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Vermögensschutz bei Trennung: Leitfaden und Rechtsberatung
Avv. Marco Bianucci

Avv. Marco Bianucci

Anwalt für Eherecht

Die Vermögensverwaltung bei der Trennung

Die Bewältigung einer Trennung ist ein emotional komplexer Weg, der durch Sorgen hinsichtlich der Verwaltung und Teilung des Vermögens noch heikler wird. Zu verstehen, wie man sein Vermögen schützt, eine faire Einigung erzielt und Konflikte minimiert, ist von grundlegender Bedeutung. In dieser Phase wird die Hilfe eines Fachmanns entscheidend, um die rechtlichen Komplexitäten mit Klarheit und Strategie zu meistern. Als Fachanwalt für Familienrecht in Mailand unterstützt Rechtsanwalt Marco Bianucci seine Mandanten dabei, einen klaren Weg zu definieren und ihr Vermögen und ihre persönlichen Interessen zu schützen.

Das Güterrecht: Gütergemeinschaft oder Gütertrennung?

Der erste Schritt zum Verständnis, wie das Vermögen aufgeteilt wird, ist die Analyse des von den Ehegatten gewählten Güterstands. In Italien gilt, sofern zum Zeitpunkt der Eheschließung keine andere ausdrückliche Wahl getroffen wurde, automatisch der Güterstand der gesetzlichen Gütergemeinschaft. Das bedeutet, dass alle während der Ehe von den Ehegatten gemeinsam oder getrennt erworbenen Vermögenswerte zu einem gemeinsamen Vermögen werden, das im Falle einer Trennung zu 50 % aufgeteilt wird. Ausgenommen von der Gütergemeinschaft sind persönliche Gegenstände, durch Schenkung oder Erbschaft erworbene Güter sowie Güter, die für die Ausübung des Berufs notwendig sind.

Die Entscheidung für die Gütertrennung hingegen ermöglicht es jedem Ehegatten, das alleinige Eigentum an den während der Ehe erworbenen Vermögenswerten zu behalten. Obwohl diese Wahl die Vermögensaufteilung erheblich vereinfacht, schließt sie nicht die Notwendigkeit aus, gemeinsam gehaltene Vermögenswerte wie Girokonten oder Immobilien zu verwalten, die dennoch eine spezifische Vereinbarung erfordern. Die Wahl des Güterstands ist daher ein entscheidender Faktor, der die gesamte Strategie für die Bewältigung der Ehekrise beeinflusst.

Der strategische Ansatz der Anwaltskanzlei Bianucci

Die Vermögensverwaltung bei einer Trennung ist nicht nur eine Frage der mathematischen Berechnung, sondern erfordert eine strategische Vision, die zukünftige Gleichgewichte berücksichtigt. Der Ansatz von Rechtsanwalt Marco Bianucci, Fachanwalt für Familienrecht in Mailand, basiert auf einer detaillierten Analyse der gesamten Vermögenssituation mit dem Ziel, eine tragfähige Einigung zu erzielen und die Konfliktebene zu reduzieren. Ziel ist es, einen Krisenmoment in eine Chance zu verwandeln, um stabile neue wirtschaftliche Grundlagen für beide Ehegatten zu schaffen, wobei besonderes Augenmerk auf den Schutz der Kinder gelegt wird, sofern vorhanden.

Die Anwaltskanzlei Bianucci bevorzugt den Weg der unterstützten Verhandlung und einvernehmlichen Vereinbarungen, Instrumente, die es ermöglichen, maßgeschneiderte Lösungen in kürzerer Zeit und mit geringeren emotionalen und finanziellen Kosten als ein langwieriges Gerichtsverfahren zu erreichen. Jede Strategie wird individuell entwickelt, beginnend mit dem Zuhören der Bedürfnisse des Kunden, um die Ziele und die wirksamsten rechtlichen Maßnahmen zu deren Schutz zu definieren, sei es die korrekte Bewertung eines Familienunternehmens, die Verwaltung komplexer Investitionen oder die Zuweisung des ehelichen Hauses.

Häufig gestellte Fragen

Was passiert mit dem ehelichen Haus bei einer Trennung?

Die Zuweisung des ehelichen Hauses hängt nicht vom Eigentum an der Immobilie ab, sondern von der elterlichen Sorge für die Kinder. Das Gericht tendiert im vorrangigen Interesse der Kinder dazu, dem Elternteil, bei dem die minderjährigen oder nicht wirtschaftlich unabhängigen volljährigen Kinder leben, das Recht auf Nutzung des Familienheims zuzuweisen. Bei kinderlosen Paaren verbleibt das Haus im Besitz des Eigentümers oder, wenn es sich um Miteigentum handelt, wird es in der Regel verkauft oder der Anteil liquidiert.

Wie werden gemeinsame Girokonten aufgeteilt?

Im regime der Gütergemeinschaft werden die auf einem gemeinsamen Konto hinterlegten Beträge als gemeinsames Eigentum zu 50 % angenommen, es sei denn, einer der Ehegatten kann nachweisen, dass die Gelder aus persönlichen Quellen stammen, die von der Gütergemeinschaft ausgeschlossen sind (z. B. Erbschaft, Schadensersatz). Es ist ratsam, bei Beginn der Krise getrennte Konten zu führen, um ungerechtfertigte Abhebungen durch einen der beiden Ehegatten zu vermeiden.

Gehören geerbte oder geschenkte Güter zur Gütergemeinschaft?

Nein. Gemäß Artikel 179 des Bürgerlichen Gesetzbuches gelten Güter, die ein Ehegatte nach der Eheschließung durch Schenkung oder Erbschaft erwirbt, als persönliche Güter und sind daher von der gesetzlichen Gütergemeinschaft ausgeschlossen. Diese Güter bleiben alleiniges Eigentum des Ehegatten, der sie erhalten hat, und unterliegen im Falle einer Trennung keiner Teilung.

Ist es möglich, mein Vermögen vor einer Trennung zu schützen?

Ja, es ist möglich, Instrumente zur Vermögensplanung und -sicherung zu nutzen, wie z. B. die Einrichtung eines Vermögensfonds oder eines Trusts, aber diese Handlungen müssen zu unverdächtigen Zeiten und zu legitimen Zwecken, wie dem Schutz der Bedürfnisse der Familie, vorgenommen werden. Handlungen, die ausschließlich darauf abzielen, Vermögenswerte der ehelichen Teilung zu entziehen, können durch eine Anfechtungsklage für unwirksam erklärt werden.

Fordern Sie eine Beratung für Ihren Fall an

Die Vermögensaufteilung ist einer der komplexesten und heikelsten Aspekte einer Trennung. Eine rechtzeitige Rechtsberatung ist unerlässlich, um Ihre Rechte zu verstehen und die am besten geeignete Strategie zum Schutz Ihrer Interessen zu definieren. Für eine eingehende Bewertung Ihrer Situation können Sie sich an die Anwaltskanzlei Bianucci mit Sitz in Mailand in der Via Alberto da Giussano, 26, wenden. Rechtsanwalt Marco Bianucci und sein Team stehen Ihnen zur Verfügung, um Ihnen eine klare, strategische und maßgeschneiderte Rechtsberatung zu bieten.