Die Verwaltung personenbezogener Daten im medizinischen Bereich stellt im digitalen Zeitalter eine der heikelsten Herausforderungen dar und berührt die intimste Sphäre des Einzelnen. Wenn man sich einer öffentlichen oder privaten Gesundheitseinrichtung anvertraut, übergibt man nicht nur seine körperliche Gesundheit, sondern auch einen Schatz an sensiblen Informationen, die bei Offenlegung oder unsachgemäßer Verarbeitung schwere Schäden verursachen können. Die Entdeckung, dass die eigene Krankenakte von unbefugtem Personal eingesehen wurde oder dass vertrauliche Diagnosen ohne Zustimmung an Dritte weitergegeben wurden, erzeugt ein tiefes Gefühl der Verletzlichkeit. Als erfahrener Anwalt für Schadensersatz in Mailand versteht Rechtsanwalt Marco Bianucci, dass im Mittelpunkt dieser Verletzung nicht nur ein Gesetzartikel steht, sondern die Würde der Person und ihr Recht auf Privatsphäre.
Die Europäische Verordnung 679/2016, besser bekannt als DSGVO, hat strenge Regeln für die Verarbeitung sogenannter besonderer Daten eingeführt, zu denen auch Informationen über den Gesundheitszustand gehören. Die Verordnung verpflichtet Krankenhäuser, Kliniken und Analyseinstitute zur Einführung geeigneter technischer und organisatorischer Sicherheitsmaßnahmen, um unbefugten Zugriff, Datendiebstahl oder Verlust zu verhindern. Die Nichteinhaltung dieser Regeln führt nicht nur zu empfindlichen Verwaltungsstrafen für die Einrichtung, sondern eröffnet auch den Weg zum Schadensersatzanspruch zugunsten des geschädigten Patienten, wie in Artikel 82 der DSGVO vorgesehen. Die italienische Rechtsprechung hat sich diesen Grundsätzen angeschlossen und anerkannt, dass die Nichtergreifung minimaler Sicherheitsmaßnahmen oder der unbefugte Zugriff auf Gesundheitsdatenbanken eine zivilrechtliche unerlaubte Handlung darstellt, die entschädigt werden muss und sowohl den materiellen als auch insbesondere den immateriellen Schaden aus der Verletzung der Privatsphäre abdeckt.
Die Führung eines Rechtsstreits wegen Verletzung der Privatsphäre im Gesundheitswesen erfordert übergreifende Kompetenzen, die Kenntnisse des Zivilrechts mit denen der Datenschutzbestimmungen verbinden. Der Ansatz von Rechtsanwalt Marco Bianucci, einem erfahrenen Anwalt für Schadensersatz in Mailand, basiert auf einer rigorosen Analyse der Datenverarbeitungskette. Die Anwaltskanzlei Bianucci bestreitet nicht nur die erfolgte Verletzung, sondern arbeitet daran, den Kausalzusammenhang zwischen der Fahrlässigkeit der Gesundheitseinrichtung und dem dem Mandanten entstandenen Schaden nachzuweisen. Die Verteidigungsstrategie beinhaltet oft die Zusammenarbeit mit technischen Beratern, um die Zugriffsprotokolle auf die IT-Systeme des Krankenhauses zu überprüfen und das Ausmaß der Datenverbreitung festzustellen. Ziel ist es, eine gerechte Entschädigung für die psychische Belastung und die sozialen Auswirkungen zu erhalten, die die rechtswidrige Verbreitung von Gesundheitsinformationen für den Mandanten mit sich gebracht hat, und sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich mit Nachdruck zu verhandeln.
Eine Verletzung liegt vor, wenn Gesundheitsdaten nicht DSGVO-konform verarbeitet werden. Dazu gehört der Zugriff auf die Krankenakte durch Ärzte oder Pflegekräfte, die nicht an der Behandlung des Patienten beteiligt sind, die Aushändigung von Berichten an nicht bevollmächtigte Personen, der Verlust von Papierdokumenten oder die versehentliche Veröffentlichung sensibler Daten im Internet. Auch die bloße Einsichtnahme von Daten aus Neugier durch medizinisches Personal stellt einen strafbaren unbefugten Zugriff dar.
In diesen Fällen kann Schadensersatz für immaterielle Schäden geltend gemacht werden, verstanden als moralisches Leid, Unannehmlichkeiten und Verwirrung, die aus der Verletzung der eigenen Privatsphäre resultieren. Wenn die Verbreitung der Daten konkrete Folgen hatte, wie z. B. den Verlust des Arbeitsplatzes oder eine Rufschädigung, kann auch Schadensersatz für materielle Schäden gefordert werden. Es ist jedoch unerlässlich, den erlittenen Schaden nachzuweisen, da der Schadensersatz nicht automatisch erfolgt, sondern vom Nachweis des konkreten Schadens abhängt.
Verantwortlich ist der Verantwortliche für die Verarbeitung, der in der Regel mit dem Krankenhaus, der Privatklinik oder der Arztpraxis übereinstimmt, in der die Verletzung stattgefunden hat. Die Einrichtung haftet auch für das Handeln ihrer Mitarbeiter. In einigen Fällen kann auch der externe Auftragsverarbeiter beteiligt sein, z. B. ein Unternehmen, das die Verwaltungssoftware verwaltet, wenn die Verletzung auf dessen Fahrlässigkeit zurückzuführen ist.
Der Anspruch auf Schadensersatz wegen unerlaubter Verarbeitung personenbezogener Daten verjährt in der Regel fünf Jahre ab dem Zeitpunkt, zu dem der Geschädigte von der unerlaubten Handlung und dem erlittenen Schaden Kenntnis erlangt hat. Es ist jedoch immer ratsam, umgehend zu handeln, um Beweise zu sichern, z. B. indem man sofort die Zugriffsprotokolle anfordert, bevor diese von den Systemen der Gesundheitseinrichtung überschrieben oder gelöscht werden.
Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihre Privatsphäre durch eine Gesundheitseinrichtung verletzt wurde und Ihre sensiblen Daten unbefugt offengelegt wurden, ist es unerlässlich, mit der Unterstützung eines qualifizierten Fachmanns zu handeln. Rechtsanwalt Marco Bianucci steht Ihnen dank seiner langjährigen Erfahrung als erfahrener Anwalt für Schadensersatz gerne zur Verfügung, um die Details Ihres Falls in der Kanzlei in der Via Alberto da Giussano, 26 in Mailand zu prüfen. Kontaktieren Sie die Kanzlei, um einen Termin zu vereinbaren und den am besten geeigneten Weg einzuschlagen, um Ihre Rechte zu schützen und die gerechte Entschädigung zu erhalten.