetente Rechtsberatung zu erhalten.