Für Erfinder, Künstler, Unternehmer und Kreativschaffende stellt die Ehe nicht nur eine emotionale Verbindung dar, sondern auch einen entscheidenden Zeitpunkt für die Vermögensplanung. Oft neigt man dazu, Familienvermögen ausschließlich in Bezug auf Immobilien oder Finanzen zu betrachten und den immensen und wachsenden Wert des geistigen Eigentums zu vernachlässigen. Patente, Marken, Urheberrechte und Software stellen grundlegende Vermögenswerte dar, die, wenn sie nicht durch die richtige Wahl des ehelichen Güterstands angemessen geschützt sind, im Falle einer Trennung oder Scheidung zu komplexen Streitigkeiten führen können. Als erfahrener Anwalt für Familienrecht in Mailand versteht Avv. Marco Bianucci, dass der Schutz dieser Schöpfungen eine klare Präventionsstrategie erfordert, um zu verhindern, dass die Früchte des eigenen Geistes durch persönliche Angelegenheiten beeinträchtigt werden.
In Italien unterscheidet sich die Gesetzgebung zu sogenannten 'Eheverträgen' erheblich von der in angloamerikanischen Rechtsordnungen. Es ist heute nicht möglich, Verträge abzuschließen, die die Bedingungen einer möglichen Scheidung im Voraus vollständig regeln, insbesondere in Bezug auf unveräußerliche Rechte. Das Gesetz bietet jedoch wirksame Instrumente für die Verwaltung des Vermögens während der Ehe, allen voran die Wahl des Gütertrennungsregimes. Fehlt eine spezifische Wahl, gilt automatisch die gesetzliche Gütergemeinschaft: Das bedeutet, dass grundsätzlich die während der Ehe von den Ehegatten gemeinsam oder getrennt getätigten Anschaffungen in die Gemeinschaft fallen. Die Frage wird für das geistige Eigentum heikel: Erträge aus der Verwertung eines Werks oder eines Patents, sofern sie zum Zeitpunkt der Auflösung der Gütergemeinschaft nicht verbraucht sind, können in die sogenannte 'comunione de residuo' (Restgemeinschaft) fallen und Gegenstand einer Teilung werden.
Um sicherzustellen, dass die Eigentümerschaft und die wirtschaftlichen Erträge der eigenen Werke im ausschließlichen Bereich des Schöpfers verbleiben, ist es unerlässlich, rechtzeitig zu handeln. Der Abschluss eines Ehevertrags, der die Gütertrennung wählt, ist der erste Schritt, aber oft nicht ausreichend für komplexe Vermögen. Es ist möglich, spezifische Urkunden zu erstellen, die immaterielle Vermögenswerte, bestehende oder zukünftige, inventarisieren und bewerten und die Herkunft der für ihre Entwicklung verwendeten Ressourcen klären. Dieses Detailniveau ist unerlässlich, um zu verhindern, dass im Streitfall der nicht schöpferische Ehegatte Ansprüche auf die wirtschaftlichen Verwertungsrechte eines Werks oder einer Erfindung geltend machen kann, die während des Zusammenlebens entwickelt wurden.
Avv. Marco Bianucci verfolgt dank seiner langjährigen Erfahrung als erfahrener Anwalt für Familienrecht in Mailand einen analytischen und personalisierten Ansatz zum Schutz von Mandanten, die Inhaber von Rechten des geistigen Eigentums sind. Die Strategie der Kanzlei beschränkt sich nicht auf die einfache Ausfertigung des Dokuments zur Wahl des ehelichen Güterstands, sondern beinhaltet eine eingehende Analyse des Portfolios immaterieller Vermögenswerte des Mandanten. Wir arbeiten daran, eine Schutzstruktur aufzubauen, die klar die ausschließliche Eigentümerschaft an Urheberpersönlichkeitsrechten und Urhebervermögensrechten, Patenten und Unternehmensmarken definiert. Ziel ist es, zukünftige Konflikte zu vermeiden und sicherzustellen, dass der durch individuelles Talent generierte Wert geschützt bleibt, unter Wahrung der familiären Solidaritätspflichten, die die Ehe mit sich bringt.
In Italien sind Eheverträge, die als präventiver Verzicht auf Scheidungsrechte verstanden werden, ungültig. Es ist jedoch vollkommen gültig und wirksam, vor oder während der Ehe das Gütertrennungsregime zu wählen. Diese Wahl, die durch eine öffentliche Urkunde formalisiert wird, ist das Hauptinstrument, um sicherzustellen, dass Patente und Schöpfungen im ausschließlichen Eigentum des Ehegatten verbleiben, der sie geschaffen hat, und sie der gesetzlichen Gütergemeinschaft entziehen.
Wenn die Ehegatten im gesetzlichen Gütergemeinschaftsstand leben, bleiben die Urheberrechte selbst (moralisches Recht und Eigentümerschaft) persönlich. Die wirtschaftlichen Erträge aus der Verwertung des Werks fallen jedoch, sofern sie zum Zeitpunkt der Auflösung der Gütergemeinschaft (z. B. zum Zeitpunkt der rechtlichen Trennung) erzielt und nicht verbraucht wurden, in die sogenannte Restgemeinschaft und müssen zwischen den Ehegatten geteilt werden.
Der wirksamste Schutz für einen Unternehmer ist die Wahl des Gütertrennungsregimes. Wurde das Unternehmen nach der Eheschließung im Gütergemeinschaftsstand gegründet, kann es in die gesetzliche Gütergemeinschaft (oder bei individuell geführten Unternehmen in die Restgemeinschaft) fallen. Avv. Marco Bianucci empfiehlt stets eine präventive Analyse, um zu prüfen, ob es ratsam ist, den ehelichen Güterstand durch einen Ehevertrag vor einem Notar zu ändern.
Im Gütertrennungsregime hat der Ehepartner keinen Anspruch auf zukünftige Einnahmen. Im gesetzlichen Gütergemeinschaftsstand beschränkt sich das Recht des anderen Ehepartners auf die zum Zeitpunkt der Auflösung der Gütergemeinschaft vorhandenen und nicht verbrauchten Erträge. Zukünftige Einnahmen, die nach der Trennung erzielt werden, verbleiben im ausschließlichen Eigentum des Autors, aber die zeitliche und buchhalterische Unterscheidung kann komplex sein und erfordert die Unterstützung eines Experten.
Die Verwaltung der Rechte des geistigen Eigentums innerhalb familiärer Dynamiken erfordert juristische Kompetenz und strategischen Weitblick. Wenn Sie ein Autor, Erfinder oder Unternehmer sind und die Früchte Ihrer Arbeit schützen möchten, wenden Sie sich an Avv. Marco Bianucci zur Bewertung Ihres Falls. Die Anwaltskanzlei Bianucci empfängt Sie in ihrem Büro in Mailand, Via Alberto da Giussano 26, um gemeinsam den sichersten Weg zum Schutz Ihres Vermögens zu definieren.