Von einem Hund angegriffen zu werden, ist eine traumatische Erfahrung, die nicht nur physische, sondern auch psychische Folgen hinterlässt. Neben Schmerz und Schrecken müssen medizinische Kosten, mögliche Arbeitsausfälle und ein manchmal komplexer Heilungsprozess bewältigt werden. Unter diesen Umständen ist es entscheidend zu wissen, dass das italienische Gesetz diejenigen schützt, die Schaden erleiden, indem es eine genaue Pflicht zur Entschädigung durch den Eigentümer oder Halter des Tieres vorsieht. Zu verstehen, wie man vorgeht und an wen man sich wendet, ist der erste Schritt, um die eigenen Rechte anerkannt zu bekommen. Die Unterstützung eines auf Schadensersatz spezialisierten Anwalts in Mailand, wie Rechtsanwalt Marco Bianucci, ist entscheidend, um das gesamte Verfahren korrekt zu handhaben und sicherzustellen, dass jeder Aspekt des erlittenen Schadens angemessen quantifiziert und kompensiert wird.
Der maßgebliche Rechtsrahmen wird durch Artikel 2052 des Zivilgesetzbuches definiert, der den 'Durch Tiere verursachten Schaden' regelt. Diese Norm legt einen Grundsatz der objektiven Haftung fest: Der Eigentümer eines Tieres oder derjenige, der es für die Zeit seiner Nutzung besitzt, haftet für Schäden, die das Tier selbst verursacht, unabhängig davon, ob es sich in seiner Obhut befand, verloren gegangen oder entlaufen war. Dies bedeutet, dass die Haftung allein durch die Tatsache entsteht, Eigentümer oder Halter zu sein, unabhängig von einem direkten Verschulden. Um sich von dieser Haftung zu befreien, reicht es nicht aus, nachzuweisen, dass man die übliche Sorgfalt bei der Haltung des Tieres angewandt hat; es muss ein 'zufälliger Fall' nachgewiesen werden, d.h. ein unvorhersehbares, unvermeidbares und außergewöhnliches Ereignis, das vollständig außerhalb der Kontrolle des Eigentümers liegt und die alleinige Ursache des Schadens war.
Die Entschädigung nach einem Hundebiss beschränkt sich nicht nur auf die Erstattung der medizinischen Kosten. Die Schadensbewertung ist ein komplexer Prozess, der alle negativen Folgen berücksichtigen muss, die das Opfer erlitten hat. Im Allgemeinen umfassen die ersatzfähigen Schadensposten: den biologischen Schaden, verstanden als die Verletzung der psychophysischen Integrität der Person, der auf der Grundlage eines medizinisch-rechtlichen Gutachtens abgerechnet wird, das temporäre und permanente Invaliditätspunkte feststellt; den immateriellen Schaden, bezogen auf das innere Leid und die psychische Belastung, die durch das Ereignis erlitten wurden; den Vermögensschaden, der sowohl den 'entstandenen Schaden' (medizinische, pharmazeutische, rehabilitative Kosten) als auch den 'entgangenen Gewinn' (den Einkommensverlust aufgrund der Arbeitsunfähigkeit während der Genesungszeit) umfasst.
Die Bearbeitung eines Schadensersatzanspruchs erfordert Fachwissen und Methode. Der Ansatz von Rechtsanwalt Marco Bianucci, einem erfahrenen Anwalt für Schadensersatzrecht in Mailand, basiert auf einer präzisen und personalisierten Strategie, die darauf abzielt, dem Mandanten maximalen Schutz zu gewährleisten. Der Prozess beginnt mit einer detaillierten Fallanalyse, bei der alle verfügbaren medizinischen Unterlagen und Zeugenaussagen gesammelt werden. Anschließend wird der Tierhalter und dessen mögliche Haftpflichtversicherung identifiziert. Die nächste Phase besteht in der Übermittlung einer formellen Schadensersatzforderung (Mahnung), bei der alle Schadensposten rigoros quantifiziert werden. Die Anwaltskanzlei Bianucci führt die Verhandlungen mit der Gegenseite oder deren Versicherungsgesellschaft, um eine schnelle und faire außergerichtliche Lösung zu erzielen. Sollte keine zufriedenstellende Einigung erzielt werden können, wird ein Gerichtsverfahren eingeleitet, um den angemessenen Schadensersatz gerichtlich durchzusetzen.
Es ist unerlässlich, sich sofort in die Notaufnahme zu begeben, um die notwendige Versorgung zu erhalten und einen medizinischen Bericht zu bekommen, der die Verletzungen bestätigt. Wenn möglich, ist es wichtig, den Hund und seinen Besitzer zu identifizieren, die Daten möglicher Zeugen zu sammeln und Fotos von den Wunden zu machen. Diese Elemente sind für die spätere Schadensersatzforderung unerlässlich.
Das Gesetz weist die Verantwortung der Person zu, die das Tier zum Zeitpunkt des Vorfalls in Gebrauch hatte. Wenn der Hund also einem Hundesitter oder einem Verwandten anvertraut war, liegt die Verantwortung in erster Linie bei diesen. Der Eigentümer könnte jedoch je nach den spezifischen Umständen des Falles gesamtschuldnerisch haftbar gemacht werden.
Das Recht auf Schadensersatz aus einer unerlaubten Handlung, wie einem Tierangriff, verjährt nach fünf Jahren. Die Frist beginnt an dem Tag, an dem das schädigende Ereignis eingetreten ist, oder, im Falle von Verletzungen, ab dem Zeitpunkt der klinischen Heilung mit stabilisierten dauerhaften Folgen.
Es ist nicht unbedingt notwendig. Die Schadensersatzforderung folgt einem zivilrechtlichen Weg, der unabhängig von einer möglichen strafrechtlichen Verfolgung wegen fahrlässiger Körperverletzung ist. Eine Anzeige kann jedoch in bestimmten Kontexten nützlich sein, um die eigene Position zu stärken, aber der Entschädigungsanspruch kann auch ohne sie geltend gemacht werden.
Wenn Sie Verletzungen durch einen Hundebiss erlitten haben und verstehen möchten, wie Sie vorgehen können, um eine angemessene Entschädigung zu erhalten, können Sie die Anwaltskanzlei Bianucci kontaktieren. Rechtsanwalt Marco Bianucci, mit seiner langjährigen Erfahrung im Bereich Schadensersatzrecht in Mailand, wird eine eingehende Analyse Ihrer Situation vornehmen und Sie in jeder Phase des Prozesses unterstützen, von der außergerichtlichen Forderung bis zur eventuellen Klage vor Gericht, um den vollständigen Schutz Ihrer Rechte zu gewährleisten.