Das Urteil Nr. 16012 vom 14. März 2023 des Obersten Kassationsgerichtshofs stellt einen wichtigen Bezugspunkt im Strafrecht dar, insbesondere im Hinblick auf das Verbrechen der Geldwäsche. Diese Entscheidung klärt einige grundlegende Aspekte bezüglich der Feststellung der illegalen Herkunft von Geldbeträgen sowie der für die Erfüllung des Geldwäschetatbestands erforderlichen Voraussetzungen.
Der vorliegende Fall betrifft den Angeklagten R. S., der im Besitz einer beträchtlichen Summe Bargeld von über anderthalb Millionen Euro war, die zusammen mit Betäubungsmitteln in einem Fahrzeug versteckt war. Das Berufungsgericht Neapel hatte zuvor die Anträge der Verteidigung zurückgewiesen und erklärt, dass es nicht notwendig sei, die Existenz des Vortatbestands nachzuweisen, um den Geldwäschetatbestand zu erfüllen.
Geldwäsche – Vortatbestand – gerichtliche Feststellung – Notwendigkeit – Ausschluss – Sachverhalt. Die Handlung, die geeignet ist, die Identifizierung der kriminellen Herkunft eines erheblichen Geldbetrags zu behindern, erfüllt den Geldwäschetatbestand, wenn aufgrund des Ortes und der Art der Verbergung von einer illegalen Herkunft ausgegangen werden kann, ohne dass zu diesem Zweck die gerichtliche Feststellung der Begehung des Vortatbestands, seiner genauen Art und seiner Täter erforderlich ist, da das Gericht dessen Existenz durch logische Beweise feststellen kann. (Sachverhalt bezüglich des Fundes von über anderthalb Millionen Euro Bargeld, versteckt zusammen mit Betäubungsmitteln in einem Fahrzeug, das dem Angeklagten zur Verfügung stand, der Vorstrafen in diesem Bereich hatte und die Herkunft nicht angeben konnte).
Dieser Leitsatz unterstreicht, dass zur Erfüllung des Geldwäschetatbestands der Nachweis ausreicht, dass die Handlung des Angeklagten die Identifizierung der illegalen Herkunft der Gelder behindert hat. Ein direkter gerichtlicher Nachweis des Vortatbestands ist nicht erforderlich; stattdessen reichen die Gewissheit der illegalen Herkunft, die auf Indizien und logischen Beweisen beruht, aus.
Die Auswirkungen dieses Urteils sind für die gerichtliche Praxis und für Strafverteidiger von erheblicher Bedeutung. Tatsächlich legt die Entscheidung des Obersten Kassationsgerichtshofs einen klaren Grundsatz fest: Im Falle der Geldwäsche verhindert das Fehlen einer spezifischen gerichtlichen Feststellung bezüglich des Vortatbestands nicht die Erfüllung des Straftatbestands. Dieser Ansatz ermöglicht es den Ermittlungsbehörden, sich auf konkrete Indizien wie die Art der Verbergung und das Vorhandensein von Vorstrafen zu stützen, um die illegale Herkunft der Gelder nachzuweisen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Urteil Nr. 16012 von 2023 eine wichtige Klarstellung im Bereich der Geldwäsche bietet, indem es festlegt, dass die Feststellung der illegalen Herkunft auch ohne eine formelle gerichtliche Feststellung des Vortatbestands erfolgen kann. Dies stellt einen Fortschritt im Kampf gegen Finanzkriminalität dar, der eine größere Flexibilität bei der Anwendung des Gesetzes ermöglicht und gleichzeitig den Schutz der Rechte der beteiligten Personen gewährleistet.