Avv. Marco Bianucci
Avv. Marco Bianucci

Anwalt für Eherecht

Die Verwaltung des Nachlasses: Zwischen Einigung und Streit

Wenn eine Erbschaft anfällt, entsteht oft eine Situation der Erbengemeinschaft, in der mehrere Personen gemeinsam Eigentum an den Gütern des Verstorbenen besitzen. Dieser ohnehin schon emotionell belastende Moment kann sich zu einer Quelle rechtlicher Komplexität und familiärer Spannungen entwickeln, insbesondere wenn die Vorstellungen über die Verwendung der Güter auseinandergehen. Als erfahrener Anwalt für Erbschaftsrecht in Mailand versteht Rechtsanwalt Marco Bianucci, dass die Priorität der Erben darin besteht, eine Lösung zu finden, die die Achtung der Pflichtteile gewährleistet und gleichzeitig die persönlichen Beziehungen so weit wie möglich bewahrt. Die Wahl zwischen einer gütlichen Einigung und einem Gerichtsverfahren ist entscheidend für die Dauer und die Kosten der Lösung.

Der rechtliche Rahmen: vertragliche und gerichtliche Teilung

Die italienische Rechtsordnung sieht in Artikel 713 des Zivilgesetzbuches vor, dass jeder Miterbe die Teilung jederzeit verlangen kann. Der Hauptweg ist die vertragliche (oder gütliche) Teilung, die zustande kommt, wenn sich alle Erben über die Aufteilung der Güter einigen. Wenn die Einigung Immobilien betrifft, muss sie durch eine notarielle Urkunde formalisiert werden. Diese Lösung ist in der Regel die schnellste und kostengünstigste. Fehlt jedoch die einstimmige Zustimmung auch nur eines Miterben, sieht das Gesetz die gerichtliche Teilung vor. In diesem Szenario leitet der Richter die Verfahren, die die Schätzung der Güter durch Sachverständige und, falls die Güter nicht leicht teilbar sind, deren Versteigerung mit anschließender Aufteilung des Erlöses umfassen können. Es ist wichtig zu bedenken, dass das italienische Recht vor der Einleitung eines Teilungsverfahrens den obligatorischen Versuch einer zivilrechtlichen Mediation vorschreibt, ein entscheidender Schritt, um zu versuchen, den Streit außergerichtlich beizulegen.

Der Ansatz der Anwaltskanzlei Bianucci bei der Nachlassverwaltung

Rechtsanwalt Marco Bianucci, ein erfahrener Anwalt für Erbrecht in Mailand, geht Erbschaftsfragen mit einer analytischen und ergebnisorientierten Methode an. Die Strategie der Kanzlei bevorzugt stets in erster Linie die Suche nach einer außergerichtlichen Lösung. Durch eine sorgfältige Analyse des Nachlasses und etwaiger zu Lebzeiten des Verstorbenen gemachter Schenkungen (die den Pflichtteil verletzt haben könnten) wird daran gearbeitet, einen fairen Teilungsvorschlag zu erarbeiten, der alle Parteien zufriedenstellen kann und die langwierigen Gerichtsverfahren vermeidet. Wenn jedoch die Gegenseite unvernünftige oder die Rechte des Mandanten verletzende Positionen einnimmt, gewährleistet die Anwaltskanzlei Bianucci eine rigorose technische Verteidigung vor Gericht. Die tiefgreifende Kenntnis der Dynamiken des Gerichts von Mailand und der Rechtsprechung im Erbrecht ermöglicht es, den Mandanten durch die Phasen des Verfahrens zu führen, von der Ernennung des gerichtlich bestellten Sachverständigen bis zur Zuteilung der Lose.

Häufig gestellte Fragen

Ist eine Teilung möglich, wenn ein Miterbe nicht zustimmt?

Ja, das Recht, die Auflösung der Erbengemeinschaft zu verlangen, ist unverjährbar und kann von jedem Miterben unabhängig vom Willen der anderen ausgeübt werden. Wenn keine gütliche Einigung erzielt wird, kann der interessierte Erbe einen erfahrenen Anwalt für Erbschaftsrecht einschalten, um das obligatorische Mediationsverfahren einzuleiten und, falls dies erfolglos bleibt, ein gerichtliches Teilungsverfahren vor dem zuständigen Gericht einzuleiten.

Wie lange dauert ein Teilungsverfahren?

Die Dauer eines Teilungsverfahrens kann nicht mit Sicherheit im Voraus bestimmt werden und hängt von zahlreichen Faktoren ab, darunter die Komplexität des Nachlasses, die Notwendigkeit technischer Gutachten über die Güter, die Anzahl der beteiligten Erben und die Arbeitsbelastung des Gerichts. Im Allgemeinen handelt es sich um Verfahren, die nicht unerhebliche technische Zeiträume erfordern, weshalb Rechtsanwalt Marco Bianucci immer empfiehlt, alle Möglichkeiten eines Vergleichs gründlich zu prüfen, bevor man den Weg des Rechtsstreits wählt.

Wie werden Immobilien in einem umstrittenen Nachlass bewertet?

Im Rahmen einer gerichtlichen Teilung ernennt das Gericht in der Regel einen gerichtlich bestellten Sachverständigen (CTU), d. h. einen unabhängigen Experten, der mit der Schätzung des Marktwerts der Immobilien und beweglichen Güter, aus denen sich der Nachlass zusammensetzt, beauftragt wird. Auf der Grundlage dieses Gutachtens erfolgt die Bildung der Anteile. Während dieser Phase zieht die Anwaltskanzlei Bianucci eigene Parteisachverständige hinzu, um die Gutachtertätigkeit zu überwachen und sicherzustellen, dass die Bewertungen korrekt und für den Mandanten nicht nachteilig sind.

Wer trägt die Anwalts- und Notarkosten für die Teilung?

Im Falle einer vertraglichen Teilung werden die Notar- und Steuerkosten in der Regel proportional zu den jeweiligen Anteilen auf die Erben aufgeteilt, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Im gerichtlichen Verfahren gelten für die Verfahrenskosten komplexere Regeln: Oftmals fallen die für die Auflösung der Gemeinschaft erforderlichen Kosten dem Nachlass zur Last, während die Kosten für die von den Parteien erhobenen Anfechtungen dem Prinzip der Unterliegenspflicht folgen können. Eine vorherige Beratung mit dem Anwalt wird helfen, die möglichen wirtschaftlichen Szenarien zu klären.

Fordern Sie eine Bewertung Ihres Erbschaftsfalls an

Die Bewältigung einer Erbschaftsteilung erfordert Klarheit und technische Kompetenz, um Fehler zu vermeiden, die das Familienvermögen gefährden können. Wenn Sie sich in einer Pattsituation mit den anderen Erben befinden oder einfach nur eine Vereinbarung sicher formalisieren möchten, wenden Sie sich an die Anwaltskanzlei Bianucci. Wir empfangen Sie in unserer Kanzlei in Mailand in der Via Alberto da Giussano, 26, um Ihre Situation zu prüfen und die wirksamste Strategie zum Schutz Ihrer Interessen zu definieren.