Eine Beweissicherstellung zu erleiden, stellt oft einen Moment starken Stresses und der Orientierungslosigkeit für alle Beteiligten eines Strafverfahrens dar. Der Entzug der Verfügungsgewalt über bewegliche oder unbewegliche Güter, Dokumente oder elektronische Geräte kann erhebliche Auswirkungen auf das Privat- und Berufsleben haben. Als erfahrener Anwalt für Strafrecht in Mailand versteht Rechtsanwalt Marco Bianucci vollkommen die Dringlichkeit, die Mechanismen dieses Rechtsinstituts zu verstehen und vor allem die gangbaren Wege zu kennen, um die Rückgabe des entzogenen Gutes zu erwirken. Dieser Leitfaden soll Klarheit über die gesetzlichen Bestimmungen schaffen und die korrekten Verfahren zur Wahrung Ihrer Rechte aufzeigen.
Die Beweissicherstellung ist in Artikel 253 der italienischen Strafprozessordnung (Codice di Procedura Penale) geregelt. Es handelt sich um ein Mittel zur Beweiserhebung, mit dem die Justizbehörde die Beweisstücke und die für die Feststellung der Tatsachen erforderlichen, mit der Straftat zusammenhängenden Gegenstände erwirbt. Im Gegensatz zur präventiven oder sichernden Beschlagnahme ist der Zweck hier streng an die Beweiserfordernisse gebunden: Das Gut wird gesperrt, weil es zur Feststellung der Straftat oder der damit verbundenen Verantwortlichkeiten dient. Das Gesetz schreibt jedoch vor, dass eine solche Sperre begründet und verhältnismäßig sein muss. Es ist nicht ungewöhnlich, dass Güter in übermäßigem Umfang oder nicht unbedingt für die Ermittlungen erforderliche Güter beschlagnahmt werden, und gerade in solchen Fällen wird die technische Verteidigung unerlässlich, um die Aufhebung der Beschlagnahme zu beantragen.
Um die Rückgabe der Güter zu erwirken, sieht die Strafprozessordnung spezifische Instrumente vor. Der Hauptweg ist der Widerspruch gegen den Beschlagnahmebeschluss, der innerhalb von 10 Tagen ab dem Datum der Ausführung oder Zustellung des Beschlusses durch einen Antrag auf Überprüfung beim Gericht für Freiheitsfragen (Tribunale del Riesame) erfolgen kann. Dort prüft das Gericht die Rechtmäßigkeit der Beschlagnahme und stellt fest, ob die Beweiserfordernisse und der Zusammenhang mit der mutmaßlichen Straftat tatsächlich bestehen. Alternativ oder nachrangig, wenn die Beweiserfordernisse weggefallen sind, kann ein Antrag auf Rückgabe direkt bei der Staatsanwaltschaft oder dem zuständigen Richter gestellt werden. Wird der Antrag abgelehnt, kann beim Ermittlungsrichter Widerspruch eingelegt werden.
Rechtsanwalt Marco Bianucci geht aufgrund seiner langjährigen Erfahrung als erfahrener Anwalt für Strafrecht in Mailand Fälle von Beweissicherstellung mit einem analytischen und zeitnahen Ansatz an. Die Strategie der Anwaltskanzlei Bianucci beschränkt sich nicht auf die bloße formale Einreichung des Antrags, sondern beginnt mit einer eingehenden Prüfung des Beschlagnahmebeschlusses, um etwaige Form- oder Begründungsmängel zu identifizieren. Oft fehlt es dem Beschluss an einer spezifischen Angabe, warum das betreffende Gut für Beweiszwecke unerlässlich ist.
Das Hauptziel von Rechtsanwalt Marco Bianucci ist es, nach Möglichkeit die fehlende Verbindung zwischen dem beschlagnahmten Gut und der Straftat nachzuweisen oder das Wegfallen der Beweiserfordernisse (z. B. nachdem ein Dokument kopiert oder ein Gerät analysiert wurde). Die Kanzlei arbeitet daran, die Zeit der Nichtverfügbarkeit des Gutes zu minimieren, indem sie aktiv mit der Justizbehörde kommuniziert und Überprüfungsanträge vorbereitet, die rechtlich begründet und durch die aktuellste Rechtsprechung gestützt sind.
Es gibt keine feste gesetzliche Frist für die Dauer der Beweissicherstellung, da diese von der Fortdauer der Beweiserfordernisse abhängt. Die Sperre kann jedoch nicht auf unbestimmte Zeit aufrechterhalten werden. Wenn die Beweiserfordernisse wegfallen (z. B. nach Durchführung eines Gutachtens), muss das Gut zurückgegeben werden. Der Verteidiger hat die Aufgabe, diese Rückgabe zu veranlassen, wenn die Justizbehörde nicht von Amts wegen tätig wird.
Die Beschlagnahme von elektronischen Geräten ist sehr häufig. Die Rechtsprechung hat entschieden, dass nach der Erstellung einer forensischen Kopie der für die Ermittlungen erforderlichen Daten (sogenannte Bit-zu-Bit-Kopie) das physische Medium (Hardware) an den rechtmäßigen Eigentümer zurückgegeben werden muss, es sei denn, das Gerät selbst stellt die Beweisstücke dar (z. B. gestohlene Ware). Eine sofortige Rückgabe kann nach den unwiederholbaren technischen Vorgängen beantragt werden.
Nein, ein Gut, das einer Beweissicherstellung unterliegt, ist dem Eigentümer entzogen, der es weder nutzen, verkaufen noch zerstören darf. Jede Verfügung über ein beschlagnahmtes Gut ist nichtig und kann weitere strafrechtliche Folgen wegen Verstoßes gegen Siegel oder Entwendung von beschlagnahmten Sachen haben.
Die Aufbewahrungskosten werden zunächst vom Staat getragen. Im Falle einer rechtskräftigen Verurteilung werden die Kosten für die Aufbewahrung und Erhaltung der beschlagnahmten Güter jedoch dem Verurteilten auferlegt. Eine schnelle Aufhebung der Beschlagnahme ist daher auch wichtig, um die Anhäufung potenzieller zukünftiger Kosten zu vermeiden.
Wenn Ihre Güter beschlagnahmt wurden und Sie die Möglichkeit einer Rückgabe prüfen möchten, ist es unerlässlich, schnell zu handeln und die engen Fristen für eine mögliche Überprüfung einzuhalten. Rechtsanwalt Marco Bianucci steht Ihnen in seiner Kanzlei in Mailand, Via Alberto da Giussano 26, zur Verfügung, um den Beschlagnahmebeschluss zu analysieren und die am besten geeignete Verteidigungsstrategie zu planen. Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Marco Bianucci, um ein Erstgespräch zu vereinbaren und eine professionelle Einschätzung Ihrer Situation zu erhalten.