Die Frage der Gültigkeit von Eheverträgen, insbesondere von Klauseln, die den Scheidungsunterhalt im Voraus festlegen, ist eines der meistdiskutierten und komplexesten Themen im aktuellen italienischen Rechtsbereich. Oft, beeinflusst von der anglo-sächsischen Filmkultur, wenden sich zukünftige Ehepartner an einen Anwalt, überzeugt davon, dass sie alle wirtschaftlichen Aspekte ihrer zukünftigen und möglichen Trennung im Voraus regeln können. Die italienische Rechtslage unterscheidet sich jedoch erheblich von der anderer Rechtssysteme. Als erfahrener Anwalt für Familienrecht in Mailand muss Rechtsanwalt Marco Bianucci oft klarstellen, wie unser Rechtssystem die wirtschaftlich schwächere Partei schützt und die private Autonomie in diesem speziellen Bereich stark einschränkt.
In Italien hat die Rechtsprechung historisch die Ungültigkeit von Eheverträgen, die im Hinblick auf eine Scheidung geschlossen wurden, bestätigt. Das Grundprinzip liegt in der Unverfügbarkeit der aus der Ehe abgeleiteten Rechte: Der Scheidungsunterhalt hat tatsächlich eine unterstützende und ausgleichende Natur, die nicht vor Entstehung des Rechts, d.h. vor dem Scheidungsurteil, verzichtet oder abgetreten werden kann. Jede Vereinbarung, die vor der Eheschließung unterzeichnet wird und den Verzicht auf den Unterhalt vorsieht oder dessen Höchstbetrag festlegt, gilt als rechtswidrig wegen Verstoßes gegen die öffentliche Ordnung. Neuere Entscheidungen des Obersten Kassationsgerichts haben jedoch begonnen, leichte Öffnungen für Vereinbarungen zu zeigen, die, obwohl keine echten Eheverträge, darauf abzielen, die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen den Ehegatten auszugleichen, solange sie nicht gegen zwingende Rechte verstoßen. Hier wird die Beratung durch einen Experten unerlässlich, um zwischen dem Erlaubten und dem Ungültigen zu navigieren.
Angesichts dieses starren, aber sich entwickelnden Szenarios besteht der Ansatz von Rechtsanwalt Marco Bianucci, einem erfahrenen Anwalt für Eherecht in Mailand, nicht darin, Verträge aufzusetzen, die vor Gericht keinen Bestand hätten, sondern darin, gültige rechtliche Instrumente zu identifizieren, um das Familienvermögen zu schützen. Die Anwaltskanzlei Bianucci analysiert die spezifische Situation des Paares, um konkrete Alternativen vorzuschlagen, wie z.B. die bewusste Wahl des Gütertrennungsregimes, die Einrichtung von Vermögensfonds oder den Abschluss gezielter Eheverträge, die Anschaffungen und die Verwaltung von Ressourcen während der Ehe regeln, anstatt die Folgen ihres Endes. Ziel ist es, zukünftige Konflikte durch eine unanfechtbare Vermögensplanung zu verhindern, die auf soliden rechtlichen Grundlagen und nicht auf ungültigen Klauseln beruht.
Nein, im derzeitigen italienischen Rechtssystem gilt ein präventiver Verzicht auf den Scheidungsunterhalt als ungültig. Das Recht auf Unterhalt entsteht erst zum Zeitpunkt der Scheidung und ist kein Recht, über das im Voraus verfügt werden kann, da das Gesetz darauf abzielt, den Ehegatten zu schützen, der sich in einer Notlage befinden könnte oder der zur Bildung des gemeinsamen Vermögens beigetragen hat.
Die Frage ist komplex und hängt vom anwendbaren Recht auf die vermögensrechtlichen Beziehungen zwischen den Ehegatten ab. Wenn das Paar seinen Wohnsitz in Italien hat und das anwendbare Recht italienisches Recht ist, könnte eine ausländische Vereinbarung, die gegen die innerstaatliche öffentliche Ordnung verstößt (wie der Verzicht auf Unterhaltsansprüche), nicht anerkannt werden. Es ist unerlässlich, den spezifischen Fall mit einem erfahrenen Familienrechtsanwalt zu prüfen.
Wenn diese Urkunde vor oder während der Ehe im Hinblick auf eine zukünftige Trennung erstellt wird, besteht ein hohes Risiko, dass sie vom Richter für ungültig erklärt wird. Vereinbarungen, die getroffen werden, wenn die eheliche Krise bereits im Gange ist (Vereinbarungen im Rahmen der Trennung oder Scheidung), sind jedoch voll gültig und bindend, wenn sie vom Gericht genehmigt werden.
Das wichtigste Instrument, das vom italienischen Rechtssystem anerkannt wird, ist die Wahl des Gütertrennungsregimes. Im Gegensatz zur gesetzlichen Gütergemeinschaft ermöglicht dieses Regime jedem Ehegatten, das ausschließliche Eigentum an den während der Ehe erworbenen Vermögenswerten zu behalten, was die wirtschaftliche Verwaltung im Falle einer möglichen Auflösung der Ehebande erheblich vereinfacht.
Die präventive Verwaltung von Vermögensstrukturen erfordert Kompetenz und Präzision, um Vereinbarungen zu vermeiden, die sich im Bedarfsfall als wertlos erweisen. Wenn Sie verstehen möchten, wie Sie Ihre Interessen im Einklang mit den geltenden Vorschriften schützen können, kontaktieren Sie Rechtsanwalt Marco Bianucci für eine Beratung in der Kanzlei in der Via Alberto da Giussano, 26. Gemeinsam werden wir die am besten geeignete Strategie bewerten, um Ruhe und Klarheit für Ihre Zukunft zu gewährleisten.