Avv. Marco Bianucci

Avv. Marco Bianucci

Anwalt für Eherecht

Die korrekte Festlegung des Gerichts, bei dem ein Trennungs- oder Scheidungsverfahren eingeleitet werden muss, ist keine bloße bürokratische Formalität, sondern der erste und grundlegende strategische Schritt zum Schutz Ihrer Rechte. Oft fragt man sich im Moment der Ehekrise, ob das Verfahren in der Stadt stattfinden muss, in der das Paar gelebt hat, wohin einer der Ehepartner umgezogen ist oder wo die Kinder leben. Als erfahrener Anwalt für Familienrecht in Mailand betont Rechtsanwalt Marco Bianucci, dass ein Fehler in dieser Vorphase nicht nur zu Verfahrensverzögerungen aufgrund von Zuständigkeitsrügen, sondern auch zu vermeidbaren zusätzlichen Kosten führen kann.

Die Regeln zur örtlichen Zuständigkeit bei familiären Krisen

Die italienische Zivilprozessordnung, die kürzlich durch die Cartabia-Reform aktualisiert wurde, legt strenge Kriterien für die Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit fest, d. h. welches Gericht befugt ist, über Ihren Fall zu entscheiden. Die allgemeine Regel besagt, dass bei minderjährigen Kindern die Zuständigkeit zwingend dem Gericht des Ortes obliegt, an dem das minderjährige Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Dieses Kriterium hat Vorrang vor jeder anderen Vereinbarung oder formellen Meldeadresse, da der Gesetzgeber das Interesse des Kindes schützen möchte, nicht aus seinem primären Interessenzentrum gerissen zu werden.

In Abwesenheit minderjähriger Kinder ändert sich die Situation. Die Klage wird in der Regel vor dem Gericht des Wohn- oder Aufenthaltsortes des beklagten Ehepartners (desjenigen, der die gerichtliche Initiative erfährt) eingereicht. Wenn die Klage jedoch einvernehmlich ist, können die Ehepartner das Gericht des Wohnortes des einen oder des anderen wählen. Es ist wichtig zu verstehen, dass der relevante Wohnort der tatsächliche Wohnort und nicht unbedingt derjenige ist, der aus den Melderegistern hervorgeht, obwohl letzterer eine wichtige Vermutung darstellt.

Der strategische Ansatz der Anwaltskanzlei Bianucci

Rechtsanwalt Marco Bianucci, gestützt auf seine langjährige Erfahrung als Scheidungsanwalt in Mailand, analysiert jeden Fall anhand einer strengen Vorabprüfung der Zuständigkeit. Es geht nicht nur darum, eine Norm anzuwenden, sondern auch die praktischen Auswirkungen der Wahl des Gerichtsstands zu bewerten. Beispielsweise hat das Gericht von Mailand spezifische Gepflogenheiten und Rechtsprechungstendenzen, die sich von denen anderer Gerichte in der Lombardei oder national unterscheiden können, insbesondere in Bezug auf die Höhe von Unterhaltszahlungen oder die Regelungen zur elterlichen Sorge.

Die Anwaltskanzlei Bianucci unterstützt den Mandanten bei der genauen Bestimmung des für das Verfahren relevanten gewöhnlichen Aufenthaltsortes und sammelt im Voraus die notwendigen Beweismittel, um Anfechtungen durch die Gegenseite zu vermeiden. Wenn der Ehepartner oder die Kinder kürzlich umgezogen sind, prüft Rechtsanwalt Bianucci, ob dieser Umzug rechtmäßig erfolgte oder ob es sich um eine Wegnahme handelt, die die Zuständigkeit des zuständigen Gerichts nicht verändert. Ziel ist es, sicherzustellen, dass das Verfahren vor dem korrektesten und, wo gesetzlich zulässig, für die logistische und strategische Verteidigung des Mandanten günstigsten Gerichtsstand stattfindet.

Häufig gestellte Fragen

Welches Gericht ist zuständig, wenn meine Kinder bei mir in Mailand leben, mein Ehepartner aber woanders wohnt?

Wenn die minderjährigen Kinder ihren gewöhnlichen Aufenthalt bei Ihnen in Mailand haben, ist das Gericht von Mailand für die Trennung oder Scheidung zuständig, unabhängig vom Wohnort des anderen Ehepartners. Die geltende Gesetzgebung bevorzugt den Ort, an dem das tägliche Leben der Minderjährigen stattfindet, um deren Anhörung und gegebenenfalls die Intervention von Sozialdiensten zu erleichtern.

Können wir uns einvernehmlich auf ein anderes Gericht einigen als das gesetzlich vorgesehene?

Nein, die örtliche Zuständigkeit in Familiensachen, die unverfügbare Rechte oder Minderjährige betreffen, ist funktional und zwingend. Es ist den Ehepartnern nicht gestattet, sich auf die Einleitung des Verfahrens bei einem beliebigen Gericht zu einigen, wenn keine tatsächliche territoriale Verbindung (Wohnort oder Aufenthalt) gemäß der Zivilprozessordnung besteht. Eine solche Vereinbarung würde dazu führen, dass die endgültige Entscheidung ungültig wird.

Was passiert, wenn ich den Antrag beim falschen Gericht einreiche?

Wenn der Antrag bei einem unzuständigen Gericht eingereicht wird, kann das Gericht von Amts wegen oder auf Einwand der Gegenseite seine Unzuständigkeit erklären und die Sache an das zuständige Gericht verweisen. Dies führt unweigerlich zu einer Verlängerung der Verfahrensdauer und der Notwendigkeit, das Verfahren woanders neu anzustrengen. Die präventive Intervention eines erfahrenen Anwalts für Familienrecht dient gerade dazu, diese Verfahrenshindernisse zu vermeiden.

Wenn ich gerade nach Mailand gezogen bin, kann ich hier die Scheidung beantragen?

Das hängt von der Anwesenheit von Kindern und dem Wohnort des anderen Ehepartners ab. Wenn keine minderjährigen Kinder vorhanden sind und Sie der Antragsteller sind, müssen Sie den Antrag in der Regel bei dem Gericht einreichen, in dem der andere Ehepartner wohnt. Wenn der Antrag jedoch einvernehmlich ist, kann Ihr neuer Wohnsitz in Mailand die Zuständigkeit begründen. Jede Situation muss anhand der tatsächlichen Umzugsdaten sorgfältig geprüft werden.

Fordern Sie eine vorläufige Bewertung an

Die Wahl des Gerichts ist kein Detail, sondern die Grundlage, auf der der gesamte Trennungs- oder Scheidungsprozess aufgebaut wird. Wenn Sie Zweifel an der örtlichen Zuständigkeit haben oder befürchten, dass Ihr Ehepartner ein Verfahren an einem falschen Ort einleiten könnte, ist es unerlässlich, rechtzeitig zu handeln. Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Marco Bianucci in der Kanzlei in der Via Alberto da Giussano 26 in Mailand für eine persönliche Beratung. Wir werden Ihre Wohn- und Familiensituation analysieren, um das Verfahren auf die sicherste und effektivste Weise einzuleiten.