Avv. Marco Bianucci
Avv. Marco Bianucci

Anwalt für Eherecht

Internationale Erbschaften: Ihre Rechte in einem globalen Kontext verstehen

Wenn Sie in Mailand leben, aber Vermögenswerte im Ausland besitzen, oder wenn Sie ausländischer Staatsbürger mit Wohnsitz in Italien sind, ergeben sich einzigartige Herausforderungen bei der Planung der Zukunft Ihres Vermögens. Die Verwaltung eines grenzüberschreitenden Erbfalls ist ein komplexes Thema, das ein tiefes Verständnis nicht nur der nationalen Vorschriften, sondern auch der gemeinschaftlichen und internationalen Regelungen erfordert. Oftmals ist die Hauptsorge die Unsicherheit darüber, welches Recht die Übertragung des Vermögens auf die Erben regeln wird, mit dem Risiko von widersprüchlichen Vorschriften, die die Übertragung des Vermögens blockieren oder erschweren können. Als erfahrener Anwalt für Erbschaftsrecht in Mailand versteht Rechtsanwalt Marco Bianucci diese Bedenken und bietet eine klare Anleitung, um sich in den verschiedenen beteiligten Gerichtsbarkeiten zurechtzufinden.

Die EU-Verordnung 650/2012 und die Professio Iuris

Der grundlegende Bezugspunkt für Erbschaften, die mehrere Länder innerhalb der Europäischen Union betreffen, ist die EU-Verordnung Nr. 650/2012. Diese Verordnung hat ein Kernprinzip zur Vereinfachung der Verfahren eingeführt: das Kriterium des gewöhnlichen Wohnsitzes des Verstorbenen zum Zeitpunkt des Todes. Dieser Automatismus ist jedoch möglicherweise nicht immer vorteilhaft oder wünschenswert, insbesondere für diejenigen, die starke Bindungen zu ihrem Herkunftsland aufrechterhalten.

Die Verordnung sieht daher ein wesentliches Instrument vor, das als professio iuris bezeichnet wird, d. h. die Möglichkeit für den Bürger, durch Testament ausdrücklich zu wählen, dass sein Erbfall nach dem Recht des Staates geregelt wird, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, anstatt nach dem Recht des Wohnsitzstaates. Diese Wahl ist entscheidend, um sicherzustellen, dass die eigenen Wünsche gemäß den familiären rechtlichen und kulturellen Traditionen respektiert werden und um unerwünschte Überraschungen zu vermeiden, die sich aus der automatischen Anwendung des italienischen Rechts oder des Rechts eines anderen Wohnsitzlandes ergeben.

Der Ansatz der Anwaltskanzlei Bianucci bei grenzüberschreitenden Erbschaften

Der Ansatz von Rechtsanwalt Marco Bianucci, einem erfahrenen Anwalt für Erbrecht in Mailand, zeichnet sich durch eine sorgfältige Analyse der Vermögens- und persönlichen Situation des Mandanten aus. Es geht nicht nur darum, ein Dokument zu erstellen, sondern eine Strategie für die Nachlassplanung zu entwickeln, die potenzielle Rechtskonflikte antizipiert und löst, bevor sie entstehen. Die Anwaltskanzlei Bianucci unterstützt italienische und ausländische Staatsbürger bei der Erstellung internationaler Testamente, die in allen beteiligten Gerichtsbarkeiten gültig und wirksam sind.

Die Beratung konzentriert sich auf die Prüfung der formellen und materiellen Gültigkeit der testamentarischen Bestimmungen und stellt sicher, dass die Wahl des anwendbaren Rechts (die professio iuris) eindeutig und in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung getroffen wird. Ziel ist es, das Vermögen zu schützen und eine reibungslose Übertragung des Vermögens auf die Erben zu gewährleisten, wodurch das Risiko zukünftiger Streitigkeiten zwischen Begünstigten in verschiedenen Ländern minimiert wird.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich für meinen Nachlass das Recht meines Herkunftslandes wählen?

Ja, die EU-Verordnung 650/2012 erlaubt die Wahl des Rechts des Staates, dessen Staatsangehörigkeit Sie zum Zeitpunkt der Wahl oder zum Zeitpunkt des Todes besitzen. Diese Wahl muss ausdrücklich und unmissverständlich in einem Testament getroffen werden, um gültig zu sein und das Kriterium des gewöhnlichen Wohnsitzes zu überstimmen.

Was passiert, wenn ich bei einem internationalen Erbfall kein Testament habe?

In Ermangelung einer ausdrücklichen Wahl durch Testament wird der Nachlass automatisch nach dem Recht des Staates geregelt, in dem der Verstorbene zum Zeitpunkt seines Todes seinen gewöhnlichen Wohnsitz hatte. Dies kann die Anwendung von Regeln für die Verteilung des Erbes zur Folge haben, die sich stark von denen seines Herkunftslandes unterscheiden, mit möglichen unerwarteten Folgen für die Erben.

Ist ein im Ausland errichtetes Testament in Italien gültig?

Ein im Ausland errichtetes Testament wird in Italien im Allgemeinen anerkannt, wenn es die Formerfordernisse des Rechts des Ortes, an dem es errichtet wurde, des Heimatrechts des Erblassers oder anderer anwendbarer internationaler Übereinkommen erfüllt. Es ist jedoch unerlässlich, das Dokument von einem erfahrenen Anwalt für Erbschaftsrecht prüfen zu lassen, um seine praktische Wirksamkeit und die Notwendigkeit etwaiger Veröffentlichungs- oder Hinterlegungsverfahren in Italien zu überprüfen.

Was ist die Europäische Erbschein?

Der Europäische Erbschein (EE) ist ein von der EU-Verordnung eingeführtes Dokument, das dazu dient, die Eigenschaft als Erbe, Vermächtnisnehmer oder Testamentsvollstrecker in einem anderen EU-Mitgliedstaat nachzuweisen, ohne dass weitere Gerichtsverfahren erforderlich sind. Es ist ein wirksames Instrument, um Bankguthaben oder Immobilien in einem anderen Land als dem Wohnsitzland freizugeben.

Fordern Sie eine Bewertung Ihres Falls an

Die Planung eines Nachlasses, der Vermögenswerte oder Erben in verschiedenen Ländern betrifft, erfordert Kompetenz und Präzision. Wenn Sie Ihr Vermögen schützen und sicherstellen möchten, dass Ihre Wünsche überall respektiert werden, kontaktieren Sie Rechtsanwalt Marco Bianucci für ein Kennenlerngespräch in der Kanzlei in Mailand. Gemeinsam werden wir die am besten geeignete Lösung für Ihre spezifischen Bedürfnisse bewerten.