Das kürzlich ergangene Urteil Nr. 34927 vom 25. Mai 2023, veröffentlicht vom Obersten Kassationsgerichtshof, bietet wichtige Reflexionspunkte im Strafrecht, insbesondere hinsichtlich der Wirkung des Verzeihens einer Klage auf Mitangeklagte. Die Entscheidung, deren Berichterstatter M. M. war, befasst sich mit grundlegenden Fragen der Unzulässigkeit der Berufung und der Ausdehnung der Wirkungen des Verzeihens einer Klage und legt einen Grundsatz von erheblicher Bedeutung für das Rechtssystem fest.
Das Gericht musste über einen Fall entscheiden, in dem das Verzeihen einer Klage nur für einen der Angeklagten angenommen worden war, während der Mitangeklagte Berufung eingelegt hatte, die wegen Verspätung für unzulässig erklärt wurde. Das Gericht stellte fest, dass die Erklärung der Unzulässigkeit des Vergehens, die sich aus dem Verzeihen der Klage ergibt, auch auf den Mitangeklagten erstreckt, gemäß Art. 587 der Strafprozessordnung. Dieser Artikel sieht vor, dass sich die Wirkung des Verzeihens auf alle erstreckt, die am Verfahren beteiligt sind, vorausgesetzt, es gibt keine weiteren gültigen Berufungen.
Berufung – Unzulässigkeit der Berufung des Mitangeklagten – Verzeihen der Klage – Erklärung des Nichtfortsetzens – Erweiternde Wirkung zugunsten des Mitangeklagten – Bestehen. Die Erklärung der Unzulässigkeit des Vergehens wegen nachträglichen Verzeihens der Klage, die von den Berufungsklägern angenommen, aber nur gegenüber einem von ihnen ausgesprochen wurde, da die Berufung des Mitangeklagten wegen Verspätung unzulässig ist, erstreckt sich gemäß Art. 587 StPO auf letzteren.
Dieses Urteil stellt eine wichtige Bestätigung der gefestigten Rechtsprechung zum Verzeihen einer Klage dar. Tatsächlich unterstreicht die Ausdehnung der Wirkungen des Verzeihens zugunsten des Mitangeklagten die Einheit des Strafverfahrens und die Notwendigkeit, eine Gleichbehandlung der beteiligten Personen zu gewährleisten. Darüber hinaus darf die Annahme des Verzeihens, auch wenn sie sich auf einen einzelnen Angeklagten bezieht, nicht durch die Unzulässigkeit der Berufung des Mitangeklagten vereitelt werden, wodurch ein wirksamer Schutz der Rechte aller Angeklagten gewährleistet wird.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Urteil Nr. 34927 von 2023 eine wichtige Klarstellung hinsichtlich der Wirkungen des Verzeihens einer Klage und deren Ausdehnung auf Mitangeklagte bietet. Es bekräftigt die Bedeutung eines fairen Rechtsverfahrens, bei dem Entscheidungen, die für einen Angeklagten getroffen werden, auch den anderen Beteiligten zugutekommen können, sofern keine prozessualen Hindernisse bestehen. Dieser Grundsatz stärkt nicht nur das Rechtssystem, sondern stellt auch einen grundlegenden Schutz für die Rechte aller Angeklagten im Strafverfahren dar.